Geldstrafen drohen: Diese Faschingskostüme sind verboten

Die Karnevalssaison 2023 ist in vollem Gange. Bunt verkleidet macht Mitfeiern am meisten Spaß. Doch nicht alle Kostüme sind erlaubt, in manchen Fällen drohen sogar Bußgelder bis zu 10.000 Euro.

Wer sich an Fasching als Clown verkleidet, kann nicht viel falsch machen. (Bild: Getty Images)
Wer sich an Fasching als Clown verkleidet, kann nicht viel falsch machen. (Bild: Getty Images)

Mit Weiberfastnacht geht die fünfte Jahreszeit traditionell in die heiße Phase. Dann beginnt die Zeit für Superhelden, Clowns, Prinzessinnen, Zauberern oder Bienchen – den Verkleidungen sind im Karneval kaum Grenzen gesetzt.

Aber einige gibt es doch und an die sollten sich Jecken auch halten, sonst kann es im Zweifel teuer werden. Beliebt sind im Fasching immer auch Uniformen und für die gelten einige Regeln. Wer sich als Schiffskapitän verkleidet, dürfte sicher keine Probleme bekommen.

Fällt die Entscheidung aber auf Polizist oder Feuerwehrmann, muss klar erkennbar sein, dass es sich um ein Kostüm handelt – es darf einer echten Uniform nicht zu ähnlich sein. Das hat den einfachen Hintergrund, dass keine Verwechslungsgefahr mit echten Beamten oder Rettern bestehen darf.

Verbotene Symbole

Keine gute Idee ist es, an Fasching Verkleidungen zu tragen, auf denen verbotene Symbole zu sehen sind. Denn die sind auch zur fünften Jahreszeit absolut tabu. "In Deutschland gibt es diverse Symbole und Zeichen, deren öffentliches Sichtbarmachen verboten ist. Hierzu zählen in erster Linie Symbole, die in Verbindung zur nationalsozialistischen Ideologie stehen. Das betrifft nicht nur das Hakenkreuz, sondern unter Umständen auch das Keltenkreuz und die Triskele, bestimmte Uniformteile, diverse Ehrenzeichen", erklärt bußgeldkatalog.org. Wer damit erwischt wird, muss mit einer Geldstrafe oder im schlimmsten Fall sogar mit einer Freiheitsstrafe rechnen.

Bußgeld bis zu 10.000 Euro

Ob Cowboy, Ritter oder Polizist – bei vielen Kostümen gehört auch ein Schwert, Gewehr oder eine Pistole dazu. Allerdings dürfen diese Accessoires echten Waffen nicht zu ähnlich sehen. Denn dann handelt es sich um sogenannte "Anscheinswaffen" die laut § 42a Waffengesetz nicht mitgeführt werden dürfen.

"Dabei kann es sich beispielsweise auch um eine unbrauchbar gemachte Schusswaffe handeln. Um nicht den Anschein zu erwecken, dass von diesen Nachbildungen eine Gefahr ausgehen könnte und somit sogar eine Panik auszulösen, sollte auf derlei Bewaffnung verzichtet werden", so bußgeldkatalog.org.

Wer sich nicht an diese Vorschrift hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit, für die ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro verhängt werden kann.

Aber abgesehen von den wenigen Regeln ist im Fasching ja immer noch jede Menge Platz für Narrenfreiheit. Yahoo wünscht allen Jecken eine bunte und schöne Karnevalszeit!

VIDEO: Warum heißt der Karneval auch Fasching oder Fastnacht?