Gemarkungen: Bedeutung, Definition und Funktion

Jede Stadt ist in verschiedene Gemarkungen unterteilt. Auch wenn sie häufig identisch sind, ist die Gemarkungsgrenze dabei nicht unbedingt gleich die Gemeindegrenze.
Jede Stadt ist in verschiedene Gemarkungen unterteilt. Auch wenn sie häufig identisch sind, ist die Gemarkungsgrenze dabei nicht unbedingt gleich die Gemeindegrenze. Gettyimages / Westend61

Gemarkung, Flur, Flurstück und Grundstück – verstehen Sie jedes Wort? Welche Bedeutung hinter diesen Bezeichnungen steckt und warum die Angaben für Gemeinden und Ortschaften, aber auch für die Ermittlung Ihrer Grundstücksgrenze und der Eigentumsverhältnisse so wichtig sind, erfahren Sie jetzt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Gemarkung ist eine Flächeneinheit, die zusammenhängende Ländereien in einem Gebiet ausweist.

  • Jede Gemarkung besteht aus Fluren und Flurstücken.

  • Ein Grundstück kann aus einem oder mehreren Flurstücken bestehen. Die Grundstücksgrenze ist dann mit der Grenze der Flurstücke erreicht.

  • Im Liegenschaftskataster ist jedem Flurstück eine Gemarkungsnummer zugeordnet, anhand derer auf der Online-Liegenschaftskarte im Geoportal jedes Bundeslandes überprüft werden kann, wo das Flurstück beziehungsweise Grundstück liegt.

Gemarkung – was ist das?

Die Gemarkung ist die größte Flächeneinheit, die auf dem Liegenschaftskataster benutzt wird. Sie zeigt an, wo die Grenze eines Verbunds an Ländereien und Grundstücken, sogenannter Flure, ist. Die Nutzungsfläche, die durch die Zusammenfassung von Fluren innerhalb der Gemarkungsgrenzen entsteht, ist dann traditionell entweder ein Stadtteil, eine Stadt, eine Gemeinde oder eine Ortschaft. Deswegen wird statt Gemarkung auch häufig das Wort Gemeindegebiet benutzt, um alle Wälder, Ländereien sowie darauf errichtete Siedlungen, die zu einer Gemarkung gehören, zusammenzufassen.

Gemarkungen werden teilweise bis heute mit sogenannten Marksteinen gekennzeichnet, die das Gemeindewappen tragen. Früher trugen die Marksteine nicht selten die Initialen und Familienwappen des Landbesitzers, historisch gewachsene Namen eines Gebiets oder der Siedlung, und die Jahreszahl der Setzung des Marksteins. Denn: Stadtgrenzen oder Gemeindegrenzen waren vor allem im Mittelalter häufig identisch mit Gemarkungsgrenzen und damit Verwaltungseinheiten, die Herrschaftsansprüche sowie Steuerhoheiten einer einzigen Familie, sogar innerhalb eines Gemeindegebiets, repräsentierten.

Jedes Grundstück ist einer Gemarkung, einem Flur und einem Flurstück zugeordnet.
Jedes Grundstück ist einer Gemarkung, einem Flur und einem Flurstück zugeordnet. Getty Images / E+ / Bim

Eine Gemeinde – viele Gemarkungen

Heutzutage ist dem nicht mehr so. Eine Gemarkung kann mehrere Gemeinden umfassen beziehungsweise eine Stadt oder eine Gemeinde aus mehreren Gemarkungen bestehen. Denn: Eine Gemarkung ist heutzutage keine politische Verwaltungseinheit mehr, sondern eine Flächeneinheit. Und die kann zum Beispiel durch Gemeindegebietsreformen, Eingemeindungen, Abspaltungen oder die Erweiterung einer Stadt um einen neuen Stadtteil modifiziert worden sein. Die Stadt München hat beispielsweise 34 Gemarkungen, die ähnlich, aber nicht identisch mit den heutigen Stadtbezirken sind. Die Stadt Leipzig liegt sogar innerhalb von 77 Gemarkungsgrenzen, hat aber bei Weitem keine 77 Stadtteile. Damit sind die Rollen klar verteilt: Die Gemarkungsgrenze ist nicht unbedingt die Gemeindegrenze und die Gemeindegrenze ist nicht zwangsweise die Gemarkungsgrenze. Häufig sind sie jedoch identisch.

Wichtige Angabe für Besitzer von Grundstücken

Für Grundstücksbesitzer sind die Angaben zur Gemarkung ihres Flurstücks in der Eintragung im Grundbuch wichtig, denn sie zeigen an, in welcher Flur, also in welchem Gebiet, ihr Grundstück liegt. Jedes Flurstück verfügt in Deutschland über einen einmaligen Gemarkungsnamen, der die Rolle übernimmt, das Stück Land eindeutig und ohne mögliche Verwechslung zu identifizieren. Die vollständigen Gemarkungsangaben sind, vereinfacht ausgedrückt, eine Art Ausweis des Flurstücks. Kaufen Sie mehrere Flurstücke auf einem Gemeindegebiet, um daraus ein einziges Grundstück als Einheit zu machen, haben Sie also mehrere Gemarkungsnamen.

Aufbau des Gemarkungsnamen

Die Gemarkungsangaben sind für ganz Deutschland gleich aufgebaut: Auf den meist historisch gewachsenen Gemarkungsnamen folgt eine Nummer, genannt Gemarkungsschlüssel. Diese Nummer setzt sich zusammen aus der zweistelligen Landeskennung und einer vierstelligen, durchlaufenden Nummer für die Gemarkungen in diesem Bundesland.

Es folgen die Flur (FLR) und einen zugewiesene Flurnummer, die innerhalb einer Gemarkung ebenfalls durchlaufend nummeriert ist. Dann wird die Nummer des Flurstücks aufgeführt. Sie ist eindeutig dem vermessenen Stück Erde innerhalb einer Flur zuzuordnen und besteht aus maximal fünf Zahlen.

All diese Angaben werden abschließend in einem Flurstückskennzeichen zusammengefasst. Es setzt sich aus Gemarkungsschlüssel, Flurnummer und Nummer des Flurstücks zusammen. Die Eintragung ist folglich recht lang.

Ein Beispiel für ein Flurstück in der fiktiven Gemarkung Zauberwald in Baden-Württemberg:

Zauberwald 08 1234 FLR 56 Flurstück 78

Das Flurstückskennzeichen für das Stück Land im Zauberwald ist folglich:

Zauberwald 081234 – 056-00078/000

Liegt das Flurstück in einem Gebiet, das bereits einen Straßennamen hat, werden auch Straßenname sowie Hausnummer in der Kennzeichnung angegeben.

Zum Beispiel:

Zauberwald 081234 – 056-00078/000, Feen-Allee 9

Rechtliche Grundlage einer Gemarkung

Der Begriff Gemarkung basiert auf dem Wort Markung – einer Bezeichnung aus dem Mittelalter. Damals wurde damit ein Steuerbezirk definiert und somit war die Markung sowohl eine politische Verwaltungseinheit als auch eine geographische Angabe.

Dann wurde eine weitreichende Entscheidung gefällt und seit den 1930er-Jahren ist die gesamte Fläche Deutschlands in Gemarkungen unterteilt. Diese Gemarkungen wiederum sind in Flure und die Flure in Flurstücke aufgeteilt. Diese Sammlung der durchnummerierten Flurstücke ist im Liegenschaftskataster zusammengefasst, folglich im Katasteramt einsehbar. Dort findet sich auch eine Beschreibung zur Beschaffenheit des Grundstücks.

Überschrift der Box Grundbuchauszug überprüfen Text

Wenn Sie einen Grundbuchauszug beantragen, überprüfen Sie unbedingt die Unterteilung in Gemarkung, Flur und Flurstück und gleichen Sie die Daten auf einer Karte ab, um sicher zu sein, das richtige Grundstück zu erwerben.

Gemarkung im Grundbuch: Angaben für die Immobilienwelt

In der Immobilienwelt hat die Gemarkung die wichtige Aufgabe, präzise anzugeben, wo das Grundstück liegt oder die Immobilie steht, die gekauft oder verkauft werden soll. Wer Bauland oder Wohneigentum kauft, sollte vorher dem Grundbuchamt der Gemeinde einen Besuch abstatten.

In der Abteilung eins des Grundbuchamts finden sich nämlich alle wichtigen Details zu jedem Flur- und Grundstück: In Spalte Nummer drei des Grundbuchs sind Gemarkung, Flurnummer und Nummer des Flurstücks selbst aufgelistet. So können Irrtümer bei der Auskunft über ein Grundstück oder beim Kauf selbst ausgeschlossen werden. Außerdem stehen im Grundbuch die Eigentumsverhältnisse zu den einzelnen Flurstücken, die zu einer Gemarkung gehören, sowie ihre Verwendungszwecke beziehungsweise die Wirtschaftsart – also zum Beispiel landwirtschaftliche Fläche, Gebäudefläche, Freifläche.

Wer ein Grundstück kaufen möchte, sollte beim Katasteramt die Flurkarte beantragen und erfährt dadurch alle wichtigen Angaben rund um das Flurstück. Früher gab es die Flurkarte ausgedruckt auf Papier, heute kann es auch einfach eine PDF-Datei sein.

Überschrift der Box Wichtig! Text

Die Gemarkungsangaben beziehungsweise die Flurstücksnummer kann, je nach Bundesland, auch dabei helfen, den Bodenwert Ihres möglicherweise zukünftigen Grundstücks zu recherchieren und zu prüfen, wie reell der Verkaufspreis angesetzt wurde.

Gemarkungsgrenze = Grundstücksgrenze?

Eine Gemarkungsgrenze ist nur dann auch Ihre persönliche Grundstücksgrenze, wenn Sie das allerletzte Flurstück in einer Gemeinde gekauft haben und das Gemeindegebiet mit Ihrem Grundstück endet. Ansonsten gilt als Ihre Grundstücksgrenze das Ende des Flurstücks beziehungsweise der Flurstücke, wenn Sie mehrere zu einem Grundstück kombiniert haben. Dort ist dann auch der Grenzstein zum Nachbarn gesetzt.

Gemarkungsangaben online suchen

Apropos Recherche: Welche Gemarkungsangaben gehören zu welchem Grundstück? Oder auch: Welches Flurstück steckt hinter einer Gemarkungsangabe? Beide Fragen können auf der Suche nach dem perfekten Bauland durchaus aufkommen. Antworten darauf gibt es in jedem Bundesland – in manchen praktisch und bequem online auf dem Geoportal.

In anderen gibt es Auskünfte nur offline beim Katasteramt beziehungsweise dem zuständigen Grundbuchamt. Bei der Suche auf dem Geoportal geben Sie entweder das Flurstückskennzeichen ein oder Sie schauen sich direkt die Gemarkungen an, die zu einer Gemeinde gehören und fällen auf dem Papier die Entscheidung, welches Flurstück Ihrer Meinung nach die passende Lage hat.

Wie kann ich die Gemarkung herausfinden?

Die Gemarkungsangaben finden Sie über die Online-Portale der einzelnen Bundesländer:

Bundesland
(nach Einwohnerzahl)

Geodatenportal

Nordrhein-Westfalen

Geoportal NW

Bayern

Geoportal BY

Baden-Württemberg

Geoportal BW

Niedersachsen

Geoportal NI

Hessen

Geoportal HE

Sachsen

Geoportal SN

Rheinland-Pfalz

Geoportal RP

Berlin

Geoportal BE

Schleswig-Holstein

Geoportal SH

Brandenburg

Geoportal BB

Sachsen-Anhalt

Geoportal ST

Thüringen

Geoportal TH

Hamburg

Geoportal HH

Mecklenburg-Vorpommern

Geoportal MV

Saarland

Geoportal SL

Bremen

Geoportal HB