Gesperrt: Frau wegen Periodenschmerz-Post von Facebook verbannt

Immer wieder zeigen Social-Media-Plattformen, dass das Internet doch nicht ganz so offen und progressiv ist, wie es scheint. Sei es das Nippel- oder das Periodenblut-Verbot auf Instagram. Besonders Frauen scheinen oft unter den teils wüsten Community-Richtlinien zu leiden. Nun sorgt ein weiterer Fall im Netz für Aufsehen.

Die australische Singer-Songwriterin Melody Pool schrieb vor ein paar Tagen, während ihrer Periode, einen besonders offenen Status auf ihrem Facebook-Profil. „Gibt es so etwas wie einen Codein-Lieferdienst? Der Lady-Blutmond ist gerade auf Kriegszug gegen mich“, schrieb sie.

Und wurde prompt gesperrt – aufgrund eines Verstoßes gegen die Richtlinien und für ganze 24 Stunden. Pool selber vermutet, dass ein anonymer Facebook-Freund sie der Plattform gemeldet hat und Facebook so auf den Status aufmerksam wurde. Ihre Reaktion teilte sie auf Twitter mit und fragt sich, seit wann normale Körperfunktionen gegen Richtlinien verstoßen würden. Sie fühle sich als Frau falsch behandelt.

Der Grund für die Sperrung: Ihr Post missachte die Gemeinschaftsstandards der Social-Media-Plattform. Die Frage bleibt allerdings, was genau gegen die Regeln verstößt. Denn tatsächlich ist es fraglich, ob die Formulierung „Lady-Blutmond“, im Originalton „[…] lady blood moon is waging war upon me“, für die Blockierung verantwortlich ist.

Ein wenig plausibler scheint eher die Sperrung aufgrund von Pools „Codein-Bestellung“ – denn schließlich ist das Opiat umstritten. Zwar wird es rezeptfrei verkauft, doch gibt es immer mehr Stimmen, die dies verbieten wollen. Jüngst wird Codein besonders gerne von Rappern genommen – und besungen. Gemischt mit Soft-Drinks gilt es als beliebte Freizeitdroge. In Deutschland steht Codein unter dem Betäubungsmittelgesetz als verkehrstauglich, aber verschreibungspflichtig. In Australien, der Heimat von Pool, gibt es weniger strenge Vorgaben. Hier darf Codein in Apotheken verkauft werden.

Bilder: Facebook/ Melody Pool, GettyCreative