Bundesrat winkt Krankenhausreform durch: Was Patienten jetzt wissen müssen
Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf zur Krankenhausreform verabschiedet. Der soll die größten Veränderungen seit 20 Jahren bringen. Das müssen Patienten darüber wissen.
Nicht nur beim Hausarzt gibt es Änderungen. Schon länger arbeitet die Bundesregierung auch an einer großen Krankenhausreform. Der Gesetzentwurf wurde jetzt vom Bundesrat verabschiedet. Die Reform soll für mehr Spezialisierung sorgen und Kliniken vor der Insolvenz retten. Geht es nach Gesundheitsminister Karl Lauterbach, soll die Reform noch dieses Jahr verabschiedet werden.
Der Plan:
Mit dem Gesetz werden in der Hauptsache drei Ziele verfolgt:
Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität
Gewährleistung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung
Entbürokratisierung.
Kurz vor knapp wurden noch letzte Details der Reform und zahlreiche technische Änderungen eingebracht. So soll es beispielsweise künftig möglich werden, dass kleinere Kliniken auf dem Land auch ambulante Facharztbehandlungen anbieten, wenn in einer Region kein entsprechender Facharzt vorhanden ist oder sich keiner niederlassen möchte.
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Eckpunkte der Krankenhausreform
Lauterbach sprach bei der Vorstellung der Pläne von einem guten Tag für die deutschen Krankenhäuser und für die Patienten. Es handele sich um die größte Krankenhausreform seit 20 Jahren. Vertreter von SPD, Grünen und FDP äußerten sich ebenfalls zufrieden und sprachen von einem großen Gesetz. Aus den Ländern hatte es immer wieder Kritik an der Reform gegeben. Das sind die Eckpunkte:
Vorhaltepauschalen: Ein neues Bezahlsystem soll den finanziellen Druck für die Kliniken mindern und verhindern, dass sie etwa medizinisch unnötige Operationen aus Umsatzgründen machen. Heute bekommen Kliniken pro Patient oder Behandlungsfall einen pauschalen Euro-Betrag. Dieses System der Fallpauschalen soll von einem System sogenannter Vorhaltepauschalen abgelöst werden, die 60 Prozent der Vergütung ausmachen sollen: Feste Beträge für das Vorhalten von Personal, einer Notaufnahme oder notwendiger Medizintechnik. Kliniken hätten demnach laut Gesundheitsministerium eine Art Existenzgarantie auch bei vergleichsweise wenigen Behandlungen. Extra-Zuschläge geben soll es für Kinderheilkunde, Geburtshilfe, Intensiv- und Unfallmedizin, spezielle Schlaganfall-Stationen und Notfallversorgung.
Finanzspritzen: Vorgesehen sind auch Finanzspritzen. Angesichts von Finanznöten vieler Kliniken sollen die Lohnkosten für alle Beschäftigten schon von diesem Jahr an nicht mehr nur zur Hälfte, sondern voll von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert werden. Um den großen Wandel zu den neuen Strukturen zu unterstützen, soll zudem ein "Transformationsfonds" kommen, aus dem von 2026 bis 2035 bis zu 25 Milliarden Euro fließen könnten – sofern sich Länder in jeweils gleicher Höhe beteiligen. Kommen soll das Geld aus Mitteln der gesetzlichen Kassen und - entsprechend ihrem Anteil an den Behandlungen - der privaten Krankenversicherungen.
Mehr Spezialisierung: Einheitliche Qualitätsregeln sollen Patienten zudem helfen, eine für die jeweilige Krankheit beste Klinik auszusuchen. Vermieden werden soll etwa, dass viele Kliniken in einer Region Darmkrebs behandeln, aber dann jeweils nur wenige Fälle. Stattdessen sollen solche speziellen Behandlungen auf weniger Kliniken konzentriert werden, die dann entsprechend mehr Fälle behandeln und durch mehr Erfahrung eine höhere Qualität erreichen.
Behandlung von Kindern: Auch die stationäre und ambulante Behandlung von Kindern soll durch die Reform gestärkt werden. Schwere Erkrankungen sollen direkt in spezialisierten Kinderkliniken ambulant behandelt werden können, ohne Überweisung. Zudem werde die stationäre Versorgung von Kindern finanziell attraktiver gestaltet: Kliniken erhalten die volle Fallpauschale, auch bei kürzerer Behandlungsdauer. Jährliche Zuschläge von 300 Millionen Euro für Kinderkliniken werden verstetigt, und große Kinderkliniken können Sonderverträge außerhalb der üblichen Regularien abschließen.
(mit Material von dpa)
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