Grundbuchauszug beantragen: So funktioniert‘s
Wer eine Wohnung oder ein Haus verkaufen möchte, muss in der Regel einen Grundbuchauszug anfordern. Dieser gibt einen Einblick in die jeweiligen Eigentumsverhältnisse. Doch auch beim Immobilienkauf möchte die finanzierende Bank meist Einsicht in einen Grundbuchauszug bekommen. Wie Sie einen Antrag beim Grundbuchamt stellen und welche Kosten auf Sie zukommen, erfahren Sie hier.
Das Wichtigste in Kürze
Der Grundbuchauszug gibt Auskunft über die Eigentumsverhältnisse einer Immobilie und informiert, ob die Immobilie mit einer Grundschuld belastet ist.
Einen Grundbuchauszug beantragen können: der Eigentümer einer Immobilie, alle eingetragenen Rechteinhaber, Behörden, Gerichte, Notare und öffentlich bestellte Vermessungsingenieure.
Der Antrag für ein Auszug aus dem Grundbuch kostet mindestens 10 Euro.
Was steht im Grundbuchauszug?
Im Grundbuch – ein amtlich öffentliches Verzeichnis – sind sämtliche Grundstücke in Deutschland erfasst. Darin werden Grundbuchblätter hinterlegt, die Auskunft über die jeweiligen Eigentumsverhältnisse eines Grundstücks und der darauf stehenden Immobilie geben. Außerdem findet man darin Informationen über dazugehörende Lasten wie Hypotheken oder Grundschulden und es werden weitere Rechte wie das Nießbrauchrecht, das Wohnrecht, das Wegerecht und das Vorkaufsrecht festgehalten.
Die Abschrift der Eintragungen eines Grundstücks aus dem Grundbuch ist ein Grundbuchauszug. Darin sind dann alle alle rechtlichen Informationen zum jeweiligen Grundstück erfasst, wie zum Beispiel
wer der rechtmäßige Eigentümer ist,
ob es besondere Beschränkungen der Verfügung
oder Belastungen der Immobilie gibt.
Aufbau eines Grundbuchauszugs
Der Grundbucheintrag setzt sich aus dem Bestandsverzeichnis und drei sogenannten Abteilungen zusammen.
Im Bestandsverzeichnis finden Sie präzise Daten zum Grundstück, zum Beispiel Maße und Lage – wie eine Art Steckbrief Ihres Grundstücks. Diese Daten sind übrigens mit den im Vermessungs- und Katasteramt eingetragenen Informationen identisch.
In der ersten Abteilung gibt der Grundbuchauszug Auskunft über die Eigentumsverhältnisse einer Immobilie. In der zweiten Abteilung können Sie nachlesen, ob die Immobilie mit einer Grundschuld belastet. In der dritten Abteilung sind die Grundpfandrechte eingetragen – es steht also drin, ob auf dem Grundstück etwaige Rechte Dritter lasten.
Wer hat Anspruch, einen Grundbuchauszug anzufordern?
Eine Grundbucheinsicht ist nicht jedem öffentlich zugänglich. Es muss in jedem Fall ein berechtigtes Interesse daran bestehen und beim Grundbuchamt begründet werden. Einen Grundbuchauszug beantragen kann der Eigentümer einer Immobilie und alle eingetragenen Rechteinhaber. Aber auch Behörden, Gerichte, Notare und öffentlich bestellte Vermessungsingenieure können Antragsteller sein.
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Andere Personengruppen müssen dem Grundbuchamt ein berechtigtes Interesse für eine Einsicht begründen können.
Personen, welche Antrag begründen müssen
Weitere Personen, die Ihr Recht auf einen Antrag erst begründen müssen, sind:
Banken und Darlehensgeber, die ein Darlehen absichern möchten
Gläubiger mit einem Vollstreckungstitel, um eine Zwangsversteigerung durchzuführen
Erben, die entscheiden müssen, ob sie das Erbe antreten
Mieter, die sich vergewissern möchten, ob der Vermieter auch Eigentümer ist
Personen, die vom Eigentümer eine Vollmacht besitzen
Potenzielle Käufer der Immobilie
Grundbuchauszug anfordern: So geht’s
Sie können einen Grundbuchauszug über das Grundbuchamt (Amtsgericht), einen Notar oder online anfordern. Für einen schriftlichen Antrag sind folgende Angaben erforderlich:
Grundbuchbezirk
Blattnummer
Straße und Hausnummer der Immobilie
Einsicht beim Grundbuchamt anfordern
Um einen Auszug zu erhalten, stellen Sie einen schriftlichen Antrag an Ihr zuständiges Grundbuchamt, das Sie über das Justizportal des Bundes und der Länder ausfindig machen können.
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Die meisten grundbuchführenden Amtsgerichte haben auf ihren Webseiten entsprechende Formulare zum Ausfüllen.
Erforderliche Unterlagen, die Sie dem Antrag beifügen müssen, sind ein Personalausweis oder Reisepass, wenn Sie nicht Eigentümer sind, die Begründung des berechtigten Interesses und – falls Sie sich vertreten lassen – eine schriftliche Vollmacht für die Vertretung. Halten Sie im Antrag auch die Daten zur Immobilie (Adresse, Grundbuchblatt-Nummer, Nummer der Gemarkung und des Flurstücks) fest und geben Sie an, ob Sie eine beglaubigte oder nicht beglaubigte Abschrift benötigen.
Grundbuchauszug online anfordern
Besonders bequem ist es, online einen Antrag zu stellen. Dazu müssen Sie aber einen kostenpflichtigen Dienstleister auswählen, der die entsprechenden Daten abfragt und dann dem Amt übermittelt. Dies kostet in der Regel etwa 25 Euro zusätzlich zu den eigentlichen Kosten.
Grundbuchauszug über einen Notar anfordern
Wer nicht gerade im Kontakt mit einem Notar steht, sollte besser eine der beiden anderen Optionen wählen. Falls Sie aber gerade einen Notar beauftragt haben, einen Kaufvertragsentwurf zu erstellen, so liegt es auch nahe, diesen zu beauftragen, einen Grundbuchauszug anzufordern.
Welche Art des Grundbuchauszugs muss ich beantragen?
Wenn Sie die Angaben nur für Ihre eigenen Unterlagen festhalten möchten, dann reicht eine unbeglaubigte Kopie. Beim Kauf, Verkauf und der Finanzierung einer Immobilie ist eine beglaubigte Kopie notwendig.
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Beglaubigte Kopien sollten meist nicht älter als drei bis sechs Monate sein.
Wie lange muss ich nach dem Antrag auf eine Rückmeldung warten?
Die Abschrift des Grundbucheintrages sollte etwa nach 14 Tagen per Post bei Ihnen eintreffen. Der Notar kann den Eintrag jedoch bereits nach wenigen Minuten einsehen.
Wie viel kostet es, einen Grundbuchauszug anzufordern?
Die Preise für einen amtlichen Grundbuchauszug sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt: Sie betragen unbeglaubigt 10 Euro und beglaubigt 20 Euro.
Beglaubigte Abschrift | Unbeglaubigte Abschrift | |
---|---|---|
20 Euro | 10 Euro | |
15 Euro | 10 Euro | |
Ab circa 50 Euro | Ab circa 35 Euro |
Kann man einen kostenlosen Grundbuchauszug anfordern?
Ein Antrag kostet immer etwas. Doch Sie können sich zum Beispiel als Käufer informieren, ob der Verkäufer bereits einen aktuellen Grundbuchauszug beantragt hat. Dann müssen Sie keine neue Abschrift anfordern und sparen sich die Gebühren.