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Herzogin Meghan & Co.: Diese Prominente haben Medien verklagt

Herzogin Meghan und ihr Mann Prinz Harry gehen aktuell gegen mehrere britische Medien vor, von deren Berichterstattung sie sich in ihrer Privatsphäre verletzt fühlen. Damit stehen sie längst nicht allein da, wie mehrere, teils spektakuläre Fälle aus den vergangenen Jahren zeigen.

Herzogin Meghan und Prinz Harry haben mehrere Verfahren gegen britische Zeitungen eingeleitet. (Bild: Getty Images)
Herzogin Meghan und Prinz Harry haben mehrere Verfahren gegen britische Zeitungen eingeleitet. (Bild: Getty Images)

Herzogin Meghan und ihr Mann Prinz Harry wehren sich gegen die Berichterstattung von Teilen der britischen Presse. Gegen die "Mail on Sunday" hat die Herzogin von Sussex im Oktober 2019 eine Klage eingereicht, nachdem das Blatt einen Brief der Herzogin an ihren Vater Thomas Markle abgedruckt hatte. Laut der Anwaltskanzlei Schillings sei der Abdruck "rechtswidrig" und Teil einer "Kampagne dieser Mediengruppe, falsche und absichtlich abfällige Geschichten über sie und ihren Mann zu veröffentlichen". Wegen der Verletzung sowohl der Privatsphäre als auch des Urheberrechts und des Datenschutzgesetzes habe man deshalb ein Verfahren gegen die Zeitung wie auch den Mutterkonzern Associated Newspapers eingeleitet.

Prinz Harry möchte nicht zurückstehen und nichts tun. (Bild: Getty Images)
Prinz Harry möchte nicht zurückstehen und nichts tun. (Bild: Getty Images)

Prinz Harry will kein "stummer Zeuge" mehr sein

Prinz Harry schrieb auf der Website des Paares, bei der Veröffentlichung habe es sich um die jüngste Aktion einer "skrupellosen Kampagne" gegen seine Frau gehandelt, die im vergangenen Jahr eskaliert sei. Wörtlich schrieb Harry: "Ich bin zu lange stummer Zeuge ihres privaten Leidens gewesen. Zurückzustehen und nichts zu tun, wäre das Gegenteilige dessen, woran wir glauben." Die Klage ist nicht die einzige Klage, die die beiden Royals gerade führen: Prinz Harry geht gerichtlich auch gegen den Verlag News Group Newspapers vor, zu dem die "Sun" gehört, sowie gegen Reach plc, den Verlag der Zeitungsmarke "Mirror".

Beide Zeitungen gehören in Großbritannien zu den auflagenstärksten Blättern. Bei diesen Klagen geht es um den Vorwurf gehackter Telefone Anfang der 2000er Jahre, durch die illegal Sprachnachrichten abgegriffen worden sein sollen. Anlässlich der Klagen erinnerte Prinz Harry an die Verfolgungsjagd in Paris 1997, bei der seine Mutter, Prinzessin Diana, auf der Flucht vor Paparazzi nach einem Unfall gestorben war.

Prinzessin Caroline von Hannover und ihr Mann Prinz Ernst August haben immer wieder für mehr Privatsphäre gekämpft. (Bild: Getty Images)
Prinzessin Caroline von Hannover und ihr Mann Prinz Ernst August haben immer wieder für mehr Privatsphäre gekämpft. (Bild: Getty Images)

Prinzessin Caroline

Für erbitterte und teils jahrelange Kämpfe gegen bestimmte Publikationen sind auch Prinzessin Caroline von Hannover und ihr Mann Prinz Ernst August bekannt. Nach sieben Jahren wurde im Jahr 2000 ein Rechtsstreit zwischen Prinzessin Caroline und dem Magazin "Bunte" beigelegt, kurz bevor der Streitfall an den Bundesgerichtshof übergeben werden sollte. Darin ging es um die Frage, ob die Zeitschrift Fotos abdrucken durfte, auf denen die Prinzessin im Alltagsleben mit ihren Kindern, u.a. in einem Paddelboot, zu sehen war. Zuvor waren die Karlsruher Richter schon sechs Mal mit Unterlassungsklagen der Prinzessin befasst, durch die Fotos aus ihrem Privatleben geschützt werden sollten. Manche Fotos durften danach nicht mehr gezeigt werden, andere schon.

2012 entschied der Europäische Menschenrechtsgerichtshof gegen eine Klage der Monegassenprinzessin, in der es um ein Foto aus dem Jahr 2002 ging, das die Prinzessin und ihren Mann in St. Moritz zeigte. Veröffentlicht wurde es in der "Frau im Spiegel". Die Begründung: Da es sich bei dem Paar nicht um Privatpersonen, sondern um Personen des öffentlichen Lebens handle, dürfe die Presse auch Urlaubsfotos veröffentlichen.

Prinzessin Caroline: Das Kindermädchen war ihre Bezugsperson

Jörg Kachelmann klagte unter anderem gegen den Bruda-Verlag. (Bild: Getty Images)
Jörg Kachelmann klagte unter anderem gegen den Bruda-Verlag. (Bild: Getty Images)

Jörg Kachelmann

Zu den spektakulärsten Fällen in Deutschland zählen die Klagen, die der Journalist und Meteorologe Jörg Kachelmann gegen die Berichterstattung des Burda- und des Springer-Verlags erstattete. Eine ehemalige Geliebte hatte ihn der Vergewaltigung bezichtigt, 2011 wurde er von diesem Vorwurf freigesprochen. Kachelmann fühlte sich u. a. vom Magazin "Bunte" verleumdet, nachdem darin mehrere Ex-Geliebte, darunter diejenige, die die Anzeige gegen ihn erstattet hatte, zu Wort gekommen waren. Kachelmann hatte vom Burda-Verlag eine Million Euro gefordert, beide Seiten einigten sich 2015 außergerichtlich. Über die Höhe der gezahlten Summe wurde nichts bekannt.

Vom Springer-Verlag forderte Kachelmann 2,25 Millionen Euro für Berichte, die in "Bild" und auf "Bild online" erschienen waren. In diesem Fall konnten sich die Parteien nicht auf einen Vergleich einigen. In zweiter Instanz entschied das Oberlandesgericht Köln, dass Springer dem Moderator insgesamt 530.000 Euro zahlen muss. Springer reichte daraufhin eine Verfassungsbeschwerde ein.

Herbert Grönemeyer wehrte sich gerichtlich gegen zwei Fotografen. (Bild: Getty Images)
Herbert Grönemeyer wehrte sich gerichtlich gegen zwei Fotografen. (Bild: Getty Images)

Herbert Grönemeyer

Im März 2019 verurteilte das Kölner Landgericht zwei Fotografen zu einer einjährigen Bewährungsstrafe. Sie hatten den Sänger Herbert Grönemeyer 2014 am Flughafen Köln/Bonn gezielt provoziert, um seine wütende Reaktion zu filmen und danach behauptet, der Sänger hätte sie verletzt.

Grönemeyer war damals mit seiner heutigen Frau und ihrem Sohn unterwegs. Schon zwei Jahre vor dem Urteil hatte Grönemeyer mehrere Zeitungsverlage verklagt, die Bilder und Videos des Vorfalls verbreitet hatten. Dem Bauer-Verlag wurde daraufhin der Abdruck von Bildern des Vorfalls ebenso verboten wie u. a. die Behauptungen, der Sänger hätte einem der Fotografen den Finger umgebogen, auf dessen Kamera eingeschlagen und mit einer Laptop-Tasche zugeschlagen.

Urteil: Verurteilung wegen falscher Vorwürfe gegen Grönemeyer rechtskräftig

Der Springer-Verlag durfte nicht mehr schreiben, der Sänger hätte einem der Fotografen die Kamera aus der Hand geschlagen beziehungsweise den anderen gewürgt. Und die "Bunte" musste eine Richtigstellung veröffentlichen, aus der hervorging, dass Grönemeyer einen der Fotografen nicht wie behauptet am Nacken festgehalten habe. Außerdem musste der Verlag rund 3000 Euro Schadensersatz zahlen.

VIDEO: Prinz Harry verklagt Zeitungen - Private Mailbox-Nachrichten abgehört