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Hitzefrei: Diese Regelungen gelten für Schulen und Büros

Sommerliche Temperaturen machen das Büro- und Schulleben nicht immer angenehm. (Bild: Brandy Arivett/EyeEm/Getty Images)
Sommerliche Temperaturen machen das Büro- und Schulleben nicht immer angenehm. (Bild: Brandy Arivett/EyeEm/Getty Images)

Die Temperaturen steigen, die Konzentration sinkt – und viele Schüler hoffen auf hitzefrei. Dabei gibt es diesbezüglich keine einheitliche Regelung.

Es ist jedes Jahr das Gleiche: Die Temperaturen werden selbst in unseren Breitenkreisen so richtig sommerlich und die Luft im Büro oder im Klassenzimmer ganz schön stickig. Da kommt einem der Rudi-Carrell-Klassiker „Wann wird’s mal wieder richtig Sommer“ in den Sinn: „Ja, früher gab’s noch hitzefrei“, heißt es in dem Lied – und das wirft die Frage auf, ob es das auch heute noch gibt und wenn ja, unter welchen Umständen?

Tatsächlich gibt es – zumindest für Schüler – in Deutschland theoretisch die Möglichkeit, hitzefrei zu bekommen. Allerdings ist dies weder gesetzlich verankert noch zentral geregelt. Es liegt „im alleinigen Verantwortungsbereich der Schulleitungen, denen insoweit ein Organisationsermessen zusteht”, so der Wortlaut des Kultusministeriums. Das heißt: Die Entscheidung obliegt alleine der Schulleitung.

Räumliche Situation und Alter der Schüler zählen

Zwar gibt es mancherorts eine genaue Temperaturregelung mit einer Mindesttemperatur von 27 Grad, ab der hitzefrei gegeben werden kann. Wie die „Süddeutsche Zeitung“ schreibt, spielt aber nicht nur die Temperatur, sondern „die besondere räumliche Situation des Schulgebäudes und die Konstitution der Schülerinnen und Schüler eine entscheidende Rolle”. Das heißt, dass beispielsweise Glasbauten bei derselben Temperatur eine andere (gefühlte) Hitzeabsonderung haben als dicke Betonbauten.

Ein leeres Klassenzimmer aufgrund von Hitze ist heutzutage die Ausnahme. (Bild: Valria Santos/EyeEm/Getty Images)ortugal, Lisbon
Ein leeres Klassenzimmer aufgrund von Hitze ist heutzutage die Ausnahme. (Bild: Valria Santos/EyeEm/Getty Images)ortugal, Lisbon

Auch das Alter der Schüler bzw. die Schulstufe ist ein ausschlaggebender Faktor. So sind beispielsweise in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen Abiturienten und Oberstufenschüler von der Hitzefrei-Regelung ausgenommen, während Unterstufenschüler durchaus freibekommen können. Der Grund: Unterstufenschüler seien im Vergleich zu Oberstufenschülern weniger belastbar. Lediglich bei Kreislaufproblemen können Schüler vom Unterricht freigestellt werden.

Es gibt auch Alternativen

Bevor die Schulleitungen gänzlich hitzefrei geben, können sie auch die Unterrichtstunden verkürzen. Mittlerweile ist es längst nicht mehr Usus, die Schüler bei hohen Temperaturen nach Hause zu schicken. Auf Eigeninitiative können Schulleitungen auch Alternativprogramme wie Ausflüge gestalten.

Natürlich sind nicht nur Klassenzimmer, sondern auch Bürogebäude von den sommerlichen Temperaturen betroffen. Wer sich aber von seinem Arbeitgeber erhofft, hitzefrei zu bekommen, wird enttäuscht: Eine Regelung für Arbeitnehmer gibt es nicht. Der Arbeitgeber muss vielmehr bei hohen Temperaturen für Abhilfe sorgen – beispielsweise indem er Kleidungsvorschriften lockert (und statt Hemd und Sakko auch T-Shirt zulässt) bzw. für ausreichend Trinkwasser sorgt.

Ein besonderer Hitzeschutz gilt nur für Schwangere, stillende Mütter oder Menschen mit diversen Gesundheitsproblemen: Mit einem ärztlichen Attest können sich diese Personen an besonders heißen Tagen eventuell freistellen lassen.

Es gilt also: Augen zu, Ventilator an, Trinkwasser rein und durch!

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