Hund und Katze im Zug: Was reisende Tierbesitzer wissen müssen

Hundebesitzer nehmen ihre Vierbeiner gerne auf Reisen mit. Aber darf der Hund umsonst mitfahren – oder braucht er doch ein Extra-Ticket? Und wie sieht es mit Katzen aus? Was reisende Haustierbesitzer wissen müssen.

Hunde fahren je nach Größe umsonst Bahn oder brauchen ein spezielles Ticket. (Symbolbild: Getty Images)
Hunde fahren je nach Größe umsonst Bahn oder brauchen ein spezielles Ticket. (Symbolbild: Getty Images)

Egal ob in mit der Bahn in den Urlaub oder mal eben für eine Wochenende zu Verwandten – manchmal können oder wollen Tierbesitzer ihre Lieblinge nicht zu Hause lassen. Dann müssen Hund, Katze, Vogel und Co. mit auf Reisen.

Dabei gibt es Einiges zu beachten. Die Regeln im Nah- und Fernverkehr im Überblick:

Kleine Haustiere fahren umsonst

Bei der Deutschen Bahn fahren kleine Haustiere kostenlos mit. Dazu zählen beispielsweise Hauskatzen sowie kleine Hunde, Vögel und Nager. Wichtig: Diese Tiere müssen in einem Käfig, einer geschlossenen Transportbox oder speziellen Tier-Transporttasche sein, welche unter den Sitz oder auf die Ablage passt. Auf den Sitzen sollten die Tiere nicht abgestellt werden.

Große Hunde brauchen ein Ticket

Im Nah- wie im Fernverkehr brauchen alle Hunde, die größer als eine Hauskatze sind, ein Extra-Ticket. Dabei gibt es im Preis allerdings Unterschiede.

Beschäftigung für den Hund: Kaustangen, die nicht splittern

So mancher hält seinen Hund für ein richtiges Kind. Im Fernverkehr sind die großen Hunde genau das: Sie zahlen den Preis einer Kinderfahrkarte. Hier muss bei der Buchung eine Kinderfahrkarte für 6-14 Jahre ohne Begleitung angegeben werden. Wichtig: Die Hunde-bzw. Kinderfahrkarte gilt nicht als Online- bzw. Handy-Ticket, sondern muss entweder per Post bestellt oder direkt im Bahnhof gekauft werden.

Auch im Nahverkehr müssen Hundebesitzer für ihre großen Lieblinge ein Extra-Ticket lösen. In der Regel gilt auch hier der große Hund als Kind, es kommt aber auf das jeweilige Ticket an. Bei den DB-Länder-Tickets etwa gilt der Hund als Erwachsener und muss bei einer Gruppenfahrt entsprechend als Mitreisender einberechnet werden. Wer sich ein Erster-Klasse-Ticket gönnt, muss aber nicht extra zahlen: Für den Hund reicht eine ganz normale Zweite-Klasse-Fahrkarte.

Virales Video: Hund entpuppt sich als Katze

Generell gilt bei allen Bahnfahrten: Große Hunde, die nicht in eine Transportbox passen, müssen stets angeleint sein und einen Maulkorb tragen. Sie sollten vor, unter oder neben dem Sitz des Besitzers liegen.

Ausnahme: Begleithunde in der Bahn

Schwerbehinderte mit einem Ausweis der Klasse B dürfen einen Begleithund und eine Begleitperson kostenfrei im Zug mitnehmen. Voraussetzung: Im Ausweis muss der Vermerk "Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen" stehen oder der Vermerk "Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen" nicht gelöscht sein.

VIDEO: Wenn Haustiere alleine zu Hause sind