Medikamente: Was Sie zur Zuzahlungsbefreiung wissen müssen
Berlin (dpa/tmn) - Wer als gesetzlich Versicherter gelegentlich mit einem Rezept ein Medikament in der Apotheke abholt, kennt das: Einen Teil der Kosten muss man selbst tragen. Die Zuzahlung bei Arzneimitteln beträgt zehn Prozent, mindestens aber fünf und maximal zehn Euro.
Ähnliche Regelungen gelten für Hilfsmittel wie Prothesen oder Hörgeräte, bei Krankenhausaufenthalten fallen zehn Euro Zuzahlung je Kalendertag an. Und das sind nur ein paar Beispiele, wofür gesetzlich Versicherte nach Angaben der Verbraucherzentrale zuzahlen. Für manche läppert sich das im Laufe eines Jahres ordentlich.
Zuzahlung nur bis zur Belastungsgrenze
Um nicht übermäßig finanziell strapaziert zu werden, gibt es daher eine Höchst- bzw. Belastungsgrenze. Für Zuzahlungen über diese Grenze hinaus kann die Krankenkasse eine Befreiung ausstellen.
Die Grenze beträgt 2 Prozent des Jahresbruttoeinkommens, für chronisch kranke Versicherte 1 Prozent. Die Apotheken bieten einen Zuzahlungsrechner, mit dem man schnell herausfinden kann, wo die eigene Belastungsgrenze liegt.
Um das Jahresbruttoeinkommen korrekt einzugeben, sind ein paar Dinge wichtig. Zum einen muss das Einkommen des gesamten Haushaltes berücksichtigt werden, also etwa auch das vom Ehepartner. Partner in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft zählen hingegen nicht.
Zum anderen gilt nicht alles als Teil des Bruttojahreseinkommens. Ausgenommen sind unter anderem Kindergeld und Wohngeld. Was im Detail eingerechnet werden muss und was nicht, listet die Verbraucherzentrale auf.
So geht der Antrag auf Befreiung
Nun kenne ich also meine individuelle Belastungsgrenze. Gehen die Zuzahlungen über diesen Betrag hinaus, informiert einen die Krankenkasse aber nicht automatisch. Es empfiehlt sich daher, die Zuzahlungen im Blick zu behalten - und aktiv zu werden.
Überschreitet man die Belastungsgrenze, kann man bei der Krankenkasse einen Antrag auf Befreiung stellen. Formulare gibt es online oder auf telefonische Anfrage. Beilegen müssen Antragsteller Quittungen der Zuzahlungen und Einkommensnachweise, chronisch Kranke zusätzlich eine ärztliche Bescheinigung, so die Verbraucherzentrale.
Wird der Antrag bewilligt, erhält der oder die Versicherte einen Befreiungsbescheid und muss für das Kalenderjahr keine weiteren Zuzahlungen mehr leisten.
Schon jetzt aktiv werden
Allen Versicherten, die bereits zu Beginn des Jahres wissen, dass sie die Belastungsgrenze überschreiten werden, rät der Deutsche Apothekerverband (DAV), schon jetzt eine Befreiung zu beantragen. In dem Fall überweist man der Krankenkasse eine Vorauszahlung in Höhe der Belastungsgrenze und muss dann im gesamten Jahr keine Zuzahlungen leisten.