Online-Shopping im Ausland: So berechnest du mögliche Zollkosten

Im Online-Shop am anderen Ende der Welt ein echtes Schnäppchen gemacht? Freu dich nicht zu früh, denn eventuell wird nach den Zollgebühren aus dem Superdeal ein Dealbreaker… Alle Fragen und Antworten zum Thema Zollgebühren – und wie sich mögliche Zollkosten vorab berechnen lassen.

Damit der Superdeal nicht zum Dealbreaker wird, solltest du dich vorab über Zollgebühren informieren. (Bild: Getty Images)
Damit der Superdeal nicht zum Dealbreaker wird, solltest du dich vorab über Zollgebühren informieren. (Bild: Getty Images)

Handtaschen, Technik-Items, Schuhe oder Kosmetik: Viele Produkte sind in ausländischen Onlineshops entweder einfacher oder günstiger zu finden – und in Zeiten der Globalisierung und offenen Grenzen dürfte doch auch Online-Shopping am anderen Ende der Welt kein Problem mehr sein, oder? Ein Problem nicht – doch Zoll- und weitere Gebühren können trotzdem anfallen. Die Höhe ist für Laien oft nicht nachzuvollziehen – dabei lassen sich Zollsatz und mögliche weitere Steuern relativ genau vorab berechnen.

Welche Zusatzkosten fallen bei Sendungen aus dem Ausland an?

Bei Produktsendungen aus dem Nicht-EU-Ausland entscheidet sich die Frage, ob Mehrkosten anfallen, zunächst danach, ob das Paket ein gekauftes Produkt oder ein Geschenk enthält. Bei letzterem berechnen sich mögliche Zollgebühren und Steuern zum einen nach dem Warenwert, zum anderen nach dem Inhalt:

Bei einem Warenwert von unter 22 Euro fallen noch keine Zollgebühren und auch keine Einfuhrumsatzsteuer an, sondern nur die so genannte Verbrauchsteuer – und die auch nur, wenn es sich um so genannte hochsteuerbare Ware wie Alkohol, Tabak oder Kaffee handelt. Deren Abgabensätze werden pauschaliert je nach Stück oder Menge, z.B. Liter berechnet.

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Bei einem Warenwert zwischen 22 und 150 Euro fällt zusätzlich zur ggf. anfallenden Verbrauchsteuer eine Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent bzw. 7 Prozent (bei Lebensmitteln) an. Auch hier entfällt die Zollgebühr.

Bei einem Warenwert über 150 Euro wird der Zoll aktiv. Jede Ware hat einen eigenen Zollsatz, der zusätzlich zu Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Verbrauchsteuer berechnet wird. Und jetzt wird’s interessant – diese Prozentzahlen aktueller Zollsätze sollten begeisterte Auslands-Online-Shopper kennen: Für Bekleidung aus Textilien fällt ein Zollsatz von 12 Prozent an. Bekleidung aus Leder wird mit 4 Prozent bezollt, bei Bekleidungszubehör aus Leder (wie Handschuhe oder Gürtel) muss mit einem Zollsatz von 5 bis 9 Prozent gerechnet werden. Schuhe mit einem Oberteil aus Leder sind mit 8 Prozent „günstiger“ als Schuhe mit einem anderen Oberteil (16,8 – 17 Prozent). Vergleichsweise leicht bezollt sind Schmuck aus Gold und Silber (2,5 – 4 Prozent), Handtaschen mit 3,9 – 7 und Kosmetikprodukte mit 0 – 6,5 Prozent.

Bei einem Warenwert über 150 Euro wird der Zoll aktiv. (Bild: Getty Images)
Bei einem Warenwert über 150 Euro wird der Zoll aktiv. (Bild: Getty Images)

Günstig bezollt sind Lederwaren, Kosmetikprodukte und Gold- und Silberschmuck

Apropos 0 Prozent: Besonders bei vielen Tech-Produkten fällt keinerlei Zollgebühr an – darunter fallen Smartphones, Handys, Tablets, Notebooks und digitale Fotoapparate, während für analoge Fotoapparate 4,2 Prozent, DVD-Player 13,9 Prozent und Monitore (je nach Austattung) 0 – 14 Prozent Zoll anfallen.

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Achtung: Je nach Beschaffenheit der Ware können die Zollsätze abweichen, auf Zoll.de gibt’s weitere Infos.

Wird das Porto bei der Zoll- und Gebührenerhebung berücksichtigt?

Der Zollwert richtet sich nach dem Rechnungsendbetrag. Wenn in diesem auch Portokosten enthalten sind, werden diese nicht extra herausgerechnet und müssen entsprechend auch mit angemeldet werden. Achtung: Bei der Anmeldung für den Zoll müssen alle steuerrechtlich relevanten Unterlagen eingereicht werden, das heißt: Rechnungen oder andere Unterlagen, die den betreffenden Kaufpreis nachweisen.

Gibt es Länder, in denen weniger Zoll anfällt als in anderen?

Für Waren aus bestimmten Ländern gibt es Zollbegünstigungen oder sogar Zollbefreiungen, so dass nur noch Einfuhrumsatzsteuer und je nach Inhalt noch Verbrauchsteuer zahlbar sind. Unter diese sogenannte „Ursprungpräferenz“ fallen etwa Israel, Kanada, Mexiko oder die Schweiz.

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Mit anderen wurde eine Freiverkehrspräferenz in Form einer Zollunion vereinbart, wie etwa Türkei oder Andorra. Eine vollständige Liste dieser Länder hat Zoll.de veröffentlicht. Wichtig und besonders für begeisterte Fashion-Shopper wichtig: Für Waren aus den USA, Australien, Taiwan und Hongkong gibt es keine Zollbegünstigungen!

Extra-Tipp:

Wer nach dem Shoppen nicht die anfallenden Zollkosten nicht nur grob schätzen will, macht sich vorher schon kundig über die konkreten Zollwerte seiner Waren und rechnet sich die ungefähren Zollgebühren und Steuern schon vorab aus – oder lässt sie ausrechnen: Anbieter wie Paket.da verfügen über Zollrechner, die die Abgaben recht genau bestimmen und herausfinden können, ob das Superschnäppchen wirklich ein guter Deal war oder ob das dicke (Zoll-)Ende noch kommt.

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