Regeln rund um den Organspendeausweis
Im Kampf gegen den Mangel an lebensrettenden Spenderorganen haben mehrere Bundestagsabgeordnete einen neuen Gesetzentwurf vorgestellt. Zurzeit kann jeder in einem Organspendeausweis angeben, ob und was er nach seinem Tod spenden möchte. Wie das geht:
Köln (dpa/tmn) - Parlamentarier um Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) haben einen Entwurf für die Neuregelung der Organspende präsentiert. Wie ist die Organspende bisher organisiert und was können Menschen tun, die nach ihrem Tod ein Organ spenden wollen?
Aktuell kann man auf einem Organspendeausweis eintragen, ob und welche Organe man nach dem Tod spenden möchte. Den Ausweis sollte man stets mit sich tragen. Die wichtigsten Fakten rund um den Organspendeausweis im Überblick:
Wo gibt es den Ausweis?
Erhältlich ist das Dokument bei verschiedenen Organisationen wie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) oder der Deutschen Herzstiftung, über das Infotelefon Organspende mit der Nummer 0800/90 40 400, bei der eigenen Krankenkasse oder in Arztpraxen und Apotheken.
Wer kann Organe spenden?
Eine Altersgrenze gibt es nicht, weder nach oben noch nach unten. Bis zum 14. Lebensjahr entscheiden die Eltern über eine Organspende ihrer Kinder, danach können Jugendliche der Spende selbst widersprechen und ab dem 16. Geburtstag zustimmen.
Gibt es medizinische Ausschlussgründe?
Je nach Einzelfall ja, so die BZgA: eine überstandene Tuberkulose etwa oder bestimmte Krebserkrankungen. Diese sollten Organspender daher auf dem Ausweis unter «Anmerkungen/Besondere Hinweise» eintragen.
Kann ich nur bestimmte Organe spenden?
Ja. Auf der Rückseite des Ausweises können Besitzer entweder die Organe auflisten, die sie spenden wollen. Oder sie schließen bestimmte Organe ausdrücklich von der Spende aus.
Gibt es den Organspendeausweis auch digital?
Nicht direkt. Auf vielen Smartphones gibt es zwar die Möglichkeit, Gesundheitsdaten für den Notfall einzutragen. Weil dort die eigenhändige Unterschrift fehlt, ist das laut BZgA aber nicht rechtsverbindlich - anders als beim Organspendeausweis auf Papier.
Was ist, wenn ich nicht oder nicht mehr spenden will?
Der Ausweis lässt sich auch nutzen, um der Organspende ausdrücklich zu widersprechen. Außer auf dem Stück Papier sind die Informationen nirgendwo hinterlegt oder gespeichert. Wer seine Meinung ändert, kann den Ausweis also einfach vernichten und einen neuen ausfüllen.
Was würde eine Widerspruchslösung bedeuten?
Alle Volljährigen in Deutschland sollen nach Plänen einer Gruppe von Bundestagsabgeordneten um Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) künftig grundsätzlich als Organspender gelten - bis auf Widerruf. Der neue Gesetzesentwurf sieht eine «doppelte Widerspruchslösung» vor. Damit wäre automatisch jeder Spender, man könnte dazu aber noch Nein sagen. Sonst wäre - als doppelte Schranke - bei Angehörigen nachzufragen, aber nicht nach seiner eigenen Entscheidung, sondern ob er einen schriftlichen Widerspruch oder einen Willen des Verstorbenen kennt.
Diese Widerspruchslösung kehrte die bisherige Entscheidungslösung um, nach der Organ-Entnahmen nur bei ausdrücklich erklärtem Ja zulässig sind. Künftig müsste man demnach ausdrücklich seinen Widerspruch erklären und dies in einem neuen zentralen Register speichern. Bei einer möglichen Transplantation würde ein Arzt dort abfragen, ob es eine Erklärung gibt.
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