Videobotschaft der Polizei Bochum: Was an Halloween erlaubt ist

Die Polizei Bochum warnt in einer Videobotschaft davor, Streiche zu Halloween nicht in Straftaten ausarten zu lassen. Doch die Frage ist: Wie weit darf man bei “Süßes oder Saures“ eigentlich gehen?

Wie weit darf man an Halloween mit Streichen gehen? (Symbolbild: Getty Images)
Wie weit darf man an Halloween mit Streichen gehen? (Symbolbild: Getty Images)

An Halloween ist die Polizei in erhöhter Alarmbereitschaft: Nächtliche Verkehrssünder, aber auch Halloween-Streiche sowie Prügeleien unter Gruppen gehören zum Repertoire, denen sich die Einsatzkräfte stellen müssen. In einer Videobotschaft empfiehlt die Polizeistation Bochum den Eltern nun, Kindern und Jugendlichen vor dem “Trick or Treat“ die grundsätzlichen Regeln zu erklären.

Das Verteilen von Hausmüll, das Ausreißen von Blumen oder auch Farbschmierereien haben demnach nichts mehr mit Halloween-Streichen zu tun, sondern kommen einer Sachbeschädigung gleich. Auch Prügel und das Wegnehmen von Süßigkeiten erfüllt laut dem schaurig gehaltenen Video der Bochumer Polizei den Strafbestand des Raubs und werde entsprechend geahndet.

In Sachen Verkleidung sind dank dem Filmerfolg von “Joker“ derzeit die Horrorclowns im Trend, die Wildfremde nach Kräften erschrecken. Juristisch gesehen eine zweischneidige Sache – denn ohne Bestrafung kommt der Übeltäter im Zweifel nicht davon, schon gar nicht mit der Begründung, dass es sich ja nur um einen harmlosen Halloween-Streich gehandelt hat. Entscheidend ist, wie der Streich auf das Opfer gewirkt hat, sagen Juristen – selbst wenn bei dem Angriff kein Blut spritzt, kann die Person auch psychische Verletzungen davon getragen haben.

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Auch beim gruseligen Zubehör ist nicht alles erlaubt, besonders wenn es sich um bedrohliche Accessoires wie blutige Messer oder Waffen handelt. Selbst mit Spielzeugwaffen kann man sich strafbar machen, schließlich ist auch das Tragen von “Anscheinswaffen“, wie entsprechende Attrappen genannt werden, in der Öffentlichkeit verboten und kann Bußgelder nach sich ziehen. Spielzeugwaffen sind dann als solche erkennbar, wenn sie entweder 50 Prozent größer oder kleiner als das echte Pendant sind und starke Farben wie z.B. Neon integriert sind.

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Und noch eine Regel zum Thema Verkleidung gibt es: Komplette Gesichtsmasken, die die Identität verdecken, sind an Halloween zwar üblich, doch nach dem Vermummungsverbot hinterm Steuer nicht erlaubt.

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