US-Gericht fällt Urteil: Kein Copyright für KI-generierte Kunst

Ein Gerichtsurteil in den USA heizt derzeit die Debatte um die Frage des Urheberrechts für KI-generierte Kunst an. (Bild: anyaberkut)
Ein Gerichtsurteil in den USA heizt derzeit die Debatte um die Frage des Urheberrechts für KI-generierte Kunst an. (Bild: anyaberkut)

Gibt es einen Urheberrechtsanspruch auf KI-generierte Kunst? Der Meinung ist ein KI-Entwickler, dessen Schöpfung ein Kunstwerk kreiert hat. Doch US-Gerichte widersprechen ihm: Für ein Copyright sei eine "Verbindung zwischen dem menschlichen Geist und dem kreativen Ausdruck" nötig, lautet das Urteil.

KI-Technologien können mittlerweile Bilder malen, Musik komponieren und vortragen - da stellt sich die Frage nach dem Urheberrecht ihrer Erzeugnisse. Stephen Taler, der mit seiner Firma Imagionation Engines selbst KI-Technologien entwickelt, wollte ein Urheberrecht für ein von seiner Software kreiertes Kunstwerk namnes "A Recent Entrace to Paradise" anmelden - schließlich habe er das KI-System entwickelt, aus dem das Werk entstanden sei. Doch sein Antrag wurde abgelehnt. Zurecht, wie das US-Bundesgericht nun entschied.

Wie die Fachzeitschrift "The Hollywood Reporter" berichtet, ging dem Verfahren eine Klage vonseiten Thaler voraus, der darauf beharrte, selbst Inhaber des Urheberrechts im Rahmen der Work-for-Hire-Doktrin zu sein. Die Eigentumsrechte sollten seiner Ansicht nach dem "Eigentümer der Maschine" zustehen, die das Werk geschaffen habe. Das Amt beanstandet jedoch die fehlende "Verbindung zwischen dem menschlichen Geist und dem kreativen Ausdruck". Dies sei der ausschlaggebende Grund für die Zurückweisung.

Laut US-Bezirksrichterin Beryl Howell schütze das US-Urheberrecht "nur Werke, die von Menschen geschaffen wurden". "In Ermangelung jeglicher menschlicher Beteiligung an der Schöpfung des Werkes" sei das von Thaler KI-generierte Kunstwerk nicht "schutzfähig". Die Expertin bezog sich zudem auf ein "beständiges Verständnis dafür, dass die menschliche Kreativität den Kern der Urheberrechtsfähigkeit bildet". Das gelte auch dann, "wenn diese menschliche Kreativität durch neue Werkzeuge oder in neue Medien kanalisiert" werde.

Kein Urheberrecht für KI oder Tiere

Howll hob überdies die Ermangelung eines Präzidenzfalles hervor: Thalers Argumentation fehle es an einer vergleichbaren Rechtsangelegenheit, in der ein Gericht das Urheberrecht an einem Werk anerkannt habe, das von einem nicht-menschlichen Wesen stamme. Stattdessen verweis die Richterin auf ein Urteil aus dem Jahr 2018, in dem ein Bundesberufungsgericht konstatierte, dass selbst ein von einem Tier - in diesem Fall war es ein Affe - geschossenes Foto nicht urheberrechtsfähig ist. Das Urheberrecht habe sich laut Howll "noch nie so weit ausgedehnt", dass es Werke schütze, "die von neuen Formen der Technologie erzeugt werden, die ohne eine lenkende menschliche Hand auskommen".

Die Entscheidung wird auch in Hollywood mit Erleichterung aufgenommen worden sein: Die Streiks der Drehbuchautoren und Schauspieler beruhen auch auf der Angst, dass immer mehr ihrer Jobs von Künstlicher Intelligenz übernommen werden könnten. Können die Studios und Produktionsfirmen allerdings kein Urheberrecht auf so erstandene Erzeugnisse anmelden, sinkt deren Wert deutlich.

Auf das deutsche Recht hat die Entscheidung keine Auswirkung. Der Jurist Till Kreutzer kommt in einem 2021 veröffentlichten Leitfaden jedoch zu einem ähnlichen Urteil: Demnach käme es für die urheberrechtliche Schutzfähigkeit von KI-generierten Daten und Inhalten entscheidend darauf an, ob und inwieweit sie auf die schöpferische Tätigkeit eines Menschen zurückzuführen seien. Da das Urheberrecht ein persönliches Schutzrecht sei, gelte es nur für persönliche geistige Schöpfungen eines Menschen. Darunter fallen laut Kreutzer weder rein technische noch tierische Schöpfungen.