Landesweite Streiks in Belgien: Flüge und Züge fallen aus

Der Reiseverkehr in Belgien ist heute (13. Januar) durch einen landesweiten Streik stark beeinträchtigt.

Nach Angaben des Brüsseler Flughafens werden "erhebliche Auswirkungen" auf den gesamten Flugverkehr erwartet, und auch lokale, regionale und internationale Züge sind betroffen.

Auch der öffentliche Nahverkehr ist stark beeinträchtigt, und viele Schulen sind geschlossen, während Zehntausende von Lehrern in Brüssel auf die Straße gehen.

Der Streik wurde wegen möglicher Rentenreformen ausgerufen. Die Parteien, die versuchen, nach den Wahlen in Belgien im Juni 2024 eine neue Regierung zu bilden, hatten diese Reformen angedeutet.

Internationaler Flughafen Brüssel: Findet der Flugverkehr statt?

Nach Angaben eines Sprechers des internationalen Flughafens Brüssel sind heute 40 Prozent der Flüge gestrichen worden. Verspätungen bei Flügen, die durchgeführt werden, sind wahrscheinlich.

Die Ankünfte sind generell betroffen als die Abflüge, aber es gibt iauf beiden SeitenAnnullierungen.

Die Abfertigung am Flughafen, z. B. die Gepäckabfertigung, erfolgt wegen der aktuellen Personalengpässe langsamer als gewöhnlich.

Was wird den Fluggästen am Flughafen Brüssel empfohlen?

Der Flughafen Brüssel teilte in einer Erklärung mit: "Die Passagiere der betroffenen Flüge werden von ihrer Fluggesellschaft oder ihrem (Online-)Reisebüro informiert".

Sie können den Status Ihres Fluges über die Website des Flughafens Brüssel oder die Website, App oder Social-Media-Kanäle Ihrer Fluggesellschaft überprüfen.

Flughafen Brüssel-Süd-Charleroi: Alle Flüge gestrichen

Am Flughafen Brüssel-Süd-Charleroi, der von Billigfluglinien wie Ryanair genutzt wird, finden heute nach 12 Uhr keine Flüge mehr statt.

In einer Erklärung des Flughafens heißt es: "Infolge der für heute in Brüssel geplanten nationalen Demonstration muss der Flughafen Charleroi mit einem erheblichen, unvorhergesehenen Personalmangel bei dem externen Sicherheitsdienstleister rechnen.

Die Sicherheit kann nicht mehr gewährleistet werden. Infolgedessen wurden alle Flüge, die nach 12 Uhr vom Flughafen Charleroi abfliegen, bis zum Ende des Tages gestrichen. Die Ankünfte erfolgen wie gewohnt."

Der Flughafen Charleroi rät seinen Fluggästen, sich an ihre Fluggesellschaft zu wenden.

Welche Züge fallen aus?

Viele Mitarbeiter in den Zügen und Bahnhöfen streiken. Der Nah- und Regionalverkehr ist stark betroffen, zahlreiche Züge fallen aus.

Für lokale und regionale Züge finden Sie hier bei der nationalen Bahngesellschaft SNCB alle Informationen darüber, welche Züge verkehren und welche nicht.

Für internationale Züge von und nach Belgien:

  • Eurostar, TGV INOUI, ICE und OUIGO Brüssel-Paris: Alle Züge verkehren wie geplant.

  • Eurocity Direct (Brüssel-Amsterdam): In beiden Richtungen verkehren 14 von 16 Zügen.

  • EuroCity (Brüssel-Rotterdam): 10 von 16 Zügen verkehren von Brüssel nach Rotterdam / 9 von 16 Zügen verkehren von Rotterdam nach Brüssel zurück.

  • Nightjet : Der Zug nach Wien und Berlin am Montag, den 13.01. fährt in Köln ab. Zwischen Köln und Brüssel/Lüttich können die Fahrgäste ICE-Züge benutzen.

  • Grenzüberschreitende Regionalzüge: 30 Prozent der Züge verkehren auf den Strecken Lüttich-Maastricht und Arlon-Luxemburg, 25 Prozent auf der Strecke Charleroi-Maubeuge. Keine Züge auf den Strecken Kortrijk-Lille, Tournai-Lille, Antwerpen-Roosendaal, Lüttich-Aachen und Lüttich-Luxemburg.

Ausführliche Informationen über internationale Züge und Erstattungsansprüche für ausgefallene Verbindungen finden Sie hier.

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Haben Fluggäste Anspruch auf Entschädigung wegen eines Streiks?

Nach EU-Recht muss Ihnen die Fluggesellschaft bei einer Flugannullierung eine Erstattung oder einen Ersatzflug anbieten.

Wenn Ihr Flug verspätet ist, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Erstattung ungeplanter Ausgaben, z. B. für Verpflegung und Unterkunft.

Wenden Sie sich an Ihre Fluggesellschaft oder Ihr Reisebüro, um Ihre Erstattungsansprüche geltend zu machen; beachten Sie jedoch, dass es Monate dauern kann, bis Sie Ihr Geld erhalten.

Nach EU-Recht haben auch Bahnreisende innerhalb der EU Anspruch auf Entschädigung.

Wenn Ihr Zug Verspätung hat, Sie sich aber trotzdem für die Reise entscheiden, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine teilweise oder vollständige Erstattung. Dies hängt in der Regel davon ab, mit welcher Verspätung Ihr Zug am Zielort ankommt.

Wenn Ihr Zug mehr als 60 Minuten Verspätung hat, können Sie auf die Reise verzichten und erhalten eine vollständige Erstattung Ihrer Fahrkarte.

Sie können aber auch zu einem späteren Zeitpunkt fahren.

Die SNCB informiert Sie hier, wie Sie eine Erstattung beantragen können.