Wie viel Euro bekommt ein Ex-Bundeskanzler pro Jahr (ohne arbeiten zu müssen)?
Ganz klar: Der Job als Bundeskanzler*in ist kein Ponyhof. Die Rente aber auch nicht. Denn sie beträgt aktuell bis zu 215.000 Euro pro Jahr.
Nicht nur ein goldener Handschlag: Wie setzt sich das Ruhegehalt eines Bundeskanzlers oder einer Bundeskanzlerin zusammen?
Ein*e ehemalige*r Bundeskanzler*in Deutschlands erhält nach dem Ausscheiden aus dem Amt ein Ruhegehalt, das sich nach den Pensionsregelungen für Beamt*innen richtet. Dieses Gehalt hängt von der Amtszeit sowie dem vorherigen Gehalt ab. Die genauen Beträge können variieren, aber hier ist ein Überblick:
Ruhegehalt: Ehemalige Bundeskanzler*innen haben Anspruch auf ein Ruhegehalt, das nach den Pensionsvorschriften für Beamt*innen berechnet wird. Die Höhe des Ruhegehalts hängt von der Amtsdauer ab. Ein*e Bundeskanzler*in erhält für jedes Jahr im Amt etwa 2,39167 Prozent des letzten Amtsgehalts als Pensionsanspruch. Nach 5 Jahren im Amt wären das etwa 11,96 Prozent pro Jahr. Das Ruhegehalt ist jedoch auf maximal 71,75 Prozent des letzten Amtsgehalts begrenzt, was nach 27 Jahren im öffentlichen Dienst erreicht wird.
Amtsgehalt des*der Bundeskanzler*in: Das Amtsgehalt eines*r Bundeskanzler*in beträgt derzeit rund 25.000 Euro monatlich (300.000 Euro jährlich). Bei einer maximalen Pension von 71,75 % erhält eine ehemalige*r Kanzler*in somit maximal etwa 215.000 Euro jährlich.
Zusätzliche Leistungen: Ehemalige Bundeskanzler*innen erhalten oft weitere Leistungen wie ein Büro, Mitarbeiter*innen und einen Dienstwagen, was zusätzliche Kosten für den Staat verursacht.
Diese Zahlungen sind unabhängig von einer weiteren Tätigkeit des*der ehemaligen Kanzler*in. Er*sie könnte also theoretisch weiterhin berufstätig sein und das Ruhegehalt trotzdem beziehen.
Und wie viel Ruhegehalt bekommen jetzt Gerhard Schröder und Angela Merkel?
Das aktuelle Jahresgehalt eines*r Bundeskanzler*in beträgt ca. 300.000 Euro. Daraus lässt sich das Ruhegehalt von Gerhard Schröder und Angela Merkel berechnen:
1. Gerhard Schröder
Amtszeit: Schröder war von 27. Oktober 1998 bis 22. November 2005 im Amt, also etwa 7 Jahre.
Berechnung: Für jedes Jahr im Amt erhält er 2,39167 % des Amtsgehalts. Nach 7 Jahren ergibt das:
7 x 2,39167 % = 16,74 % des letzten Amtsgehalts.
16,74 % von 300.000 Euro = 50.220 Euro pro Jahr.
Gerhard Schröder bekommt also ca. 50.220 Euro Ruhegehalt pro Jahr nur aus seiner Kanzlerschaft. Allerdings war er zuvor auch Ministerpräsident von Niedersachsen (1990–1998) und Bundestagsabgeordneter, was ebenfalls in seine Pensionsansprüche einfließt. Daher dürfte sein Gesamt-Ruhegehalt höher sein, aber basierend auf der Kanzlerzeit allein sind es etwa 50.220 Euro.
2. Angela Merkel
Amtszeit: Angela Merkel war von 22. November 2005 bis 8. Dezember 2021 im Amt, also etwa 16 Jahre.
Berechnung: Für jedes Jahr im Amt erhält sie 2,39167 % des Amtsgehalts. Nach 16 Jahren ergibt das:
16 x 2,39167 % = 38,27 % des letzten Amtsgehalts.
38,27 % von 300.000 Euro = 114.810 Euro pro Jahr.
Angela Merkel bekommt also ca. 114.810 Euro Ruhegehalt pro Jahr aus ihrer Kanzlerschaft.