Flohmarkt in den eigenen vier Wänden: Tipps, Tricks und Rechtliches

Auch Cathy Hummels liebt Flohmärkte – dieser war für einen guten Zweck. (Bild: ddp Images)
Auch Cathy Hummels liebt Flohmärkte – dieser war für einen guten Zweck. (Bild: ddp Images)


Kein Schleppen, wenig Organisation: Wohnungsflohmärkte liegen voll im Trend. Allerdings gibt es einiges zu beachten, wenn Trödel in den eigenen vier Wänden verkauft werden soll. Wer Fremde nicht so gern nach Hause einlädt, kann auch auf Garage oder Vorgarten ausweichen.

Ein Flohmarkt in der eigenen Wohnung? Diese Idee findet immer mehr Anhänger. Die Vorteile liegen auf der Hand: Man hat es warm, trocken und die Kunden kommen direkt nach Hause. Außerdem entfällt das lästige Schleppen, Aufbauen sowie die Standgebühr auf einem regulären Flohmarkt. Allerdings wirft der Wohnungsflohmarkt auch jede Menge Fragen auf. Wie wird er beworben, will man wirklich wildfremde Menschen zu Hause haben, müssen Vermieter oder Ordnungsamt informiert werden?

Private Flohmärkte auf dem eigenen Grundstück sind in den USA seit Jahrzehnten eine feste Institution. Dort sind allerdings vor allem Garagenflohmärkte beliebt, um alte Möbel, Bekleidung oder sonstigen Kleinkram zu verhökern. Diese Variante hat den Vorteil, dass die potenziellen Käufer nicht komplett in die Privatsphäre eindringen. Statt in der Garage kann dieser Flohmarkt auch im Hinterhof oder im Vorgarten abgehalten werden. Wer sich mit Nachbarn oder Freunden zusammentut, erregt mit dem größeren Angebot auch mehr Interesse.

Privat- und Wertsachen

Wohnungsflohmärkte werden besonders gern direkt vor dem Umzug oder mittendrin zum Entrümpeln genutzt. Das hat zudem den Vorteil, dass man nicht mehr oder nicht mehr lange in der Wohnung wohnt, die nun vielen fremden Leuten bekannt ist. Wer damit kein Problem hat, sollte zumindest Wertgegenstände nicht offen zur Schau stellen, gegebenenfalls die Türen zu Schlaf- oder Wohnzimmer abschließen und die Kasse nicht allein im Auge behalten.

Aushänge und Versicherung

Private Flohmärkte werden mit Vorliebe in Online-Kleinanzeigen oder per Aushängen in der Nachbarschaft und lokalen Geschäften angekündigt. Werden Flyer im öffentlichen Raum angebracht, sollten sie das Format DIN A4 lieber nicht überschreiten, um Ärger mit dem Ordnungsamt zu vermeiden. Apropos Ordnungsamt: Ein privater Flohmarkt, der nur einmal beziehungsweise selten abgehalten wird, muss in der Regel nicht angemeldet werden. Am besten fragen Sie aber beim zuständigen Ordnungsamt nach, um Ärger zu vermeiden. Das gilt auch für den Umgang mit dem Vermieter. Hat dieser kein Problem mit dem kleinen Trödelmarkt, sind Sie bei Beschwerden der Nachbarn auf der sicheren Seite. Eine Nachfrage bei der Haftpflichtversicherung kann ebenfalls hilfreich sein, sollte später ein Gast über den Teppich stolpern.

Getränke und Musik

Auch wenn ein Becher Glühwein oder ein Bierchen womöglich die Kauflaune steigern: Alkohol darf nur ausgeschenkt werden, wenn eine behördliche Genehmigung vorliegt. Das gilt ebenfalls, wenn Neuware angeboten wird. Am besten beschränken Sie sich deshalb auf Second-Hand-Klamotten und gebrauchte Gegenstände. Heikel kann auch das Spielen von Musik werden. Wer das in der Öffentlichkeit tut, muss GEMA-Gebühren entrichten. Vorsicht ist vor allem bei Flohmärkten in Garagen oder im Vorgarten geboten, wenn sich die Veranstaltung auch auf Gehwege oder Straßen erstreckt. Im Zweifel sollte beim privaten Flohmarkt lieber auf Musik verzichtet werden.

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