Zivilprozess um Cathy Hummels: Welche Auswirkungen das Urteil auf Influencer haben kann

Cathy Hummels musste sich vor Gericht verantworten. (Bild: Wenn)
Cathy Hummels musste sich vor Gericht verantworten. (Bild: Wenn)

Mit dem neuen Berufsfeld der Influencer entfachte in der Werbebranche eine medienwirksame Diskussion. Es stellt sich die Frage, welche Informationspflichten für die Internetstars gelten. Im Mittelpunkt der Debatte steht Social-Media-Bekanntheit Cathy Hummels.

Die 31-Jährige stand nun in München vor Gericht, weil ihr vom Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) vorgeworfen wird, auf Instagram versteckte Werbung betrieben zu haben. Eigentlich kennzeichnet Hummels ihre Anzeigen mit dem Hinweis “bezahlte Partnerschaft”. Bei 15 Posts fehlte dieser aber, was der Berliner Verein zum Anlass nahm, die Influencerin zu verklagen.

Influencer und Kennzeichnungspflicht

Bei einem der Fälle hatte Hummels bereits im vergangenen Jahr eine Abmahnung akzeptiert, bei den anderen aber sieht sie keinen Kompromiss. Der Grund: Die veröffentlichten Posts waren nach Angaben ihrer Anwälte nicht mit Gegenleistungen verbunden und seien dementsprechend keine Werbung. Ein Urteil im Zivilprozess ist bisher noch nicht gefallen, der Verkündungstermin ist für den 29. April 2019 angesetzt.

Das Ergebnis dürfte nicht nur für Hummels selbst, sondern auch für diverse andere Influencer hierzulande von Bedeutung und wegweisend für den künftigen Umgang mit Kennzeichnung von Werbung in sozialen Netzwerken sein. Im Prozess geht es nämlich vor allem darum, ob Prominente überhaupt Produkte und Dienstleistungen aus freien Stücken empfehlen sowie andere Menschen taggen dürfen, ohne eine Klage zu riskieren. Hummels Verfahren könnte ein wichtiger Präzedenzfall werden, an dem sich Unmengen nachfolgende Urteile orientieren könnten.

Zudem sind nicht nur große Instagram- oder Youtube-Accounts von der Abmahnwelle betroffen. Es wurden auch bereits Profile von Menschen mit weniger als 300 Followern abgemahnt. Die Verunsicherung ist mittlerweile so groß, dass viele User dazu übergangen sind, ausnahmslos jedes Posting grundsätzlich mit dem Hashtag #Werbung zu versehen, unabhängig davon, was darauf zu sehen ist.

Wie stehen Hummels’ Chancen?

Auch Internet-Kollegin Fiona Erdmann stand bereits in einem ähnlichen Fall vor Gericht, musste aber eine Niederlage gegen den VSW einstecken und eine fünfstellige Geldsumme zahlen, weil sie in der Vergangenheit ein Shooting-Bild nicht mit “Werbung” markiert hatte. Zuvor hatte das Model die Kampagne #freedomoftagging ins Leben gerufen, erklärte damals gegenüber der “Bild”: “Das Ziel ist es, eine Freiheit dafür zu bekommen, zu taggen, was wir wollen, wenn wir dafür nicht bezahlt worden sind.”

Hummels scheint dem Ganzen mit einem gewissen Bauchkribbeln gegenüberzustehen. Auf Instagram berichtete sie von ihrer mit dem Prozess verbundenen Aufregung. Sie habe Angst, “dass ich nicht schaffe klar zu machen wie wirr, unfair, unsinnig, zeitintensiv und ausbeutend dieser Abmahnwahnsinn ist. […] Ich kämpfe für uns, für unsere freie Meinung und vor allem für Authentizität.” Ihr Anwalt erklärte bereits im vergangenen Jahr, dass er und seine Klientin “notfalls bis zum Bundesgerichtshof” gehen würden.