Adidas verklagt das Modehaus Thom Browne wegen Streifenmotiven

Der jahrelange Rechtsstreit zwischen Adidas und dem Modehaus Thom Browne geht in eine neue Runde: Der deutsche Sportartikelhersteller wirft dem amerikanischen Luxusunternehmen vor, dass die Verwendung der markenrechtlich geschützten "Three Stripes" von Adidas auf der Kleidung von Thom Browne eine Verletzung darstellt.

Thom Browne bei seiner Ankunft am Gericht in New York. Seine Outfitwahl dürfte als kontrovers bezeichnet werden – der Designer trug die umstrittenen
Thom Browne bei seiner Ankunft am Gericht in New York. Seine Outfitwahl dürfte als kontrovers bezeichnet werden – der Designer trug die umstrittenen "Four-Bar Signature" zur Schau. (Bild: Getty Images)

Stein des Anstoßes ist die im Jahr 2008 gezeigte Kollektion des Designers Browne mit dessen umstrittenen "Four-Bar Signature"-Looks, einer Serie von vier Streifen, die auf Kleidungsstücken wie Jacken und Krawatten sowie auf Sportbekleidung zu sehen waren.

Adidas stellt auch die Verwendung von Thom Brownes "Grosgrain Signature" in Frage, einem rot-weiß-blauen Design, das laut der Sportbekleidungsmarke aus drei Streifen besteht, wohingegen Thom Browne erklärt, es handele sich um fünf, und es als "weiß-rot-weiß-blau-weiß" beschreibt, wie aus den Gerichtsakten hervorgeht.

Schwurgerichtsprozess in New York

Der Schwurgerichtsprozess, der vor dem Manhattan Southern District Court begann, folgt auf eine Klage aus dem Jahr 2021, in der Adidas argumentierte, dass Sportbekleidung mit den gestreiften Motiven von Thom Browne sein jahrzehntealtes Branding "imitiert".

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Adidas verwendet drei Streifen seit 1949, als der deutsche Gründer Adolf Dassler sie auf einem Paar Laufschuhe mit Spikes präsentierte. In seiner Klageschrift argumentierte das Unternehmen, dass Thom Brownes Verwendung von gestreiften Motiven auf seiner Sportbekleidung "wahrscheinlich Verwirrung bei den Verbrauchern hervorrufen und die Öffentlichkeit täuschen würde".

Provokant: Browne erschien vor Gericht mit seinen charakteristischen Socken mit vier Streifen.

Bislang keine außergerichtliche Einigung

Bereits 2005 hatte Thom Browne ein Design mit drei Streifen vorgestellt – das "Three-Bar Signature" –, hatte die Verwendung damals allerdings zurückgezogen, nachdem Adidas den Chef des Labels in dieser Angelegenheit kontaktiert hatte. Doch diesmal scheint keine außergerichtliche Einigung in Sicht.

Anwälte, die Thom Browne vertreten, haben inzwischen argumentiert, Adidas habe mit der Geltendmachung seiner Ansprüche eine unangemessene Verzögerung ausgeübt. "Drei Streifen sind nicht dasselbe wie vier horizontale Balken", so Anwalt Robert Maldonado, der das US-Modehaus vertritt. "Adidas ist am Lenkrad eingeschlafen und zu spät aufgewacht", berichtet WWD.

Der Sportbekleidungsriese behauptet, er sei erst Anfang 2018 auf die mutmaßliche Verletzung aufmerksam geworden, als Thom Browne die Marke "Grosgrain Signature" in Europa als Marke anmeldete. Die Anwälte von Adidas argumentieren, dass Adidas keine Pflicht hatte, den Output von Thom Browne zu überwachen und das Label zunächst nicht als direkten Konkurrenten betrachtete.

Video: Adidas setzt Zeichen für Gleichberechtigung