Amazon: Verbandskasten fürs Auto und was zu beachten ist
Ein Verbandskasten im Auto ist Pflicht. Ab Februar 2023 gelten für den Inhalt neue Regeln – wir erklären, was zu beachten ist.
Wer in Deutschland ein Auto führt, ist dazu verpflichtet, einen Verbandskasten dabei zu haben – der Inhalt dessen richtet sich nach der DIN 13164 und dem §35 h der StVZO. Ab Februar 2023 gibt es hier ein paar Neuerungen: Es sind nun immer zwei Corona-Schutzmasken im Verbandskasten mitzuführen. Dass dies FFP2-Modelle sein müssen, ist dabei nicht verpflichtend.
KFZ-Verbandtasche DIN 13164
"Verbandkästen mit den bislang gültigen Ausgaben der DIN 13164 Januar 1998 und Januar 2014 dürfen weiterverwendet werden. Sie müssen nicht ausgetauscht werden. Auch eine Ergänzung mit zwei Masken ist nicht notwendig", teilt der ADAC mit.
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Grundsätzlich sollte man den Verbandskasten immer wieder auf Vollständigkeit prüfen und checken, ob die Artikel mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum noch gültig sind, falls nicht, sollten sie ausgetauscht werden, empfiehlt der ADAC, da "der Inhalt des Verbandkastens dann nicht mehr den Mindestanforderungen der DIN-Norm" entspricht, so die Experten. Wer mit abgelaufenem Verbandsmaterial oder ganz ohne Verbandskasten unterwegs ist und kontrolliert wird, riskiert zehn Euro Bußgeld.
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