Better Life: Darf man im Laden schon vor der Kasse trinken?

Im Supermarkt überkommt einen plötzlich der Durst oder Hunger: Doch ist es wirklich erlaubt, bereits vor dem Bezahlen zuzugreifen? Die Antwort könnte überraschen.

Eigentlich ist es nicht erlaubt, schon vor dem Kauf ein Getränk zu verzehren. (Bild: Getty Images)
Eigentlich ist es nicht erlaubt, schon vor dem Kauf ein Getränk zu verzehren. (Bild: Getty Images)

Vor den Augen breitet sich ein Meer aus Köstlichkeiten aus – von schimmernden Getränken bis zu frischen Backwaren. Ein Gefühl von Hunger oder Durst schleicht sich ein. Aber wäre es nicht bequem, direkt im Supermarkt zu snacken oder zu trinken, anstatt bis zum Zuhause oder zum Büro zu warten?

Laut der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. bleibt die Antwort ziemlich klar: "Vor dem Abschluss des Kaufvertrages an der Kasse gehören die Lebensmittel weiterhin dem Supermarkt." Das bedeutet aus rechtlicher Perspektive, dass es nicht gestattet ist, die Produkte vor der Bezahlung zu verzehren. Erst wenn die Ware bezahlt wurde, darf man sie offiziell öffnen und konsumieren.

Kulanz vieler Supermärkte

Obwohl die Rechtslage klar scheint, zeigen sich viele Supermärkte von ihrer großzügigen Seite. Es ist oftmals erlaubt, Produkte zu öffnen und zu konsumieren, solange sie am Ende des Einkaufs bezahlt werden. Dabei sollte man darauf achten, dass der Barcode unversehrt bleibt und das Produkt an der Kasse gescannt werden kann. Aber Achtung: Bei Ware wie Obst und Gemüse, die an der Kasse gewogen wird, oder Backwaren aus der Selbstbedienungstheke könnte es komplizierter werden.

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Ein Hauptanliegen ist, dass die Absicht zu kaufen klar erkennbar ist. Andernfalls könnten Ladendetektive einen potenziellen Diebstahl vermuten. Und selbst wenn ein Produkt nicht den eigenen Geschmack trifft, muss es nach dem Öffnen und Verzehren bezahlt werden. Ein Zurückstellen ist nicht erlaubt und wird ebenfalls als Diebstahl gewertet.

Probieren – nicht immer erlaubt

Das Naschen von Früchten am Obstregal mag unschuldig erscheinen, aber rechtlich gesehen ist es ein Diebstahl. Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg betont zwar, dass man "nicht gleich ins Gefängnis" kommt, empfiehlt jedoch, vor dem Probieren die Erlaubnis des Verkäufers einzuholen. Es ist immer besser, im Zweifel nachzufragen, anstatt ungewollt in eine rechtliche Grauzone zu geraten.

Insgesamt gilt also: Im Supermarkt sollte man vorsichtig sein und die Rechtslage und die Regeln des jeweiligen Ladens respektieren. Ein kleiner Snack kann sonst unerwartete Konsequenzen haben.

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