Better Life: Paket weg? Das können Empfänger tun

In der Weihnachtszeit ist Hochsaison für Post und Paketdienste. Aber nicht immer kommen Pakete auch wirklich an. Ab wann ein Paket als verloren gilt und was Empfänger tun können.

Pakete dürfen nur mit einer Abstellgenehmigung vor der Haustüre gelassen werden. (Symbolbild: Getty Images)
Pakete dürfen nur mit einer Abstellgenehmigung vor der Haustüre gelassen werden. (Symbolbild: Getty Images)

Rund um Weihnachten arbeiten Paketdienste und Postboten auf Hochtouren – zu keiner Zeit ist die Flut an Sendungen so groß wie in den Wochen vor den Feiertagen. In den allermeisten Fällen kommen Geschenke, Waren und Co. auch beim Empfänger an.

Manchmal wartet man aber auch tage- oder wochenlang auf die versprochene Sendung. Früher oder später taucht dann die Frage auf: Ist mein Paket verloren gegangen? Oder braucht es nur einfach ewig?

Ab wann ein Paket als verloren gilt

Tatsächlich gibt es bestimmte Richtlinien, ab wann ein Paket als verloren gilt. In der Regel gilt bei den Paketdienstleistern und bei der Post die Frist von 21 Tagen. Ist die Sendung nach Ablauf dieser Frist nicht aufgetaucht, ist das Paket verschollen. Und dann?

Paket verschollen: Wer wann haftet

Wer für das verschollene Paket haftet, hängt von diversen Faktoren ab. Da ist zum einen die Versandart. Wird privat versendet, sind Päckchen in der Regel nicht versichert, Pakete dagegen schon. Je nach Größe liegt der Wert der Paket-Versicherung zwischen 500 und 750 Euro. Grundsätzlich liegt im privaten Bereich das Versandrisiko beim Versender bzw. Empfänger. Der Paketdienst selbst kann bei Verlust nur in bestimmten Fällen haftbar gemacht werden.

Ein solcher Sonderfall tritt zum Beispiel dann ein, wenn Pakete ohne Genehmigung einfach vor der Haustür abgestellt werden und dann verschwinden. Hier muss vorher immer eine Abstellgenehmigung erteilt werden.

Better Life: Gutschein als Geschenk? Was man beachten sollte

Werden gewerblich Waren bestellt, etwa über einen Online-Shop, haftet der Händler. Gehen also die bestellten Schuhe oder das teure Smartphone über den Versand verloren, muss der Händler für Ersatz sorgen oder den Kauf erstatten.

Vorsicht bei Second-Hand-Plattformen wie Ebay oder Vinted: Gerne wird hier über die besonders günstige Bücher- und Warensendung (kurz BüWa) verschickt. Geht die Sendung aber dann verloren, ist die Ware und damit das Geld weg. Käufer sollten daher immer eine versicherte Versandart wählen und ausschließlich mit Käuferschutz kaufen.

Paket weg – was tun?

Sind die 21 Tage abgelaufen und es ist immer noch kein Paket in Sicht, sollten sich Empfänger zuerst an den Absender wenden. Hat dieser den Versandnachweis und kann sich die Verzögerung nicht erklären, wird im nächsten Schritt der Paketdienst kontaktiert. Hier kann man über Online-Formulare einen sogenannten Nachforschungsantrag stellen. Die so beantragte Nachforschung dauert dann nochmal zwei bis vier Wochen. Ist das Paket dann immer noch nicht da, greift die oben genannte Haftung.

VIDEO: Wenn der Kurierfahrer einen schlechten Tag hat