Better Life: Gutschein als Geschenk? Das sollte man wissen

Wer jetzt noch kein Geschenk hat, dem bleibt ein Wertgutschein als Last-Minute-Lösung. Das sollten Schenkende und Beschenkte über Gutscheine wissen.

Weibliche Hand hält eine Karte mit der Beschriftung
Wertgutscheine bieten dem oder der Schenkenden maximale Freiheit – doch bei der Einlösung gibt es einige Punkte zu beachten. (Symbolbild: Getty Images)

Nicht sonderlich kreativ, das stimmt – aber auf der anderen Seite auch die maximale Freiheit für den oder die Beschenkte*n: Gutscheine sind als Geschenk zu jeder Jahreszeit beliebt. An Weihnachten, dem Fest der Liebe und der unzähligen Geschenke, dürften sie jedoch besonders häufig gekauft werden: ob beim Café um die Ecke, der Drogerie oder dem Theater der Wahl, überall sind Gutscheine – meist in Form von Gift Cards – im Sortiment. Oft lässt sich der Betrag frei wählen, häufig wird der oder die Schenkende auch konkreter und verschenkt einen Tageseintritt oder eine Massage. Worauf beim Kauf und bei der Einlösung zu achten ist? Das erfährst du in unserem FAQ:

Wie lange ist mein Gutschein gültig?

Ist nichts anderes auf dem Gutschein vermerkt, verfällt der Wert nach einer Frist von drei Jahren, beginnend Ende des Jahres, in dem die Gutscheinkarte gekauft wurde. Der Händler kann jedoch auch ein anderes Ablaufdatum festlegen – dieses darf jedoch nicht zu knapp bemessen sein. Das OLG München stellte etwa fest, dass ein Gutschein bei einem Internethändler nicht bereits nach einem Jahr ablaufen darf. Anders sieht es bei Gutscheinen für eine Theateraufführung aus: Ist die Veranstaltung an eine Spielzeit gebunden, entfällt die Drei-Jahres-Frist.

Welche Informationen muss mein Gutschein enthalten?

Das Wichtigste: der Wert. Bei einem Gutschein über eine Dienstleistung wie etwa eine Massage oder auch einen Eintritt sollte ebenfalls der Gegenwert notiert sein, damit bei der Einlösung keine unangenehmen Überraschungen warten. Auch der oder die Ausstellende muss – ausgenommen sind automatisch aufgeladene Gift Cards – zumindest mit einem Kürzel vermerkt sein.

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Kann ich einen geschenkten Gutschein weitergeben?

Grundsätzlich: klar! Für wen der Gutschein ist, interessiert die Anbieter herzlich wenig. Ähnlich wie Bargeld kann jeder, der über die physische Karte oder auch ihren individuellen Gutscheincode verfügt, den jeweiligen Gutschein einlösen, auch dann, wenn ein anderer Name darauf steht. Ausgenommen könnten hier jedoch individualisierte Leistungen sein, die auf den oder die Beschenkten zugeschnitten sind und beispielsweise gesundheitliche Voraussetzungen erfordern.

Kann ich mir den Wert des Gutscheins auszahlen lassen?

Oft ist dies bereits auf vorgedruckten Geschenkgutscheinen ausgeschlossen. Ist nichts vermerkt, ist der Händler zumindest nicht dazu verpflichtet, den gesamten oder auch Teil- bzw. Restbeträge des Gutscheinwerts auszuzahlen. Zumutbar gilt jedoch eine stückweise Einlösung, hier wird der Restbetrag auf der Karte vermerkt.

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Mein Gutscheinanbieter ist pleite – was nun?

In diesem Fall besteht wenig Hoffnung – auch ein Insolvenzverwalter dürfte nur einen minimalen Teilbetrag für die Betroffenen erkämpfen, für den die Mühe sich in der Regel nicht lohnt. Deshalb empfiehlt es sich, auch bei aktueller Nichteinlösung den Anbieter im Blick zu behalten. Bei einer drohenden Insolvenz oder Geschäftsaufgabe ist der Gutschein noch gültig, solange noch Waren verkauft werden.

Ich habe meinen Gutschein verloren – kann ich ihn trotzdem einlösen?

Leider nein. Der Gutschein ist immer an eine physische Karte oder einen individuellen Code gebunden. Bei Verlust dessen hat der oder die Beschenkte das Nachsehen.

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