Better Life: Wem gehört eigentlich die Armlehne im Kino oder Flugzeug?
Wer kennt es nicht, da möchte man im Kino oder im Flugzeug seine Arme auf die Sitzlehne legen und dann sind dort schon die Arme des Sitznachbarn. Aber darf er das auch? Wem gehört eigentlich die Armlehne eines Sitzes?
Das Licht geht aus, der Vorhang auf und auf der großen Leinwand geht der Film los. Nun einfach in den gemütlichen Kinosessel sacken lassen und die Arme auf beiden Seiten auf die Armlehne platzieren. Was aber, wenn das schon der Arm des Sitznachbarn liegt? Wem gehört eigentlich die Armlehne im Kino oder auch im Flugzeug oder Zug?
Rechtlichen Anspruch auf die Armlehne gibt es nicht
Eine rechtliche Regelung, wer Anspruch auf die Armlehne erheben darf, gibt es nicht. Am Ende bucht der Kino-Gast bzw. Passagier immer nur den Sitz an sich, aber nicht die Armlehne.
Ist es also nicht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Kinos, des Zugs oder der Airline festgelegt, hat keiner oder beide Anspruch auf die Armlehne. Das bedeutet also, dass man es mit seinem Sitznachbarn klären muss, wer die Armlehne nutzen darf. Dabei gilt allerdings, dass man auch auf die Interessen des Anderen Rücksicht nehmen muss.
Schon gewusst? Darum sind die Sitze und Vorhänge im Kino meistens rot
Benimmt man sich auf seinem Platz daneben, so kann dies zum Rauswurf durch das Kino- bzw. Zug- oder Flugzeugpersonal führen.
Also am besten immer freundlich eine Lösung finden, mit der alles zufrieden sind.
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