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Biomüll: Darauf solltest du bei der Mülltrennung unbedingt achten

Viele Münchner werden derzeit mit dem Thema Biomüll konfrontiert – und zwar in den eigenen Briefkästen. Hinter der Aktion steckt der Abfallwirtschaftsbetrieb, der auf ein großes Problem aufmerksam machen möchte: (kompostierbare) Plastiktüten, die immer wieder in die braune Tonne geworfen werden. Worauf es bei der korrekten Mülltrennung ankommt und warum schon eine kleine Gewohnheitsänderung den ganz großen Unterschied macht.

Die richtige Mülltrennung beginnt bereits in der Küche. (Symbolbild: Getty Images)
Die richtige Mülltrennung beginnt bereits in der Küche. (Symbolbild: Getty Images)

Wer in München und Umgebung dieser Tage in den Briefkasten guckt, findet wahrscheinlich eine kleine Überraschung vom Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) vor. Zwei Papiertüten, die mit einem breiten Banner umwickelt sind, auf dem in großen Lettern steht: “Plastik raus aus der Biotonne! Auch keine kompostierbaren Plastikbeutel”.

Ein Problem, das nicht nur die Münchner betrifft: Immer mehr Menschen nutzen Tüten aus biologisch abbaubarem Kunststoff für ihre Küchenabfälle. So schätzt auch die Hamburger Stadtreinigung, dass 65 Prozent aller Hamburger nicht wissen, dass nicht nur konventionelle Plastiktüten, sondern auch solche aus kompostierbarem Kunststoff nicht in den Biomüll gehören. Auch in Hamburg wurde vergangenes Jahr eine groß angelegte Info-Kampagne zu diesem Thema gestartet.

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Warum viele Menschen auf den Gedanken kommen, kompostierbare Tüten in die braune Tonne zu werfen, liegt auf der Hand. Der Begriff “kompostierbar” ist in diesem Fall äußerst irreführend. Die Faustregel lautet aber: “Wo ‘Bio’ drauf steht, darf auch nur ‘Bio’ rein. Plastik verrottet nicht und hat deswegen in der Biotonne nichts zu suchen”, betont der AWM gegenüber Yahoo Style.

Warum werden kompostierbare Tüten überhaupt verkauft?

Laut AWM sollte man kompostierbare Tüten nutzen, allerdings für den Rest- und nicht für den Biomüll. Der Vorteil kompostierbarer Kunststofftüten besteht darin, dass sie sich irgendwann zersetzen, wenn sie in der Umwelt landen, und somit nicht ganz so viel Schaden anrichten wie herkömmliche Plastiktüten. Aber: Biologisch abbaubar oder nicht – erstrebenswert ist es natürlich, dass so wenig Kunststofftüten wie nur irgend möglich verbraucht werden.

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Was darf in die Biotonne – und was nicht?

In die Biotonne kommen Garten-, Pflanzen- und Küchenabfälle, auch Speisereste, gekocht und roh. Nicht in die Biotonne dürfen: Kleintierstreu (aus hygienischen Gründen), Windeln, Hygienepapiere, zu holzige Baum- oder Strauchteile und natürlich sämtliche nicht organischen Materialien. Bestehen noch Zweifel, kannst du dich beim kommunalen Entsorger erkundigen.

Vom AWM wird ein Teil des Biomülls nach der Verarbeitung als fertiger Kompost verkauft. (Bild: AWM)
Vom AWM wird ein Teil des Biomülls nach der Verarbeitung als fertiger Kompost verkauft. (Bild: AWM)

Was passiert nach Abholung mit dem Biomüll?

Auf Anfrage von Yahoo Style bestätigte der AWM, dass ein Großteil der Münchner Bioabfälle in die eigene Vergärungsanlage gebracht wird. Dort entsteht zunächst Biogas, das anschließend verstromt wird und bis zu 1.500 Münchner Haushalte pro Jahr mit Strom versorgt. Anschließend werden die Gärreste kompostiert und zum Teil als fertiger Kompost verkauft, zum Teil mit anderen Bestandteilen zu Münchner Erden vermischt.

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Die Verkaufserlöse fließen wieder in den Gebührenhaushalt zurück und stabilisieren so die Münchner Müllgebühren. Der restliche Teil wird ebenfalls in ähnlichen Vergärungs- und Kompostieranlagen verarbeitet oder auch nur kompostiert. Nach Angaben des Bundesumweltamtes wird so in den meisten Kommunen Deutschlands mit dem Biomüll verfahren.

Warum ist es so schlimm, Plastik in die Biotonne zu werfen?

Im Münchner Fall war der Kompost aus Bioabfällen bislang von so guter Qualität, dass er von der Bundesgütegemeinschaft Kompost e. V. (BGK) für den Biolandbau zertifiziert ist. Dieses Gütesiegel steht nun auf dem Spiel, da leider immer mehr Plastiktüten sowie Beutel aus biologisch abbaubaren Kunststoffen in der Biotonne landen. Dies ergibt sich aus regelmäßigen Analysen der Kompostqualität, die zweimal im Monat von der BGK durchgeführt werden.

Sollte sich die Qualität des Kompostes nicht wieder verbessern, besteht die Gefahr, das Zertifikat zu verlieren und damit keinen Absatz für die Erdenprodukte mehr zu haben. Mit diesem Problem sind übrigens auch andere Anlagenbetreiber in Deutschland konfrontiert. Tüten aus biologisch abbaubaren Kunststoffen können in der städtischen Behandlungsanlage nicht vollständig abgebaut werden – dafür ist die Rottezeit von rund 12 Wochen zu kurz. Die Tüten werden beim Absieben der Gärreste nach der Rotte in kleine Teilchen zerhäckselt, verschmutzen den fertigen Kompost und senken damit die Qualität der Erden.

Sind Biotonnen in deutschen Haushalten Pflicht?

Ja. Bereits seit über einem Jahr sollte nach Angaben des Bundesumweltamtes die Biotonne für alle Haushalte in Deutschland eingeführt sein, seit dem 1. Januar 2015 gibt es die grundsätzliche Pflicht zur Getrennthaltung von Bioabfällen. Dieser Pflicht sind aber längst nicht alle Entsorgungsträger nachgekommen.

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Eine UBA-Studie zeigt, dass derzeit nur etwa 50 Prozent der Bürgerinnen und Bürger über eine Biotonne verfügen. Grundsätzlich haben Vermieter eine sogenannte Vorhaltepflicht von Müllbehältern, die besagt, dass eine ausreichende Anzahl an Mülltonnen zur Verfügung stehen muss. Ausnahmen für die Bereitstellung der Biotonne gelten lediglich, wenn das Haus über eine eigene Kompostieranlage verfügt.

Was kannst du tun, wenn dein Vermieter keine Biotonne bereitstellt?

Wenn du in deinem Haus nicht über eine Biotonne verfügst, solltest du deinen Vermieter oder die zuständige Hausverwaltung schriftlich auffordern, sie beim zuständigen Abfallwirtschaftsbetrieb anzufordern. Denn: Im Rahmen der sogenannten Obhutspflicht ist der Mieter verpflichtet, den von ihm verursachten Abfall und Müll regelmäßig ordnungsgemäß zu entsorgen.

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Ist ihm dies nicht möglich, weil zu wenige oder gar keine Tonnen zur Verfügung stehen, verstößt wiederum der Vermieter gegen den so genannten Wirtschaftlichkeitsgrundsatz. Reagiert dein Vermieter nicht auf dein Schreiben, kannst du eine so genannte Mängelanzeige einreichen und deinem Vermieter eine offizielle Frist setzen, den Mängel zu beseitigen. Rechtlich ist der Vermieter dazu verpflichtet, hierzu Stellung zu beziehen.

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