Coronavirus: Die wichtigsten Verhaltensregeln
Das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 breitet sich in Deutschland immer weiter aus. Während die Behörden regelmäßig über weitere Maßnahmen beraten, gelten für den einzelnen Bürger nach wie vor die Verhaltensregeln, die von Einrichtungen wie dem Gesundheitsministerium, dem Robert Koch Institut und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung empfohlen werden - und die auch in Hinblick auf alle anderen Atemwegserkrankungen wie Grippe und Erkältung gelten.
Vorbeugungsmaßnahmen
Um einer Ansteckung mit SARS-CoV-2 vorzubeugen, gelten dieselben Maßnahmen wie bei allen anderen Krankheiten, die durch Tröpfcheninfektion übertragen werden:
Regelmäßiges und gründliches Händewaschen.
Ärzte empfehlen vermehrt, auf das Händeschütteln bei der Begrüßung ganz zu verzichten.
Sich nicht mit den Händen ins Gesicht fassen - so landen Erreger auf den Schleimhäuten und gelangen in den Körper.
Räume regelmäßig lüften.
Persönliche Utensilien wie Besteck und Handtücher nicht mit anderen teilen.
Von Menschen mit Symptomen etwa zwei Meter Abstand halten.
Größere Menschenmengen generell meiden.
Achtung: Ein Mund- und Nasenschutz ist für Menschen gedacht, die bereits mit einer Atemwegserkrankung infiziert sind und dient dem Schutz anderer. Er schützt nicht vor einer Infektion, die z.B. auch über die Augen erfolgen kann!
Husten- und Niesetikette:
Sich nicht die Hand vor den Mund halten.
Beim Husten oder Niesen mindestens einen Meter Abstand von anderen Personen einhalten und sich wegdrehen.
In ein Einwegtaschentuch niesen und dieses direkt danach in einem Mülleimer mit Deckel entsorgen. Stofftaschentücher sollten nach einmaliger Verwendung bei 60 Grad gewaschen werden.
Falls kein Taschentuch griffbereit ist, sollte man sich zum Niesen die Armbeuge vor Mund und Nase halten.
Nach dem Niesen, Husten oder Naseputzen gründlich die Hände waschen.
Die Symptome
Die durch SARS-CoV-2 ausgelöste Krankheit COVID-19 äußert sich ähnlich wie andere Atemwegserkrankungen, beobachtet wurden etwa:
Frösteln
Husten
Schnupfen
Halskratzen
Fieber
Kopf- und Gliederschmerzen
Durchfall
Die Symptome können in unterschiedlicher Kombination und Ausprägung auftreten.
Wann ist man ein Verdachtsfall?
Als Verdachtsfall gelten weiterhin nur Personen, die Symptome aufweisen und sich zuvor in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder Kontakt mit nachweislich Infizierten hatten.
Treffen diese Umstände zu, ohne dass Symptome aufgetreten sind, gelten die Betroffenen als Kontaktpersonen, die zumeist für 14 Tage unter häuslicher Quarantäne beobachtet werden.
Bei einem Verdachtsfall:
Kontakt zu anderen Menschen vermeiden - abgesehen vom Weg zum Arzt oder in die Klinik sollte man zuhause bleiben.
Wichtiger denn je: Niesetikette einhalten und niemandem die Hand geben.
Draußen zum Schutz anderer Mund- und Nasenschutz tragen, bei Durchfeuchtung wechseln.
Den Hausarzt telefonisch informieren - so kann dieser vor einem möglichen Termin Vorkehrungen treffen, um die Ansteckung anderer Patienten zu vermeiden. Auf keinen Fall unangemeldet zum Arzt oder in ein Krankenhaus gehen!
Alternativ (wenn man etwa keinen Hausarzt hat) kann der Kassenärztliche Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116 117 angerufen oder das Gesundheitsamt informiert werden.
Der Arzt entscheidet von Fall zu Fall, ob er etwa den Patienten in seiner Praxis untersucht oder gleich an eine Klinik verweist bzw. dorthin transportieren lässt.
Der Arzt veranlasst den Test auf das Virus in einem Krankenhaus, bis zum Vorliegen eines Ergebnisses dauert es etwa 3 bis 5 Stunden.
Bei positivem Testergebnis erfolgt die Behandlung der Symptome in einem Isolierzimmer in einer Klinik. Das Gesundheitsamt identifiziert und registriert die Kontaktpersonen des Patienten.
Auch bei negativem Ergebnis kann zur Sicherheit eine weitere Beobachtung unter Isolation oder in häuslicher Quarantäne erfolgen.