Nackt im Garten oder auf dem Balkon? Was erlaubt ist und was nicht
Im Sommer sonnen sich viele gerne im eigenen Garten oder auf dem Balkon. Manch einer lässt dort gleich alle Hüllen fallen. Aber darf man überhaupt nackt im Garten oder auf dem Balkon sein?
Manche tun es für nahtlose Bräune, andere für das Gefühl der Freiheit: Sich nackt im eigenen Garten oder auf dem eigenen Balkon sonnen klingst erstmal nicht nach etwas Verbotenem. Wer sich gestört fühlt, kann ja einfach weggucken. Ganz so einfach ist es aber tatsächlich nicht.
Im eigenen Garten geht nackt nur mit Sichtschutz
Grundsätzlich muss man unterscheiden, ob es sich um den eigenen Garten oder Balkon oder um eine Mietsache handelt. Bei ersterem darf man sich dann nackt dort aufhalten, wenn ein entsprechender Sichtschutz vorhanden ist. Heißt: Solange der eigene Garten oder der eigene Balkon vor fremden Blicken sicher abgeschirmt ist, darf der Eigentümer dort so sein, wie Gott ihn schuf.
Auto brütend heiß? Mit dem Schlüsseltrick kühlst du es blitzfix wieder ab
Ist das aber nicht der Fall, ist Vorsicht geboten. Ist der Garten oder Balkon gut einsehbar oder befindet er sich in einem stark von Passanten frequentierten Wohngebiet, kann die Nacktheit bei einer Beschwerde als Belästigung der Allgemeinheit gelten, was dann eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einer Geldbuße geahndet wird. Die kann unter Umständen bis zu 1000 Euro betragen.
Vorsicht vor Freizügigkeit auf dem Mietbalkon
Anders ist es in einer Mietwohnung mit Garten oder Balkon. Hier sollten Mieter die Hausordnung auf dem Schirm haben, denn das nackte Sonnen könnte den Hausfrieden stören. Im Extremfall können Vermieter eine Abmahnung oder Kündigung aussprechen, was aber auch stark vom Einzelfall abhängt. Ähnlich sieht es beim gemieteten Balkon aus. Wollen Mieter sich dennoch nackt auf ihrem Balkon sonnen, können sie - nach Absprache mit Vermieter oder der Hausverwaltung – einen zum Haus passenden Sichtschutz anbringen.
VIDEO: Darauf müssen Sie beim Sonnenschutz achten