Gartenarbeit absetzen: So bekommen Sie Steuern zurück
Auch Gartenarbeit lässt sich steuerlich absetzen – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Wieviel Steuerermäßigungen es gibt und für welche Arbeiten genau sie in Frage kommen, verraten wir Ihnen hier.
Das Wichtigste in Kürze
Gartenarbeiten sind steuerlich absetzbar, wenn sie von einem gemeldeten Unternehmen durchgeführt werden und das Haus selbst bewohnt wird.
Absetzbar sind Handwerkerleistungen (einmalige Arbeiten) und haushaltsnahe Dienstleistungen (wiederkehrende Pflegearbeiten).
Bis zu 5.200 Euro pro Jahr können abgesetzt werden: 1.200 Euro für Handwerkerleistungen und 4.000 Euro für haushaltsnahe Dienstleistungen.
Rechnungen über 100 Euro sollten per Überweisung bezahlt werden, und die Mehrwertsteuer muss ausgewiesen sein.
Gartenbesitzer wissen es aus eigener Erfahrung: der Garten ist niemals fertig. Ständen stehen neue Aufgaben und Arbeiten an. Wer einen Fachmann damit beauftragt, muss einiges springen lassen fürs Pflanzen, Unkraut jäten, Rasen mähen, Hecken schneiden und Schädlinge bekämpfen. Womöglich möchten Sie auch einen kostenintensiven Rollrasen verlegen oder einen Gartenteich bauen? Oder trauen sich das Pflastern der Terrasse doch nicht selbst zu? Das kann teuer werden. Die gute Nachricht ist: Bestimmte Gartenarbeit kann man von der Steuer absetzen und damit viel Geld sparen!
Wer kann mit Gartenarbeit Steuern sparen?
Ob man ein eigenes Haus besitzt oder zur Miete wohnt – in beiden Fällen kommt man in den Genuss der Steuervergünstigungen. Voraussetzungen dafür: Man hat die Arbeiten bei einem ordentlich gemeldeten Unternehmen beauftragt und man selbst bewohnt das Haus oder die Wohnung, die zu besagtem Garten gehört. Das gilt sogar für Schrebergärten und Ferienhäuser, die nicht das ganze Jahr über bewohnt sind. Als Vermieter macht man solche Ausgaben wiederum als Werbungskosten geltend.
Tipp der Redaktion
Geben Sie die Gartenarbeit bei einem Profi in Auftrag, wenn Sie Steuern sparen möchten. Wer die Arbeiten bereits während des Neubaus erledigen lässt, kann nicht auf Steuervorteile hoffen.
Welche Gartenarbeiten kann man steuerlich absetzen?
Um die Gartenarbeit steuerlich abzusetzen, muss sie sich entweder in Handwerkerleistungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen einteilen lassen. Nur dafür ist ein Plätzchen in der Steuererklärung vorgesehen und nur dafür gibt’s vom Finanzamt auch Geld zurück.
Sogenannte Handwerkerleistungen sind einmalige Arbeiten wie zum Beispiel die Garten-Um- oder Neugestaltung, Erdaufschüttungen, Reparaturen, die Bohrung eines Brunnens oder der Bau einer Terrasse. Haushaltsnahe Dienstleistungen sind wiederkehrende Tätigkeiten, die überwiegend der Pflege und Instandhaltung dienen: Dazu zählen unter anderem das Rasenmähen, Heckenschneiden und Bekämpfen von Schädlingen.
Gut zu wissen
Fallen die Arbeiten außerhalb des eigenen Grundstücks an, kann man sie nicht steuerlich geltend machen. Außerdem beteiligt sich der Fiskus unter anderem auch nicht an den Kosten für Pflanzen, Pflastersteine und anderes Material. Diese sollten in der Rechnung immer getrennt von den Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten aufgeführt sein.
In welcher Höhe kann man die Kosten absetzen?
Bei Handwerkerleistungen darf man im Jahr 20 Prozent von maximal 6.000 Euro von der Steuer absetzen, also insgesamt 1.200 Euro. Bei haushaltsnahen Dienstleistungen sind es immerhin 20 Prozent von maximal 20.000 Euro, was 4.000 Euro entspricht. Wer die Gartenarbeit also von Handwerkern, Gärtnern und anderen Dienstleistern erledigen lässt und sie entsprechend in der Steuererklärung ausweist, kann pro Jahr insgesamt 5.200 Euro steuerlich absetzen.
Wichtig
Begleichen Sie eine Rechnung von über 100 Euro niemals in bar, sondern immer per Banküberweisung – falls das Finanzamt einen Nachweis sehen will. Bei kleineren Summen reicht in der Regel eine Quittung aus. Wichtig ist außerdem, dass die Mehrwertsteuer in der Rechnung ausgewiesen ist. Sie ist ebenfalls steuerlich absetzbar, daher geben Sie die Bruttosummen an, wenn Sie Ihre Steuererklärung machen.