Werbung

Geld fürs stille Örtchen: Sind kostenpflichtige Toiletten eigentlich erlaubt?

Immer öfter muss man bezahlen, um hier Zugang zu erlangen: Toiletten. (Bild: Getty Images/Plush Studios/Bill Reitzel)
Immer öfter muss man bezahlen, um hier Zugang zu erlangen: Toiletten. (Bild: Getty Images/Plush Studios/Bill Reitzel)

An Raststätten, in Restaurants, auf Festivals: Immer häufiger wird man beim Gang aufs stille Örtchen im öffentlichen Raum zur Kasse gebeten. Dabei wird der Toilettenbesuch zunehmend kostspieliger. Ist die Geldmache mit den WCs tatsächlich erlaubt? Und was ist, wenn man in seiner Not kein Geld dabei hat?

An manchen Raststätten darf man kostenlos auf die Toilette, an anderen kontrolliert eine Klofrau oder man muss gar ein Drehkreuz passieren: Wer bestimmt, wo für die Notdurft Geld verlangt werden darf und wo nicht?

Das sogenannte Gaststättengesetz klärt die Rechtslage in öffentlichen Lokalitäten. Seit 2006 ist es Ländersache: Das bedeutet, dass jedes deutsche Bundesland selbst entscheiden darf, wie die Sachlage geregelt wird. Es gibt aber kein grundsätzliches Recht auf eine öffentliche Toilette, obwohl der Gang zum WC ein Grundbedürfnis des Menschen ist.

Wer in Hamburg, Berlin oder Rheinland-Pfalz auf die Toilette muss, könnte aber Glück haben. Denn dort ist gesetzlich geregelt, dass es flächendeckend eine gewisse Anzahl kostenloser Toiletten geben muss. Das bedeutet aber im Umkehrschluss nicht, dass jede Toilette allen offen stehen muss: Auch hier können einem Raststätten und andere Anbieter Geld abknöpfen, wenn man bei ihnen das stille Örtchen aufsuchen muss.

Noch nicht einmal alle Gaststätten und Wirtshäuser sind dazu verpflichtet, Toiletten für die Gäste bereitzustellen. Je nach Bundesland kann das von der Größe der Schank, der Anzahl der Plätze für Gäste oder der Fläche des Wirtshauses abhängen, außerdem muss die Frage geklärt werden, ob es sich rechtlich überhaupt um eine Gaststätte handelt. Und selbst wenn es eine Toilette gibt, ist es vielerorts eine Frage des Hausrechts, wer Zutritt bekommt.

Auch wer nur kurz im Restaurant, dem Einkaufszentrum oder Bahnhof auf die Toilette will, hat kein Anrecht darauf, dies kostenlos zu tun. Im Wesentlichen lässt sich also sagen: Weist ein Schild oder ein Drehkreuz darauf hin, dass die Benutzung kostenpflichtig ist, ist man gut beraten, sich daran zu halten. Steht lediglich ein Teller mit Münzen neben den WCs, ist das meistens eine freundliche Aufforderung, Trinkgeld für das Reinigungspersonal zu geben.