Geld zurück für Amazon-Prime-Video-Kunden und -Kundinnen

Wer sein Amazon-Prime-Video-Abo vor Januar 2024 abgeschlossen hat, hat gute Chance, die Kosten für werbefreie Inhalte zurückzuerhalten.  (Bild: © 2022 SOPA Images/SOPA Images)
Wer sein Amazon-Prime-Video-Abo vor Januar 2024 abgeschlossen hat, hat gute Chance, die Kosten für werbefreie Inhalte zurückzuerhalten. (Bild: © 2022 SOPA Images/SOPA Images)

Die Verbraucherzentrale Sachsen hat eine Sammelklage gegen Amazon Prime angestrebt, weil die Plattform auch von Nutzern und Nutzerinnen mit einem werbefrei-Abonnement zusätzliche Kosten für werbefreie Inhalte fordert.

Amazon blendet in Prime-Videos immer mehr Werbung ein, wenn Kunden und Kundinnen nicht bereit sind, 2,99 Euro pro Monat zusätzlich zu zahlen. Da viele Nutzer und Nutzerinnen Amazon Prime jedoch ohne Werbung abonniert haben, erscheint das für die Stiftung Warentest und die Verbraucherzentrale Sachsen als eine rechtswidrige Preiserhöhung durch die Hintertür. Im Rahmen einer Sammelklage haben Betroffene nun die Möglichkeit, sich die Kosten von 2,99 Euro pro Monat ohne zusätzliche Kosten und mit minimalem Aufwand zurückerstatten zu lassen. Bereits fast 83.000 Amazon-Prime-Kunden und -Kundinnen machen laut Stiftung Warentest mit.

Gerichte urteilten bei ähnlichen Fällen für die Kunden und Kundinnen

Wer sein Amazon-Prime-Abonnement vor Januar 2024 abgeschlossen hat, ist nach Einschätzung der juristischen Experten und Expertinnen der Stiftung Warentest von einer verdeckten Preiserhöhung betroffen. Diese wäre nur mit Zustimmung der Kunden zulässig. In der Vergangenheit urteilte der Bundesgerichtshof in ähnlichen Fällen im Sinne der Kunden. Auch das Kammergericht in Berlin fällte in ähnlichen Fällen bei Netflix und Spotify laut Stiftung Warentest entsprechende Urteile. Das erhöht bei den Verbraucherschützern und Verbraucherschützerinnen die Zuversicht auf eine erfolgreiche Klage.

Kunden und Kundinnen von Prime Video steht auch nach Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen eine Rückerstattung von 2,99 Euro pro Monat für den Zeitraum, für den der Vertrag läuft und in dem Videos nicht mehr werbefrei geschaut werden konnten, zu.

So machen können Sie bei der Sammelklage mitmachen

Betroffene können sich über ein Online-Fromular für die Sammelklage vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht anmelden. Neben den persönlichen Daten muss unter Punkt VI noch der Grund des geltend gemachten Anspruchs angegeben werden. Die Stiftung Warentest empfiehlt dazu folgenden Text:

"Ich bin seit längerem (oder soweit bekannt: Monat und Jahr des Abo-Beginns) Amazon-Prime-Abonnent. Für die Anmeldung benutze ich die E-Mail-Adresse Meine@E-Mail.adresse. Das Angebot von Amazon, gegen Zahlung von 2,99 Euro pro Monat auch über den 5. Februar 2024 hinaus Amazon Prime-Serien und -Filme ohne Werbeeinblendungen schauen zu können, habe ich (sofern zutreffend: nicht) angenommen. Ich bin der Meinung, dass die Änderung der Bedingungen rechts­widrig war und fordere Erstattung zu Unrecht kassierter Beiträge und Heraus­gabe etwaiger ungerecht­fertigter Bereicherungen."

Bis zum 29. Januar haben sich bereits 83.000 Amazon-Prime-Kunden und -Kundinnen angemeldet.

Kündigung durch Amazon möglich

Verbraucher und Verbraucherinnen sollten beachten, dass nicht nur sie den bestehenden Vertrag mit Amazon Prime kündigen können, sondern das eine Kündigung auch von Amazon durchgeführt werden kann. Nach Ansicht von Stiftung Warentest ist eine Kündigung durch Amazon wahrscheinlich, wenn Sie auf Ihr Recht bestehen, Amazon Prime Video weiterhin werbefrei zu nutzen. Bisher hat Amazon aber in diesem Zusammenhang keine Kündigungen vollzogen.