Genesenenstatus: Wie lange gilt man als genesen und welche Freiheiten bringt der Status?

Die Bundesregierung hat neue Corona-Maßnahmen für den Herbst vorgelegt, mit verschärften Maßnahmen. Da wird wieder die Frage virulenter, ab wann man als genesen gilt. Zuletzt herrschte Konfusion, ob der Status 90 oder 180 Tage lang vorherrscht.

Wer mit Corona infiziert war, gilt drei Monate lang als genesen. (Bild: Getty Images)
Wer mit Corona infiziert war, gilt drei Monate lang als genesen. (Bild: Getty Images)
  • Auch für Genesene: Neue Corona-Maßnahmen greifen ab dem 1. Oktober 2022

  • Der Genesenenstatus gilt bis 90 Tage nach einer Corona-Infektion

  • Genesene brauchen den positiven PCR-Test als Nachweis

  • Genesene brauchen keinen Corona-Test in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen

  • Droht eine Überlastung des Gesundheitssystems, gelten auch für Genesene keine Ausnahmen mehr

Der Herbst steht vor der Tür. Nach einem relativ sorglosen Sommer rechnen Experten mit einer neuen Corona-Welle. Da die aktuellen Corona-Regeln nur noch bis zum 23. September 2022 gelten, hat die Bundesregierung ein neues Infektionsschutzgesetz vorgelegt.

Ab dem 1. Oktober sollen die neuen Maßnahmen greifen, die Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) nach langem Ringen auf den Weg brachten. Die neuen Verordnungen sollen bis zum 7. April 2023 gelten.

Zu den geplanten Maßnahmen gehört eine Maskenpflicht im Flugzeug und im Zugfernverkehr. Besucher von Pflegeheimen und Krankenhäuser müssen neben einem Mund-Nasen-Schutz zudem einen negativen Test vorzeigen.

Genesenenstatus: Wann gilt man als Genesener? Klarheit herrscht seit März

Ausgenommen von der wieder stärker angezogenen Maskenpflicht sind frisch geimpfte oder genese Personen. Doch wann gilt man eigentlich als genesen? Diese Frage stellt sich ab Oktober wieder mehr. Vor allem, da zuletzt Konfusion herrschte, wie lange man nach einer Infektion noch den Genesenenstatus besitzt. Die Vorgaben des zuständigen Robert Koch-Instituts (RKI) hatten zwischen 180 und 90 Tagen geschwankt. Im Januar dieses Jahres hatte das RKI zum Beispiel die Dauer eines Schutzes durch eine Infektion von sechs Monaten auf drei Monate halbiert. Nach Kritik ruderte das Institut zurück. In einzelnen Fällen hatten Gerichte die Fristverkürzung kassiert.

Das Infektionsschutzgesetz vom 19. März 2022 hatte in dieser Frage bereits Klarheit geschaffen. Das RKI ist in dieser Frage nicht mehr zuständig. Die klare Anweisung im Infektionsschutzgesetz: 90 Tage ab Infizierung gelten Betroffene als genesen. Die Begründung für den kürzeren Zeitraum im Vergleich zu vergangenen Regeln ist die aktuell vorherrschende Omikronvariante des Virus. Im Gegensatz zur vorher dominanten Deltavariante sind genesene, aber ungeimpfte Personen stärker gefährdet vor einer erneuten Infektion.

Die 90 Tage bleiben auch im neuen Maßnahmenkatalog ab Oktober unverändert. Ausnahmen gibt es auch hier nicht.

Apotheken bestätigen neben dem Impfzertifikat auch den Genesenenstatus. (Bild: Getty Images)
Apotheken bestätigen neben dem Impfzertifikat auch den Genesenenstatus. (Bild: Getty Images)

Wie weist man den Genesenenstatus nach?

Den digitalen Genesenennachweis stellen Apotheken aus. Dafür brauchen sie einen positiven PCR-Befund. Den kann ein Arzt, ein Labor oder ein Testzentrum belegen. Ein positiver Schnelltest oder andere Nachweise ohne Angaben über Test- und Meldedatum gelten nicht.

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Neues Infektionsschutzgesetz: Freiheiten für Genesene bei Testpflicht

Die neue Maskenpflicht in Flugzeug und Bahn gilt auch für Genesene. Freiheit bringt ihnen ihr Status aber beim Besuch von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Hier sind sie wie frisch geimpfte Menschen von der Testpflicht befreit.

Das neue Gesetz erlaubt den Bundesländern bei hohen Infektionszahlen verschärfte Maßnahmen. Dazu gehören etwa eine Maskenpflicht in Innenräumen, zum Beispiel in der Gastronomie oder in kulturellen Einrichtungen. Auch davon sollen aber Menschen mit Genesenenstatus befreit sein.

Anders sieht es aber aus, wenn die Überlastung des Gesundheitssystems und der kritischen Infrastruktur droht. Dann dürfen die Länder Maskenpflichten oder Zugangsbeschränkungen verhängen. Auch für Genesene gibt es dann keine Ausnahme.

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