Grillen auf dem Balkon: Was ist erlaubt und was nicht?
Nicht jeder hat das Glück, einen eigenen Garten zu besitzen oder in der Nähe eines Parks mit ausgewiesenen Grillplätzen zu wohnen. Doch wie sieht es mit dem Grillen auf dem Balkon aus - ist das überhaupt erlaubt? Was müssen Sie beachten?
Bei warmen Temperaturen die Küche nach draußen zu verlagern und mit Freunden zu grillen, macht einfach glücklich. Doch wie sieht es überhaupt rechtlich aus? Dürfen Sie einfach so auf dem Balkon grillen? Die Frage ist nicht ganz einfach zu beantworten, eine deutschlandweit einheitliche Rechtslage gibt es leider nicht. Je nach Bundesland gelten andere Bestimmungen und am Ende entscheidet der Einzelfall.
Was sagt der Mietvertrag?
Zunächst sollten Sie immer in Ihrem Mietvertrag und in der geltenden Hausordnung nachschauen. Oft werden entsprechende Klauseln, die das Grillen teils oder ganz verbieten bereits vom Eigentümer in den Vertrag eingefügt. Wird das Grillen laut Mietvertrag ausdrücklich verboten, sollten Sie es tatsächlich nicht riskieren - egal, zu welcher Tageszeit und mit welcher Art des Grills. Der Vermieter kann nach mehrfachen Abmahnungen in solchen Fällen seinem Mieter kündigen. Dazu gab es unter anderem ein Urteil am Landgericht Essen.
Unabhängig vom Mietvertrag ist in Hamburg das Grillen mit Holzkohle auf dem Balkon komplett verboten. Andere Regionen sind da etwas großzügiger: In Bayern darf immerhin fünfmal im Jahr gegrillt werden, in Stuttgart nur dreimal. In Bonn dürfen Mieter sogar einmal pro Monat zwischen April und September ihren Grill anfeuern, allerdings, nur wenn sie es 48 Stunden vorher bei ihren Nachbarn ankündigen. Spontan den Grill anwerfen geht dann wohl eher nicht ...
Grillen auf dem Balkon: Nehmen Sie Rücksicht
Trotzdem: Ein Recht auf Grillen gibt es nicht. Sollten sich Nachbarn durch den Rauch gestört fühlen und die Polizei rufen, kann es, je nachdem wie die Gerichte entscheiden, sogar zu Geldbußen kommen. Generell gilt das Gebot der Rücksichtnahme, woran sich die Gerichte in Ihren Urteilen orientieren.
Vermeiden Sie unangenehme Streitigkeiten mit den Nachbarn, indem Sie statt einem qualmenden Holzkohlegrill einen Gas- oder Elektrogrill benutzen und nicht öfter grillen als einmal pro Monat im Sommer. Beachten Sie stets die Ruhezeiten, denn laute Gespräche mit Freunden könnten die Nachbarn auch ohne Rauchentwicklung stören.
Unser Tipp: Machen Sie im Hausflur einen Aushang und laden Ihre Nachbarn zum Grillen ein. Wahrscheinlich kommen sie am Ende nicht, aber sie werden vielleicht verständnisvoller reagieren - Freundlichkeit kommt in der Regel gut an.
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