Jung kauft Alt: Das Förderprogramm für junge Familien

Für die Sanierung von Altbauten ist jede Menge Geld nötig. Ein neues Förderprogramm der KfW bietet finanzielle Hilfe beim Kauf.
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Am 3. September 2024 startete das KfW-Förderprogramm „Jung kauft Alt“, das Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind beim Erwerb von sanierungsbedürftigem Wohneigentum unterstützt. Wir stellen Ihnen die Förderung vor.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das KfW-Programm „Jung kauft Alt“ fördert Familien beim Kauf sanierungsbedürftigen Altbaus mit Krediten von bis zu 150.000 Euro – je nach Kinderzahl.

  • Die Förderrichtlinien umfassen Einkommensgrenzen, mindestens fünf Jahre Selbstnutzung der Immobilie und keine Voreigentumsrechte oder vorheriges Baukindergeld.

  • Das Wohneigentum muss in der Energieeffizienzklasse F, G oder H sein und innerhalb von 54 Monaten zu einem „Effizienzhaus 70 EE“ saniert werden.

  • Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen, wie der Bundesförderung für effiziente Gebäude, ist möglich.

Definition und Höhe der Förderung

Seit dem 3. September 2024 fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Auftrag der Bundesregierung die energetische Sanierung von käuflich erworbenen Altbauten mittels des Förderprogramms „Jung kauft Alt“. Die Höhe des Kredits hängt dabei von der Anzahl der minderjährigen und im Haushalt wohnenden Kinder ab. Die Verteilung lautet wie folgt:

  • Bei einem Kind gibt es eine Fördersumme von bis zu 100.000 Euro.

  • Bei zwei Kindern gibt es eine Fördersumme von bis zu 125.000 Euro.

  • Bei drei oder mehr Kindern gibt es eine Fördersumme von bis zu 150.000 Euro.

Bezüglich der Kreditlaufzeit können Sie zwischen 7 und 35 Jahren wählen. Die Zinsbindung kann je nach gewünschter Kreditlaufzeit 10 oder 20 Jahre betragen. Zum Start liegt der Zinssatz der KfW für ein Darlehen mit 35 Jahren Laufzeit sowie einer Zinsbindung von zehn Jahren bei 1,51 Prozent effektiv. Damit liegt der Zinssatz deutlich unter dem aktuellen Marktzins von 3,5 Prozent (Stand: September 2024).

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Den Antrag für die Förderung müssen Sie bereits vor dem Erwerb Ihrer Immobilie abschicken. Gehen Sie also bereits vor dem Abschluss des Kaufvertrags zu Ihrem Finanzierungspartner, also zum Beispiel Ihrer Bank, und lassen Sie sich beraten.

Richtlinien des Förderprogramms Förderrichtlinien für die Familien

Insgesamt müssen Familien einige Voraussetzungen erfüllen, um für das Förderprogramm „Jung kauft Alt“ infrage zu kommen:

  • Es muss mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt leben.

  • Das Haushaltseinkommen pro Jahr darf bei einem Kind 90.000 Euro nicht übersteigen. Je weiteres Kind steigt dieses Limit um 10.000 Euro.

  • Die Immobilie muss nach dem Kauf für mindestens fünf Jahre selbst zu Wohnzwecken genutzt werden. Allgemein bewohnt sein muss das Haus für insgesamt zehn Jahre.

  • Nicht gefördert werden Menschen, die Voreigentum besitzen oder schon Baukindergeld beziehen bzw. in der Vergangenheit bezogen haben.

Laut der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Klara Geywitz, sei das Förderprogramm dazu da, auch „Familien mit mittleren und kleineren Einkommen“ den Traum vom eigenen Haus ermöglichen zu können.

Förderrichtlinien an das Wohneigentum

Auch der erworbene Altbau muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit er unter die Kategorie „sanierungsbedürftig“ fällt und die Zuschüsse des Programms fällig werden:

  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss das Gebäude unter die Energieeffizienzklasse F, G oder H fallen. Dies sind die drei schlechtesten Energieeffizienzklassen, also die, die den höchsten Energieverbrauch pro Quadratmeter aufweisen.

  • Die Bestandsimmobilie muss innerhalb von 54 Monaten nach Förderzusage, das entspricht exakt viereinhalb Jahren, auf das Niveau eines „Effizienzhauses 70 EE“ saniert werden. Das bedeutet, dass mindestens 70 Prozent des Energiebedarfs des Gebäudes durch erneuerbare Energien gedeckt werden muss.

Mithilfe eines Altbaugutachtens können Sie prüfen, was bezüglich der energetischen Sanierung innerhalb Ihres Hauses möglich ist.

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Ungefähr 45 Prozent aller Wohngebäude in Deutschland fallen aktuell unter die schlechten Energieeffizienzklassen F, G oder H.

Kombination mit anderen Förderungen

Laut KfW kann „Jung kauft Alt“ mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden. Darunter fällt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wie etwa die KfW-Heizungsförderung. Hier werden unter anderem solarthermische Anlagen, Brennstoffzellenheizungen und Wärmepumpen gefördert.

Auch abseits der BEG-Mittel kann das KfW-Förderprogramm „Jung kauft Alt“ mit verschiedenen Landesförderungen oder anderen Zuschüssen gekoppelt werden.