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"Meilenstein": So reagiert Cathy Hummels auf das BGH-Urteil

Nach jahrelangem Prozessieren um das Thema Schleichwerbung hat Cathy Hummels vor dem Bundesgerichtshof einen Sieg errungen. Im ZDF feiert sie das Urteil als "Meilenstein".

Nach vier Jahren des Prozessierens erlangte Cathy Hummels einen Erfolg vor dem Bundesgerichtshof
Nach vier Jahren des Prozessierens erlangte Cathy Hummels einen Erfolg vor dem Bundesgerichtshof (Bild: Gisela Schober/Getty Images)

Nicht alle Produkte, die in Social-Media-Posts genannt werden, müssen als Werbung gekennzeichnet werden, entschied das BGH am Donnerstag. Influencerinnen und Influencer müssen gezeigte Waren nur dann als Werbung benennen, wenn sie für eine "übertriebene werbliche" Produktpräsentation eine Gegenleistung erhalten.

Lange Zeit war dieses Thema Zankapfel in den Medien und auch vor diversen Gerichten gewesen. Denn auf Social-Media-Kanälen - insbesondere denen von Influencerinnen und Influencern - werden ständig Produkte gezeigt, benutzt oder im Bild platziert, gerne direkt mit passendem Link zum Shop, wo man diese Produkte kaufen kann.

Vier Jahre lang lief der Prozess gegen Cathy Hummels

Vor Gericht gezogen war in diesem Fall der Verband Sozialer Wettbewerb e.V., der Influencern unzulässige Schleichwerbung vorwarf und Unterlassung sowie Abmahnkosten verlangte - so auch von Cathy Hummels, die in einem der Fälle angeklagt war. Die zeigt sich im Gespräch mit "ZDFheute" erleichtert und erfreut über das Urteil, das sie als ersten "Meilenstein" bezeichnet.

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"Ich habe gehofft, dass ich Recht bekomme - denn Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Paar Schuhe", sagte sie in dem Magazin. "Ich habe mich tierisch darüber gefreut." Fast vier Jahre lang sei ihr eigener Prozess gelaufen, "und das war schon sehr nervenaufreibend". Viel Zeit und viel Geld habe sie investiert, um um ihr Recht zu kämpfen. Nach besonders stressigen Tagen unmittelbar vor dem Urteil könne sie nun beruhigt schlafen.

Für Cathy Hummels sieht sich als Äquivalent zu einem Frauenmagazin

Den erbitterte Kampf vieler Influencer um die Kennzeichnung von Werbung konnten viele nicht nachvollziehen, und auch im ZDF-Gespräch wurde Cathy Hummels mit der Argumentation konfrontiert, Social-Media-User sollten Markennennungen doch einfach als unbezahlte Werbung benennen.

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Doch für Hummels ging es um mehr: "Für mich wäre das keine Lösung. Für mich steht an erster Stelle meine Glaubwürdigkeit und Authentizität. Und wenn ich Geld ausgebe für ein Produkt, mein eigenes Geld, auf das ich Steuern gezahlt habe, dann möchte ich das einfach aus freier Überzeugung empfehlen dürfen. Das dürfen die Fernsehmedien, das dürfen die Printmedien genauso. Und ich sehe mich da eben als Frauenzeitung." Eine Überkennzeichnung sei genauso wenig transparent wie ein Mangel an Kennzeichnung, fügt die Fußballer-Frau hinzu.

Sie hoffe nach dem BGH-Urteil nun, dass "der ganze Abmahn-Wahnsinn" für Influencer, wenn er schon kein Ende hat, zumindest eingedämmt wird.

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