Haustier in Mietwohnung: Das sind die Regeln für Hund, Katze und Co.

Der Wunsch vom eigenen Haustier scheitert oft am Vermieter - doch darf der Hund oder Katze wirklich verbieten? Und welche Pflichten hat der Mieter, wenn es grünes Licht für eine Fellnase gibt? Ein Überblick über die Regeln für Haustierhaltung in Mietwohnungen.

cute scottish fold cat and adorable corgi dog lying on windowsill together
Viele wünschen sich Hund oder Katze - doch geht das im Miethaus auch? (Symbolbild: Getty Images)

Aufschluss darüber, welche Haustiere in der Wohnung erlaubt sind, gibt der Mietvertrag. Steht darin ein kategorisches Verbot, ist diese jedoch unzulässig. Denn Kleintiere wie Nager, bestimmte Reptilien oder Zierfische sind immer erlaubt. Voraussetzung ist, dass das Ganze nicht in einen Kleinzoo ausartet. Auch Wildtiere, die übermäßigen Geruch verursachen, sind in der Regel verboten. Eine Auffangstation für Igel oder Waschbären in der Mietwohnung - auch dem Balkon - könnte Ärger bereiten.

Komplizierter wird es bei größeren Tieren. Hier kann der Vermieter verlangen, dass seine explizite Zustimmung eingeholt wird. Steht im Mietvertrag jedoch, dass Tierhaltung erlaubt ist, dürfen gewöhnliche Haustiere einziehen. Bestimmte Exemplare wie zum Beispiel Giftschlangen bedürfen jedoch immer noch einer separaten Einwilligung.

Hund in der Mietwohnung: Das solltest du wissen

Übrigens bedeutet selbst ein kategorisches Haustierverbot nicht zwingend, dass statt Hund nun ein Hamster genügen muss. Ein pauschales Verbot ist nämlich unwirksam, da hier besondere Fall­gestaltungen wie Therapiehunde und die Interes­senlagen des Mieters nicht berücksichtigt würden. Dies heißt nicht, dass man sich ungefragt einen Hund in die Wohnung holen kann, jedoch ist das letzte Wort mit einem Verbot nicht gesprochen.

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In bestimmten Fällen muss der Vermieter die Haltung sogar erlauben, beispielsweise bei Blinden- oder Assistenzhunden.

Ist der Hund einmal eingezogen, gilt es, auf gute Nachbarschaft zu achten. Verursacht das Tier übermäßigen Lärm durch ständiges oder nächtliches Bellen, Geruch oder Dreck, kann es Beschwerden geben - und im schlimmsten Fall müsste der Hund wieder ausziehen. Auch eine Leinenpflicht im Flur kann vorgeschrieben werden.

Gleichermaßen müssen die Mitmieter ein Mindestmaß an Toleranz aufbringen: Gelegentliches Bellen ist ebenso zu akzeptieren wie anderer Alltagslärm.

Katze in der Mietwohnung: Das gilt es zu beachten

Etwas unkomplizierter ist meist die Anschaffung einer Katze. Die gelten zwar nicht als Kleintier, ihre Haltung zählt aber in aller Regel zum miet­vertraglichen Gebrauch der Wohnung. Der Vermieter dürfte Katzen also nur dann verbieten, wenn es einen triftigen Grund gibt. Auch hier gilt aber das "Kleinzoo"-Gebot: Mehr als drei Katzen gelten laut Amtsgericht Wiesbaden als zu viel.

Was die Hausordnung jedoch verbieten kann, ist der Freigang. Ist diesem Fall müsste es ein Stubentiger werden, der in den eigenen vier Wänden bleibt. Auch ein Schutznetz am Balkon kann zum Streitthema werden, denn das könnte unter Umständen die Optik des Hauses stören - eine Erlaubnis des Vermieters muss also her.

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Egal, für welches Tier du dich entscheidest, solltest du dich erkundigen, für welche Schäden du beim Auszug aufkommen müsstest - sei es durch Kratzer im Parkett oder Flecken durch Katzenurin - und ob du womöglich eine Zusatzversicherung brauchst. Und wie bei fast allen Dingen im Leben gehört gegenseitige Rücksichtnahme zum Zusammenleben im Miethaus dazu - dann sollte es auch mit Hund, Katze oder Maus klappen.

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