Photovoltaik: Mögliche Förderungen 2024

Für die Nutzung von Photovoltaik können Sie Förderungen unterschiedlicher Anbieter beantragen. 
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Durch die Nutzung von Solarenergie zur Stromerzeugung können Sie sich von den Schwankungen der Strompreise unabhängiger machen. Doch welche Fördermittel stehen Ihnen für Ihre Photovoltaikanlage zur Verfügung? Wir geben Ihnen einen Überblick über aktuelle Förderprogramme.

Das Wichtigste in Kürze

  • Photovoltaik wird mit Krediten, Zuschüssen und Nullsteuersätzen gefördert.

  • Bundesweite Förderungen für Solaranlagen zur Stromgewinnung gibt es von der KfW und mit der EEG-Einspeisevergütung.

  • Auch Bundesländer und Kommunen können Förderprogramm anbieten.

Aktuelle Situation

Selbst Strom erzeugen, ist für viele Hausbesitzer eine gute Möglichkeit, Energiekosten zu reduzieren und gleichzeitig etwas Gutes für die Umwelt zu machen. Ganz vorn dabei, ist die Photovoltaik – entweder als Anlage auf dem Dach, im Garten oder für Wohnungsbesitzer am Balkon. Mit einer solchen Art einer Solaranlage lassen sich etwa Elektroautos über Wallboxen umweltfreundlich und kostenfrei laden. Die Nachfrage nach PV-Modulen wächst und die Ausbaugeschwindigkeit legt immer weiter zu. 2023 wurden in Deutschland über eine Million neue Photovoltaikanlagen installiert – diese liefern eine Leistung von 14,6 Gigawatt (GW). Im Vergleich zu 2022 ist das fast doppelt so viel.

Dabei gab es insbesondere bei den sogenannten Balkonkraftwerken einen enormen Zuwachs. Etwa 300.000 solcher Mini-PV-Anlagen wurden registriert. Mit dem Ende April verabschiedeten Solarpaket I soll der Ausbau des Solarstroms weiter beschleunigt werden. Die Bundesregierung erwartet ab 2026 einen dreimal so hohen Zu- und Ausbau an PV-Anlagen und bis 2030 eine elektrische Gesamtleistung von 215 GW auf Dächern und Freiflächen.

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Photovoltaik und Solarthermie sind zwei unterschiedliche Techniken. Während PV-Anlagen dazu dienen Strom zu erzeugen, können Sie mit Solarthermieanlagen Warmwasser bereiten oder Heizungsanlagen unterstützen. Förderungen für Photovoltaik gibt es 2024 nur für die stromerzeugenden Anlagen. Für Solarthermie gibt es eigene Förderprogramme.

Fördermöglichkeiten für Photovoltaikanlagen

Doch die anfänglichen Investitionen in Photovoltaik kann viele Interessenten abschrecken, dabei gibt es vom Staat und den Bundesländern mehrere Förderprogramme, um die Anschaffung attraktiver zu gestalten. Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Programme.

PV-Förderung durch die KfW-Bank

Wer Fördergelder für Photovoltaik oder andere Baumaßnahmen an Gebäuden beziehen möchte, sollte als Erstes bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über Förderprogramme informieren. Für Photovoltaikanlagen kommt das KfW-Programm 270 „Erneuerbare Energien – Standard“ infrage. Dabei handelt es sich um einen Förderkredit für Strom und Wärme. Sie erhalten einen Kredit ab 4,53 Prozent effektivem Jahreszins (Stand: November 2024) unter anderem für Anlagen zur Erzeugung von Strom, also für Solarstrom. Diesen Solarkredit können Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen beantragen.

Aber was fördert die KfW-Bank mit diesem Kredit? Dazu gehört zunächst die Errichtung, Erweiterung und den Kauf von Anlagen zur Nutzung von erneuerbaren Energien. Das schließt die Kosten für Planung, Projektierung und Installation ein. Allerdings müssen Sie die Anforderungen des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien genügen. Dazu gehören:

  • Photovoltaikanlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen

  • Anlagen zur Stromerzeugung aus Wasserkraft bis zu einer Größe von 20 Megawatt

  • Anlagen zur Stromerzeugung aus Windkraft

  • Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) auf der Basis von fester Biomasse, Biogas oder Erdwärme

  • Anlagen zur Erzeugung, Aufbereitung und Einspeisung von Biogas, Biogasleitungen

  • Batteriespeicher

Der Kredit der KfW-Bank hat eine Laufzeit von 5 bis 30 Jahren und ist bei einem Höchstbetrag von 150 Millionen Euro gedeckelt.

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Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat auf seiner Website eine Liste mit förderfähigen Solaranlagen bereitgestellt.

Einspeisevergütung nach EEG

2023 hat die Bundesregierung das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) überarbeitet. Das Gesetz soll den Ausbau der Solarenergie beschleunigen und verpflichtet die Netzbetreiber dazu, den selbst erzeugen Solarstrom abzunehmen und zu vergüten, der über den Eigenverbrauch hinausgeht und in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird. PV-Anlagen-Besitzer müssen für die Vergütung keinen Antrag stellen, aber ihre Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) eintragen.

Je nachdem, wann eine PV-Anlage in Betrieb genommen wurde, und welche Art der Einspeisung (Teil- oder Volleinspeisung) anfällt, unterscheidet sich die Einspeisevergütung pro Kilowattstunde (kWh). Da die Einspeisevergütung alle sechs Monate gemäß dem EEG um ein Prozent gesenkt wird, gelten seit dem 1. August 2024 folgende Vergütungssätze:

Maximale Anlagenleistung 
in kWp (Kilowatt-Peak)

Vergütungssatz für 
Teileinspeisung ins Netz

Vergütungssatz für 
Volleinspeisung ins Netz

0 bis 10 kWp

8,03 Cent/kWh

12,73 Cent/kWh

10 bis 40 kWp

6,95 Cent/kWh

10,68 Cent/kWh

40 bis 100 kWp

5,68 Cent/kWh

10,68 Cent/kWh

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Die Fördervergütungen gelten auch für PV-Module bis maximal 20 Kilowatt Leistung, die im Garten aufgestellt werden, wenn sich das Dach für eine Installation nicht eignet. Dies muss aber nachgewiesen werden.

Regionale Photovoltaik-Förderungen

Nicht nur die Bundesregierung fördert den Kauf und Installation von Photovoltaik sowie passende Stromspeicher, sondern auch die Bundesländer und Kommunen. Diese verfügen aber meist nur über eine gewisse Menge an Fördergelder und wenn diese aufgebraucht sind, gibt es keine Zuschüsse mehr. Einen Überblick über aktive Programme gibt die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. In Berlin gibt es etwa das Förderprogramm SolarPLUS, das Stromspeicher in Ein- oder Zweifamilienhäuser mit 300 Euro pro Kilowattstunde Speicherkapazität fördert – maximal 15.000 Euro. Auch Fassadenanlagen auf Bestandsgebäuden oder PV-Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden werden gefördert.

Nullsteuersatz für PV-Anlagen

Keine direkte Förderung, aber ein Anreiz für die Anschaffung von Photovoltaik ist der Nullsteuersatz. Dies bedeutet, dass auf die Lieferung von PV-Anlagen seit dem 1. Januar 2023 unter anderem keine Umsatzsteuer anfällt, wenn diese auf oder in der Nähe von Wohngebäuden sowie öffentlichen und anderen Gebäuden installiert werden. Der Nullsteuersatz gilt für alle wesentlichen Komponenten wie Module, Wechselrichter oder Speicher.

Voraussetzungen und Kriterien für Photovoltaik-Förderung

Um die Förderungen für Photovoltaik 2024 in Anspruch nehmen zu können, müssen diverse Voraussetzungen und Kriterien erfüllt werden. So muss in der Regel vor Beginn der Baumaßnahmen sowie Vertragsabschlüssen der Förderantrag gestellt werden – das betrifft insbesondere das KfW-Förderprogramm. Eine Umschuldung oder Nachfinanzierung für bereits begonnen oder abgeschlossene Projekte ist in den meisten Fällen nicht möglich. Kommunale Förderungen oder Zuschüsse der Bundesländer können zudem nur für Vorhaben im entsprechenden Land oder in der entsprechenden Kommune beantragt werden.

Unter Umständen stellen die Förderprogramme auch spezifische technische Anforderungen an die PV-Anlagen – etwa eine Mindestleistung oder ein Mindestwirkungsgrad. Hier muss stets ein Blick in die einzelnen Förderprodukte geworfen werden. Es kann auch sein, dass manche Programme mehr Förderung für Anlagen bereitstellen, die Strom vorwiegend für den Eigenverbrauch erzeugen.

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Da es sich bei einigen Förderungen um Kredite handelt – beispielsweise bei der KfW – ist es oft notwendig, dass zuvor eine Bonitätsprüfung durchgeführt werden muss.