Rechtsfrage: Muss jeder Supermarkt alle Pfandflaschen nehmen?

Etikett ab, Flasche zerdrückt: Kriegt man für diese Verpackungen noch Pfand? (Symbolbild: Getty Images)
Etikett ab, Flasche zerdrückt: Kriegt man für diese Verpackungen noch Pfand? (Symbolbild: Getty Images)

Wer kennt es nicht: Man steht im Supermarkt vorm Pfandautomaten, doch der will die eingelegten Flaschen ohne erkennbaren Grund einfach nicht annehmen. Ist es möglich, dass die Betreiber die Annahme bestimmter Flaschen verweigern – und ist das zulässig?

Schon 2003 wurde in Deutschland das Pfandrückgabesystem eingeführt, doch so richtig sicher, was man wo zurückgeben kann, sind sich viele Konsumenten noch immer nicht. Kein Wunder: Bis heute gibt es keine einheitliche Regelung für alle Pfandbehälter, stattdessen hängen die Rückgabebedingungen vom Verpackungsmaterial ab.

Einwegflaschen und Dosen

Laut Verpackungsverordnung sind alle Einzelhändler dazu verpflichtet, alle Einweg-Pfandverpackungen anzunehmen. Somit können diese überall zurückgegeben werden. Die einzige Einschränkung: Die entsprechende Filiale muss Verpackungen aus dem gleichen Material im Sortiment haben. Führt ein Supermarkt etwa keine Dosen, so kann der Betreiber auch die Annahme von Pfand-Dosen verweigern.

Eine weitere Sonderregelung gilt für Händler mit einer Verkaufsfläche unter 200 Quadratmeter, etwa Kioske. Dort müssen wirklich nur die Flaschen und Dosen angenommen werden, die auch in den Verkaufsregalen stehen.

Mehrwegflaschen

Mehrwegflaschen können sowohl aus Glas als auch aus dem Kunststoff PET bestehen und sind durch eine entsprechende Aufschrift oder das Mehrweg-Symbol erkennbar. Anders als für Einweg-Pfand gibt es für diese Verpackungen keine gesetzliche Regelung. Das heißt, dass es Einzelhändlern vorbehalten ist, Mehrwegflaschen abzulehnen, die nicht aus ihrem eigenen Sortiment stammen.

Zwar drücken die meisten Händler bei der Annahme von fremdem Mehrweg-Pfand ein Auge zu, wer bei der Rückgabe auf Nummer sicher gehen will, sollte die Flaschen jedoch dort abgeben, wo sie gekauft wurden. Nur so ist eine Auszahlung des Pfands garantiert.

Beschädigte Flaschen

Oft sind Flaschen und Dosen eingedellt oder die Etiketten verkratzt oder abgelöst. Auch wenn der Automat diese Verpackungen nicht annimmt, hat man dennoch einen Anspruch darauf, dafür das vorab gezahlte Pfand zu bekommen. Solange erkennbar ist, dass es sich bei der Dose oder Flasche um eine pfandpflichtige Verpackung handelt, kann man sich einfach an das Supermarktpersonal wenden und sie direkt dort zurückgeben.

Flasche reinigt auf Knopfdruck Wasser und sich selbst: