Schneeräumen: Das Wichtigste auf einen Blick

Der Winter ist endgültig da – Schneefälle und Eisglätte machen Deutschlands Straßen zur gefährlichen Rutschpartie. Jetzt sind Hauseigentümer und Mieter in der Schneeräumpflicht. Was jetzt gilt und wichtig ist.

Im Winter trifft Mieter und Eigentümer die Räumpflicht. (Symbolbild: Getty Images)
Im Winter trifft Mieter und Eigentümer die Räumpflicht. (Symbolbild: Getty Images)

Alle Jahre wieder freuen sich die meisten Menschen über ein Winterwunderland mit Schnee. Doch mit der Freude trifft Mieter und Hausbesitzer eine lästige, aber dringend notwendige Pflicht: das Schneeräumen. Bewaffnet mit Schaufel und Streugut heißt es dann – je nach Wetterlage – fleißig die Wege freizuräumen. Aber welche Regeln gelten hier eigentlich genau?

Die wichtigsten Punkte zum Schneeräumen auf einen Blick:

Schneeräumpflicht – ja oder nein?

Ein klares Ja. Hauseigentümer dürfen die Pflicht aber auf ihre Mieter oder einen Hausmeisterservice abwälzen. Am besten den Mietvertrag checken, wer wann räumen muss.

Wo muss Schnee geräumt werden?

Grundsätzlich gilt: Der Weg zur Haustür und zum Briefkasten muss frei sein, ebenso der Gehweg vor dem Haus, und zwar in der Breite, dass zwei Fußgänger ihn bequem benutzen können, also zwischen 1,00 und 1,50 Meter. Auch die Mülltonnen und (Tief-)Garagen müssen frei erreichbar sein.

Wann darf bzw. muss ich Schnee räumen?

Je nach Gemeinde ist das unterschiedlich geregelt. Meistens muss an Werktagen zwischen 7 und 20 Uhr geräumt werden, an Sonn- und Feiertagen zwischen acht und 20 Uhr. In manchen Gemeinden wird die Spanne noch bis 22 Uhr ausgedehnt. Hier sollte man sich im Rathaus bei der Verwaltung informieren, welche Fristen genau gelten. Fällt in der Nacht Schnee, reicht es, erst am nächsten Morgen zu räumen.

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Wie sieht es mit dem Dach aus?

Das kommt darauf an. Ist die Verkehrssicherheit durch Schnee oder Eiszapfen vom Dach ernsthaft gefährdet, sollte es geräumt werden. Grundsätzlich erstreckt sich die Räumpflicht aber nicht auf das Hausdach. Auch hier gilt: Sich am besten genau bei der Gemeinde erkundigen.

Womit darf ich beim Schneeräumen streuen?

Je nach Gemeinde ist das wieder verschieden geregelt. Meistens werden aber Tiere und Pflanzen geschont und daher Streusalz ist für Privatpersonen untersagt. Besser ist Sand, Kies oder Sägespäne. Eine Ausnahme gilt an besonders gefährlichen Stellen, wie etwa vereisten Treppen. Taut es, muss das Streugut auch wieder entfernt werden.

Wohin mit dem ganzen Schnee?

Wenn es den ganzen Tag schneit, türmen sich die Räum-Haufen an den Gehwegen immer höher auf. Kann man den Schnee auch woanders "entsorgen"? Wenn der Platz nicht ausreicht, muss der Schnee auf dem eigenen Grundstück oder einem Grünstreifen gesammelt werden. Er darf auf keinen Fall auf die Fahrbahn geschoben werden.

Muss ich von der Arbeit weg, um Schnee zu räumen?

Tatsächlich ja. Schneit es tagsüber stark, müssen sich die Verantwortlichen um die Räumung kümmern – also entweder selber schippen oder jemanden beauftragen.

Was passiert, wenn ich nicht Schnee räume?

Wird die Räumpflicht nicht wahrgenommen, kann es teuer werden. Stürzen Passanten auf dem ungeräumten Weg vor dem Haus, drohen unter Umständen Klagen über Schmerzensgeld bis zum Schadensersatz. Also: In die Hände spucken, Schaufel packen und einfach seine Pflicht tun.

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