Vorsicht: diese überraschenden Gegenstände dürfen nicht ins Handgepäck
Ob der erste Flug des Jahres als Ablenkung zu den eisigen Temperaturen hierzulande schon ansteht oder es erst im Sommer wieder ans Reisen geht: Das sollten Sie sich besser jetzt schon merken. Denn neben den bekannten und ganz offensichtlichen Dingen, die natürlich nicht ins Handgepäck gehören (verbotene und scharfe/ spitze Gegenstände) gibt es auch so einige versteckte Fallen in diesem Bereich. Und gerade wenn die Zeit ohnehin schon knapp wird bis zum Boarding, möchte man nicht noch wertvolle Minuten an der Sicherheitskontrolle verlieren, wenn das Handgepäck unnötigerweise rausgezogen wird. Um dem einfach und sicher zu entgehen, gehören diese zehn Dinge also in Zukunft bitte lieber nicht ins Handgepäck – wir verraten, wieso.
Der Weekender ist gepackt
Vorsicht: Diese 10 Dinge lieber nicht mit ins Handgepäck nehmen – Sie könnten Ihnen am Flughafen Probleme bereiten
1. Flüssigkeiten über 100 ml
Der Klassiker zuerst: Selbst harmlose Flüssigkeiten wie Marmeladen, Honig oder Zahnpasta in Tuben über 100 ml werden in der Regel konfisziert. Das gilt auch für Getränke, es sei denn, sie wurden nach der Sicherheitskontrolle gekauft.
2. Schneekugeln
Auch wenn sie ein beliebtes Souvenir sind, enthalten Schneekugeln oft mehr Flüssigkeit als erlaubt und dürfen daher nicht ins Handgepäck, siehe Punkt 1.
3. Werkzeug
Gegenstände wie Schraubenzieher, Zangen oder kleine Werkzeuge (auch wenn sie kompakt sind) gelten als potenziell gefährlich und sind daher ebenfalls verboten.
4. Sportgeräte
Dinge wie Schlittschuhe, Baseballschläger oder Yoga-Blöcke könnten als Waffe eingestuft werden und dürfen leider auch nicht mit. Das Ganze ist ohnehin unhandlich und nimmt nur Platz weg.
5. Batterien und Powerbanks
Lose Lithium-Ionen-Batterien oder Powerbanks dürfen nicht in aufgegebenes Gepäck, aber im Handgepäck sind sie ebenfalls limitiert – ihre Leistung (meist bis 100 Wh) muss geprüft werden.
Jetzt kann es losgehen
6. Harmlos wirkende Klingen
Nagelscheren, kleine Taschenmesser oder sogar Einwegrasierer mit einer sichtbaren Klinge können konfisziert werden – das ist allerdings nicht immer der Fall.
7. Feuerzeuge und Streichhölzer
Maximal ein Feuerzeug darf mitgeführt werden, aber keine Streichhölzer. Feuerzeuge dürfen zudem nur in der Hosentasche transportiert werden, nicht im Handgepäck.
8. Überraschende Lebensmittel
Cremige Lebensmittel wie Käse, Joghurt oder Nussbutter werden oft als Flüssigkeiten behandelt und müssen in kleinen Mengen verpackt sein.
9. Selfie-Sticks
Das kommt vor allem für Touristen überraschend: Einige Flughäfen erlauben sie nicht, da sie als sperrige und potenziell gefährliche Gegenstände gelten.
10. (Weihnachts-) Geschenke
Verpackte Geschenke werden oft geöffnet, wenn sie den Sicherheitsmitarbeitenden verdächtig erscheinen – daher diese besser unverpackt lassen!