Wassersport in Zeiten von Corona: Was erlaubt ist und was nicht

Klettern, Tanzen, Reiten, Segeln: Aufgrund der Corona-Maßnahmen können viele Sportarten derzeit gar nicht oder nur sehr eingeschränkt ausgeübt werden. Doch welche Regelungen in welchem Bundesland, welcher Gemeinde und auf welchem Gewässer gelten, ist mittlerweile sehr unübersichtlich geworden.

Viele Sportarten können derzeit nicht oder nur in sehr begrenztem Umfang ausgeübt werden. (Symbolbild: Getty Images)
Viele Sportarten können derzeit nicht oder nur in sehr begrenztem Umfang ausgeübt werden - das gilt auch für den Wassersport (Symbolbild: Getty Images)

Mit dem Osterwochenende beginnt in der süddeutschen Urlaubsregion Bodensee traditionell die Saison. Ausflugsschiffe nehmen ihren Betrieb auf und in Yachthäfen und Segelclubs beginnt man spätestens jetzt mit den Frühjahrsreparaturen oder unternimmt bereits die erste Spritztour. Und auch für Wasserski-Fahrer, Windsurfer und Padelboot-Besitzer ist der Bodensee um diese Zeit normalerweise ein Paradies. Derzeit jedoch sieht man keine Boote auf Deutschlands größtem See; denn Sporthäfen und Bootsclubs zählen als Sportanlagen und sind daher gesperrt – zumindest auf deutscher Seite.

Sporthäfen und Segelclubs geschlossen

Denn im Dreiländereck sieht man am deutlichsten, welche Unterscheide es hinsichtlich der Corona-Schutzmaßnahmen gibt: am österreichischen wie auch schweizerischen Ufer des Bodensees haben die Behörden die Sportboothäfen mittlerweile wieder freigegeben. Der Bodensee-Segler-Verband fordert in einem Schreiben an die baden-württembergische Staatskanzlei deshalb nun ebenfalls eine Aufhebung der Hafensperrungen.

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Ähnlich verhält es sich im Norden Deutschlands: der Hamburger Wasserski-Club hat seinen Saisonstart wegen Corona auf unbestimmte Zeit verschoben. Der Wakegarden in Bremen hofft, zumindest ab Mai seine Anlage in Betrieb nehmen zu dürfen. Auch in Sachsen bleiben Wasserski-Anlagen geschlossen. In den meisten Bundesländern gilt also trotz erster Lockerungen der Corona-Maßnahmen weiterhin: Wassersport ist nicht erlaubt.

Wenn man joggen kann, ist Stand-Up-Paddeln auch erlaubt? (Symbolbild: Getty Images)
Mindestabstand eingehalten... ist Stand-Up-Paddeln also erlaubt? (Symbolbild: Getty Images)

Stand-Up-Paddling: eine Grauzone

Aber wie sieht es mit Sportarten aus, für die man keine Anlage betreten muss? Schließlich ist privat ausgeübter Sport allein in jedem deutschen Bundesland erlaubt. Wenn ich im Park Joggen gehen darf, kann ich dann nicht auch bedenkenlos am Seeufer Stand-Up-Paddlen?

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Jein. Denn gerade beim SUP kommt es auf die Eigentumsverhältnisse der Wasserfläche an. Handelt es sich um ein öffentliches Gewässer oder gehört der See zu einer Sportanlage? Selbst der deutsche Verband für SUP muss auf seiner Facebook-Seite einräumen, dass es leider unmöglich sei, “eine allgemeingültige Aussage zu treffen, auf welchen Gewässern SUPen erlaubt ist und wo nicht“.

Sollte sich tatsächlich jemand aufs Brett schwingen, mahnt der Verband die Fans des Sports eindringlich, weiterhin mit Vernunft und Vorsicht vorzugehen. Schließlich sei jeder Sporttreibende ein Stellvertreter der gesamten Sportart. “Weite Anfahrten zum SUP-Spot sind zu dieser Zeit leider ein No-Go“, schreibt der Verband. Unbedingt müsse der Mindestabstand an Land wie auf dem Wasser gewahrt werden und SUPler sollten sich in jedem Fall ausführlich über die Verordnungen vor Ort informieren, um die Nutzungsfrage des Gewässers vorab zu klären.

Über das Wasser kann das Coronavirus übrigens nur schwer übertragen werden. Gegen Chlor sind die Viren ohnehin machtlos, in einem normalen Badesee würde jedes Mitbringsel von anderen Badegästen so stark verdünnt, dass es kaum eine Gefahr darstellen würde. Bliebe nur die Frage nach dem, was vor und nach dem Schwimmen passiert. Volle Liegewiesen wird es im Sommer 2020 wohl eher nicht geben.

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