Zehntausende Nutzer: ARD-Recherchen decken Vergewaltigernetzwerk auf Telegram auf
Laut Recherchen von "STRG_F" sollen sich Tausende Nutzer regelmäßig per Telegram darüber austauschen, wie sie Frauen betäuben und vergewaltigen. Unter den Mitgliedern der internationalen Netzwerke befinden sich auch Deutsche.
Ein Rechercheteam des NDR-Reportageformats "STRG_F" hat ein internationales Netzwerk von Vergewaltigern aufgedeckt. Im Rahmen der mehr als ein Jahr andauernden Nachforschungen haben die Reporter Dutzende Gruppen "mit Hunderten bis teilweise zehntausenden Mitgliedern" entdeckt; auch deutsche User befinden sich unter den Verdächtigen.
Wie es in einer Mitteilung des Senders heißt, gäben sich Nutzer per Telegram "unter anderem detailliert Anleitungen, wie man Menschen für sexuelle Übergriffe bis hin zu Vergewaltigungen unbemerkt betäuben" könne. Einige User hätten zudem ihre eigenen Partnerinnen zur Vergewaltigung "angeboten". Des Weiteren seien Bilder und Videos von Vergewaltigungen geteilt worden, teilweise hätten Nutzer den Missbrauch auch per Livestream verfolgen können.
Täter tarnen K.o.-Tropfen als Haarpflegeprodukt
Auch in Bezug auf Betäubungsmittel tausche man sich in den entsprechenden Gruppen aus. "Irgendwelche starken Drogen, um diese Prinzessin in den Schlaf zu schicken und sie zu vergewaltigen?", wird beispielsweise ein Nutzer in der Meldung zitiert. Eines der empfohlenen Mittel habe das Team von "STRG_F" online - im Clearweb - gekauft und im Universitätsklinikum Freiburg analysieren lassen.
Das Ergebnis: Das als Haarpflegeserum getarnte K.o.-Mittel habe "mehrere gefährliche Substanzen" enthalten - darunter das Tiernarkosemittel Medetomidin, das Übelkeits-Medikament Scopolamin sowie das Beruhigungsmittel Flualprazolam. Der auswertende Toxikologe Professor Dr. Volker Auwärter sei "schockiert" über die bis dato unbekannte Zusammensetzung gewesen, heißt es in dem Bericht.
Bislang ist der Besitz von Aufnahmen von Vergewaltigungen erwachsener Personen hierzulande nicht strafbar. Auf "STRG_F"-Anfrage habe das Bundesjustizministerium mitgeteilt, dass es kriminalpolitisch "nach derzeitiger Einschätzung des Bundesministeriums der Justiz nicht geboten" sei, dies zu ändern.