Bausparvertrag durch vermögenswirksame Leistungen fördern

Wer Vermögensaufbau in Form eines Bausparvertrags betreiben möchte, der kann sich vom Arbeitgeber finanziell in Form von sogenannten vermögenswirksamen Leistungen unterstützen lassen. 
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Wohl kaum eine Anlageform ist bei den Deutschen so beliebt wir der Bausparvertrag. Das Image des Banksparplans ist generationsübergreifend positiv. Durch vermögenswirksame Leistungen wird das Bausparen noch attraktiver. Wie sich vermögenswirksame Leistungen auf den Bausparvertrag auswirken, erklären wir jetzt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Vermögenswirksame Leistungen belaufen sich auf maximal 40 Euro im Monat.

  • Die zweite staatliche Fördermöglichkeit für Ihre finanzielle Absicherung ist die Arbeitnehmersparzulage.

  • Als vermögenswirksame Leistungen gelten Fondsparpläne, Darlehenstilgung sowie Bausparpläne.

  • Für einen Bausparvertrag haben Sie unter Umständen Anspruch auf noch mehr Zuschüsse, die Sie zusätzlich zu Ihren Prämien fürs Bausparen einsetzen können. 

Vermögenswirksame Leistungen im Überblick

Wer Vermögensaufbau betreiben möchte, der hat mehrere Möglichkeiten, sich vom Arbeitgeber auf dem Weg zur finanziellen Absicherung unterstützen zu lassen. Die vermögenswirksamen Leistungen (VL) belaufen sich auf maximal 40 Euro im Monat, also höchstens 480 Euro im Jahr. Allerdings haben Sie nicht den Anspruch darauf, dass Ihr Arbeitgeber den gesamten Betrag bezahlt. Sollte dem nicht so sein, können Sie die Summe selbstständig aufstocken oder sogar komplett übernehmen – wichtig ist, dass dabei klar deklariert wird, dass es sich um vermögenswirksame Leistungen aus Ihrer Tasche handelt und nicht um Ihren regulären Beitrag zum Sparvertrag.

Info

Vermögenswirksame Leistungen gelten als zusätzliches Einkommen und sind steuerpflichtig – werden also vom Netto-Gehalt wieder abgezogen. Dabei gilt Ihr aktueller Steuersatz.

Welche VL-Arten gibt es?

Als vermögenswirksame Leistungen gelten ein Fondssparplan, eine Darlehenstilgung oder ein Banksparplan, auch Bausparvertrag genannt. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Sie selbst die Anlageform und das Anlageprodukt für Ihre Förderung frei wählen können. Ihr Arbeitgeber hat dabei kein Mitspracherecht, solange es sich bei der Anlage, für die Sie sich entscheiden, offiziell um ein VL-zertifiziertes Anlageprodukt handelt. 

Produkte, die als Anlage im Sinne der vermögenswirksamen Leistungen in Frage kommen, haben eine Laufzeit von sieben Jahren. Wobei Sie und Ihr Arbeitgeber sechs Jahre lang die Beiträge bezahlen und das letzte, das siebte Jahr, ein Ruhejahr ist. Erst danach steht der Sparbetrag zur Verfügung. Die Ausnahme von dieser Regel ist der Bausparvertrag. Er kann eine kürzere oder auch längere Laufzeit als eine der anderen VL-Anlageform haben und die vermögenswirksamen Leistungen werden ausbezahlt, sobald der Bausparvertrag zuteilungsreif ist.

Wer bekommt die vermögenswirksamen Leistungen?

Vermögenswirksame Leistungen bekommen in Deutschland festangestellte Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamte, Soldaten oder Richter. Voraussetzung: Es steht ihnen als Zusatzleistung laut ihrem Arbeitsvertrag oder aufgrund ihres Tarifvertrags zu.

Die sogenannte Arbeitnehmersparzulage (ASZ) hingegen können alle Arbeitnehmer bekommen, deren zu versteuerndes Einkommen im Jahr unterhalb der gesetzlichen Grenze liegt und denen der Staat folglich beim Sparen und Vermögensaufbau unter die Arme greift. Für Ehepaare oder Lebenspartner zählt die Summe, die sie laut Finanzamt gemeinsam an zu versteuerndem Einkommen haben. 

In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu wissen, dass das Brutto-Einkommen und das zu versteuernde Einkommen nicht identisch sind. Das zu versteuernde Einkommen ist das Brutto-Einkommen minus Pauschalen, Freibeträge und alle anderen Beträge, die Sie persönlich von der Steuer absetzen können. Was genau Ihr zu versteuerndes Einkommen ist, lesen Sie auf Ihrem Steuerbescheid vom Finanzamt. 

Die Arbeitnehmersparzulage wird wie folgt verteilt: Einzeln bekommen Sie die ASZ bei einem maximal zu versteuerndem Einkommen von 40.000 Euro. Für Paare liegt die Einkommensgrenze des zu versteuerten Betrags im Jahr bei 80.000 Euro. Für die Arbeitnehmersparzulage bei der Tilgung eines Baukredits gilt die gleiche zu versteuernde Einkommensgrenze. Das ist auch beim Fondssparen der Fall.

Wichtig

Wenn kein Gehalt bezahlt wird, also beispielsweise in der Elternzeit, dann werden auch keine vermögenswirksamen Leistungen vom Arbeitgeber bezahlt. Während des Mutterschutzes kann der Arbeitgeber zustimmen, einen Teil des Geldes in eine VL weiterzubezahlen. Der Staat schreibt es jedoch nicht vor. Es ist keine gesetzliche Pflicht.

Die Vorteile eines Bausparvertrags

Das Bausparen gehört zu den deutschen Klassikern der vermögenswirksamen Leistungen. Der größte Vorteil eines Bausparvertrags, ist seine Sicherheit. So ist beispielsweise Sparen mit einem Fondssparplan risikoreicher, da hier zwar hohe Renditen winken aber auch ein Verlust im Bereich des Möglichen liegt. Bausparverträge sind hingegen von der gesetzlichen Einlagensicherung geschützt. 

Außerdem ermöglicht der Bausparvertrag eine langfristige Planung des Kaufs einer Immobilie und die damit verbundene Planung der Finanzierung, beispielsweise mit einer günstigen Option für ein Darlehen. Selbstverständlich gibt es deswegen vermögenswirksame Leistungen für den Bausparvertrag.

Info

Die Bedingungen für das Bauspardarlehen werden im Moment der Unterschrift zu den dann geltenden Zinsen festgelegt. Steigen die Zinsen für das geliehene Geld in der Zwischenzeit, lässt das die Bausparer kalt.

Wie nutze ich VL-Zahlungen für den Bausparvertrag?

Für einen Bausparvertrag bekommen Sie maximal 43 Euro im Jahr. Das sind neun Prozent von der maximal förderfähigen Summe in Höhe von 470 Euro. Dabei liegt die Mindestbausparsumme des gesamten Vertrags bei 10.000 Euro. Diesen Zuschuss können Sie für Ihren Banksparplan auch noch vier Jahre lang rückwirkend beantragen, wenn der Vertrag zu diesem Datum schon bestanden hat, aber Sie den Zuschuss einfach nie in Anspruch genommen haben.

Bausparer können, je nach Einkommen und der momentanen Lebenssituation, für ihren VL-Bausparvertrag sowohl

+ die traditionelle Förderzahlung des Arbeitgebers in Höhe von 40 Euro monatlich
+ als auch die Arbeitnehmersparzulage 
+ sowie die Wohnungsbauprämie

als zusätzliche Förderung beantragen. Voraussetzung ist natürlich immer, dass Sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, um vermögenswirksame Leistungen oder den Arbeitgebersparzuschuss zum Bausparen zu bekommen und die Einkommensgrenze für Letzteren nicht überschreiten.

Info

Online finden sich Bausparrechner, die Ihnen zeigen, welche staatlichen Zuschuss- und Fördermöglichkeiten sich Ihnen persönlich bieten.

Geld, das Sie durch die Wohnungsbauprämie sparen, müssen Sie übrigens zwingend für den Kauf, den Bau oder die Sanierung einer Immobilie benutzen – das heißt für wohnwirtschaftliche Zwecke. Die Wohnungsbauprämie wird automatisch von der Bausparkasse beantragt oder die Finanzexperten schicken Ihnen einmalig im Jahr ein Formular zu, das Sie ausfüllen und an die Bausparkasse zurückschicken müssen. Der Förderbetrag bei der Wohnungsbauprämie beträgt im Jahr maximal 70 Euro für eine Einzelperson und 140 Euro für Paare.

Wie funktioniert die Einrichtung von vermögenswirksamen Leistungen für den Bausparvertrag?

Um die vermögenswirksamen Leistungen für einen Bausparvertrag zu bekommen, müssen Sie nichts weiter tun, als Ihrem Arbeitgeber, beziehungsweise der Personalabteilung der Firma, einen Nachweis für den Vertrag mit der Nummer des Bausparkontos zukommen zu lassen. Der vereinbarte Förderbetrag wird dann immer zum Ende des Monats auf Ihr Bausparkonto überwiesen. 

Die Arbeitnehmersparzulage müssen Sie hingegen aktiv in Ihrer Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt beantragen, sofern Sie die vorgegebenen Voraussetzungen erfüllen.

Bausparsumme und Laufzeit: Die richtige Wahl

Die Bausparsumme und die Laufzeit des Bausparvertrags müssen an Ihre Lebensplanung angepasst sein. Denn: Die Bausparsumme ist das Geld, das Sie zum Bau, Kauf oder zur Renovierung Ihres Traumzuhauses benötigen – egal ob das eine Wohnung oder ein Haus ist. Es ist sozusagen Ihr Guthaben.

Die Summe setzt sich aus zwei Teilen zusammen, nämlich dem Sparanteil und dem Darlehensanteil. Der Sparanteil ist das, was Sie über die Dauer des Bausparvertrags einzahlen, also sparen, und an Guthabenzinsen, der Rendite, bekommen. Er macht 40 bis 50 Prozent der Bausparsumme aus. Es ist deswegen wichtig, die Bausparsumme so zu berechnen, dass der Sparanteil für Sie persönlich monatlich machbar ist und Sie dennoch nach Ablauf des Sparvertrags die benötigte Summe aus dem Bausparvertrag erhalten. 

Bei einer hohen Bausparsumme haben Sie einen größeren Vorteil in Sachen Zinsen für das Darlehen – sollten die Zinsen mittlerweile gestiegen sein. Bei einer niedrigeren Bausparsumme ist auch die Höhe des Bauspardarlehens geringer, Sie haben also weniger finanziellen Spielraum. Sollten Sie nach dem Abschluss des Bausparvertrags bemerken, dass die Bausparsumme zu hoch oder zu niedrig ist, kann sie Ihren Bedürfnissen angepasst werden.

Gut zu wissen

Die Laufzeit des Bausparvertrags, also die Sparzeit, wird meist von der Bausparkasse oder dem Kreditinstitut vorgegeben. Dasselbe gilt für die Darlehenslaufzeit. Beide hängen teilweise von der Summe ab, die Sie ansparen beziehungsweise zusätzlich aufnehmen und den monatlichen Raten, die Sie einzahlen oder tilgen können.

Optionen bei Veränderung des Arbeitgebers oder Einkommenssituation

Prinzipiell können vermögenswirksamen Leistungen auf einen neuen oder auch auf einen bereits bestehenden Vertrag laufen. Das gilt für alle Anlageformen vom Aktienfonds-Sparplan über die Darlehenstilgung bis hin zum Sparvertrag. Wenn Sie den Arbeitgeber wechseln und die Möglichkeit auf vermögenswirksame Leistungen angeboten bekommen, können Sie nahtlos und ohne Sperrfrist mit der Förderung dort weitermachen, wo Sie beim ehemaligen Arbeitgeber aufgehört hatten. Arbeitssuchende Menschen können entweder in den VL-Beitrag selbst monatlich einzahlen oder die Zahlungen pausieren, bis ein neuer Arbeitgeber gefunden wurde. Dadurch bleibt der bereits eingezahlte Betrag erhalten, aber die Summe im Sparvertrag erhöht sich nicht. 

Bekommen Sie mehr oder weniger Gehalt, wirkt sich das nicht auf die Höhe der VL-Leistungen aus. Sollte sich Ihre Einkommenssituation so verändern, dass Ihr zu versteuerndes Einkommen über die Freigrenze für den Arbeitnehmersparzuschuss geht, wird er Ihnen nicht mehr zugestanden. Das heißt: Die Summe der Sparzulage fällt zukünftig bei Ihrem Sparprojekt weg.