Better Life: Refurbished, Renewed – was man wissen muss
Nachhaltig einkaufen und dabei kräftig sparen – das geht bei Smartphones, Tablets, Küchenmaschinen und Co., wenn man sich für Geräte entscheidet, die unter der Bezeichnung "refurbished" oder "renewed" laufen. Was das bedeutet und worauf man beim Kauf achten sollte – alle wichtigen Infos gibt es hier.
Nachhaltig einzukaufen wird vielen Menschen immer wichtiger. Das gilt nicht nur für Lebensmittel, sondern auch für andere Dinge wie etwa elektronische Geräte. Denn nicht alle, die ausgemustert werden, sind Elektroschrott. Im Gegenteil – ein Großteil ist voll funktionsfähig.
Mittlerweile gibt es einen riesigen Markt für gebrauchte Technik-Artikel, die nicht von Privatleuten, sondern von professionellen Händlern angeboten werden. Die verkaufen ihre Waren dann als refurbished oder renewed, was auf Deutsch so viel bedeutet wie runderneuert oder generalüberholt.
Großes Angebot, viel Einsparpotenzial
Wer sich für ein solches Gerät entscheidet, zahlt erheblich weniger als für neue Ware. Die Händler versprechen nicht selten eine Ersparnis von 30, 40, 50 Prozent oder sogar mehr. Gibt man den Begriff "refurbished" in eine Suchmaschine ein, spuckt die sofort viele attraktive Angebote aus.
Darunter finden sich auch viele bekannte Handelsketten. "Gib den gebrauchten Elektrogeräten eine zweite Chance. Entscheide dich für ein refurbished Produkt, welches professionell wiederaufbereitet und mit zwei Jahren Gewährleistung ausgestattet ist", wirbt etwa Saturn auf seinen Internetseiten. Die Elektronikfachmarktkette bietet runderneuerte Geräte aus vielen verschiedenen Kategorien. Vom Haartrockner über Geschirrspüler, E-Scooter bis hin zu Smartphones und Computern können Kunden gebrauchte Dinge kaufen und gleich online ordern.
Angebote auch von Microsoft, Apple & Co.
Auch andere große Unternehmen wie Conrad, Nikon, 1 & 1 Mobilfunk, Asus, Mediamarkt, Microsoft, Expert und Apple reihen sich unter den refurbished-Anbietern ein. Daneben gibt es ebenso Angebote für generalüberholte Geräte auf Online-Verkaufsplattformen wie "refurbed", "Amazon Renewed" oder "Ebay refurbished". Vertrags- und Ansprechpartner bei Problemen und Reklamationen sind in dem Fall nicht die jeweiligen Verkaufsplattformen, sondern die Händler, die auf den Marktplätzen anbieten.
Worauf man beim Kauf achten sollte
Und wie überall im Leben gilt: Es ist nicht alles Gold, was glänzt. Käufer sollten sich nicht von allzu hohem Einsparpotenzial blenden lassen. "Damit der Kauf eines Refurbished Geräts nicht zum Reinfall wird, sollten Sie sich vorab Zeit nehmen und die Produktbeschreibung lesen", rät die Verbraucherzentrale Bayern.
Sie hat einen 5-Punkte-Plan erstellt, mit dem Verbraucher überprüfen können, ob Anbieter seriös sind und wie sich die angegebene Qualität der Produkte beurteilen lässt:
Seriöse Anbieter geben in der Regel eine ausführliche Beschreibung zum Gerät. Die Produktbeschreibung gibt Auskunft über das Alter und den Zustand des Geräts, zu eventuellen Defekten oder Schäden sowie zum Lieferumfang und zum Zubehör.
Professionelle Anbieter reinigen refurbished Geräte in der Regel vor dem Verkauf. Sie führen einen Technikcheck und bei Bedarf auch eine Reparatur durch.
Werden auf der Webseite des Anbietenden oder des Verkaufsportals Fotos des Gerätes eingestellt (nicht nur Herstellerfotos), dann sollten Sie diese genau prüfen. Das gilt auch bei privaten Anbieter. Die Bilder können Aufschluss über sichtbare Schäden oder Abnutzungserscheinungen geben.
Wichtig ist zudem, dass die Preise sowie Zahlungs- und Lieferbedingungen transparent dargestellt werden und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen abrufbar und speicherbar sind.
Beachten Sie auch, dass ältere elektronische Geräte wie Smartphones oder Tablets möglicherweise keine Software-Updates mehr erhalten. Sie sollten deswegen im Vorfeld prüfen, ob das refurbished Modell noch Updates erhält.
Das gilt für Widerruf, Garantie und Gewährleistung
Wer gebrauchte Geräte von Privatleuten kauft, hat meist keinen Anspruch auf Rückgabe oder Garantie. Anders sieht das aus, wenn man ein refurbished Gerät bei gewerblichen Händlern kauft. Kunden haben dann Anspruch auf Gewährleistungsrecht.
Kommt die Ware nach dem Kauf mit Mängeln beim Kunden an, muss der Händler dafür gerade stehen. Bei Neuwaren beträgt das Gewährleistungsrecht zwei Jahre, bei gebrauchten Artikeln kann es auf zwölf Monate verkürzt werden. Allerdings muss das für den Kunden beim Kauf klar ersichtlich sein, ein versteckter Hinweis in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) reiche nicht aus, so die Verbraucherzentrale.
Ebenso besteht beim Kauf von refurbished Produkten bei gewerblichen Händlern ein Widerrufsrecht, wie man es auch vom Kauf von neuen Artikeln kennt: Kunden können die Ware 14 Tage nach Erhalt ohne Angabe von Gründen zurückschicken und eventuell bereits gezahltes Geld zurückverlangen.
Ob auf runderneuerte Produkte eine Garantie gewährt wird, kann ein Händler frei entscheiden. Oft wird sie gewährt, ist aber rechtlich nicht vorgeschrieben.
Was man bei der Bestellung und nach der Lieferung beachten sollte
Grundsätzlich rät die Verbraucherzentrale Bayern, mit der Angabe von persönlichen Daten sparsam umzugehen und nur die Daten anzugeben, die für den Bestellvorgang zwingend notwendig sind. Bei der Auswahl von Bezahlmöglichkeiten gilt: Möglichst nicht per Vorkasse! Denn wenn es zu Problemen kommt oder die Ware nicht geliefert wird, kann es schwierig werden, das Geld zurückzubekommen, da kein Käuferschutz besteht, wie etwa bei der Zahlung über PayPal.
Für nach der Lieferung raten die Verbraucherschützer, die bestellten Geräte ausgiebig unter die Lupe zu nehmen, ob alles funktioniert und auch zu prüfen wie lange der Akku hält. Entspricht das Produkt nicht den Erwartungen, bleiben 14 Tage Zeit für Widerruf und Rücksendung.
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