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Missgeschick beim Einkaufen: Wer zahlt, wenn im Supermarkt etwas kaputt geht?

Zwischen den Lebensmittelregalen ist es eng und die Handtasche ist heute mal wieder etwas größer ausgefallen. Ehe du dich versiehst, bleibst du irgendwo hängen und reißt aus Versehen eine Packung Eier zu Boden; mit hochrotem Kopf musst du zusehen, wie sich das Eigelb langsam seinen Weg aus der Packung und auf den Fußboden bahnt: Du möchtest am liebsten im Erdboden versinken – und was nun? Wer kommt eigentlich für die Sachen auf, die im Supermarkt kaputt gehen?

Wer kommt eigentlich dafür auf, wenn beim Einkaufen etwas kaputt geht? (Symbolbild: Getty Images)
Wer kommt eigentlich dafür auf, wenn beim Einkaufen etwas kaputt geht? (Symbolbild: Getty Images)

Es gibt zwei Möglichkeiten, wie du reagieren kannst: Du kannst den Supermarkt fluchtartig verlassen und nie wieder dorthin zurückkehren. Oder – da das nicht gerade die feine Art wäre: Du stehst zu deinem Missgeschick und informierst einen Mitarbeiter. Die Frage, die sich wahrscheinlich jeder schon einmal gestellt hat, der in einem engen Supermarkt eingekauft hat, lautet in diesem Fall: Muss ich Lebensmittel ersetzen, die mir im Supermarkt kaputt gehen?

Unfälle im Supermarkt passieren häufiger, als man denkt (Symbolbild: Getty Images)
Unfälle im Supermarkt passieren häufiger, als man denkt (Symbolbild: Getty Images)

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Eine Frage des Anstands

Theoretisch musst du das tatsächlich. Kunden müssen alle Schäden ersetzen, die sie im Supermarkt verursachen. Aber es gibt natürlich Ausnahmen: Wenn die Waren zum Beispiel nicht standardgemäß eingeräumt wurden und dadurch nicht richtig gesichert waren, ist der Kunde nicht allein für den Schaden verantwortlich.

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Bei geringen Schäden, wie einem gesprungenen Gurkenglas, einem geplatzten Sahnebecher oder einer Packung zerbrochener Eier, zeigen sich Supermärkte jedoch ohnehin meist nachsichtig – Missgeschicke passieren eben mal. Falls es tatsächlich zu einer Schadensersatzforderung kommen sollte, wird diese in der Regel von der privaten Haftpflichtversicherung des Kunden übernommen und zwar auch dann, wenn es um höhere Beträge geht. Es gibt also keinerlei Grund, wegen einer kleinen Unachtsamkeit die Flucht zu ergreifen. Abgesehen davon, verlangt es schon allein der Anstand, dass man den verursachten Schaden beim Personal meldet und sich dafür entschuldigt.