Schon gewusst? Darum sollte man den Eiffelturm nachts nicht fotografieren
Der Eiffelturm dürfte mit großer Wahrscheinlichkeit das meistfotografierte Wahrzeichen von Paris sein. Während dies tagsüber gar kein Problem darstellt, könnte eine Nachtaufnahe rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Er ist eine der, wenn nicht sogar DIE Sehenswürdigkeit in Paris: Der Eiffelturm. Von 1887 bis 1889 am Seine-Ufer als Wahrzeichen der damaligen Weltausstellung errichtet, prägt der 330 Meter hohe Eisenturm noch heute das Stadtbild der französischen Hauptstadt.
Mit rund sieben Millionen Besuchern pro Jahr zählt der Eiffelturm zu den meistbesuchten Sehenswürdigkeiten der Welt. Und all diese Besucher machen zahlreiche Fotos vom Pariser Wahrzeichen. Ist am Tage auch gar kein Problem, doch wer nachts ein Foto vom beleuchteten Eiffelturm schießt, der kann sich unter Umständen juristischen Ärger einfangen.
Den beleuchteten Eiffelturm fotografieren? Das könnte teuer werden
Denn in Paris gibt es eine Regel, die untersagt, das Wahrzeichen bei Dunkelheit zu fotografieren. Dies hat allerdings nichts mit dem Turm an sich zu tun, sondern mit dessen Beleuchtung. Mit Einbruch der Dunkelheit wird der Eiffelturm mit Tausenden von Glühbirnen beleuchtet, die ihn in ein wahres Lichtermeer verwandeln. Diese Beleuchtung ist ein wichtiger Teil des Eiffelturms und wurde speziell für das Wahrzeichen entworfen.
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Und genau darin liegt das Problem für unwissende Touristen: Die Firma, welche die Beleuchtung entworfen und für diese verantwortlich ist, hat sich das exklusive Recht zusichern lassen, den beleuchteten Eiffelturm zu fotografieren und diese Aufnahmen auch zu reproduzieren.
Wenn nun jemand den beleuchteten Eiffelturm fotografiert und dafür keine ausdrückliche Genehmigung des Urheberrechtsinhaber besitzt, könnte er wegen Urheberrechtsverletzung juristisch belangt werden.
Kommerziell genutzte Fotos sind verboten
Aber um die Sorgenfalten auf der Stirn wieder etwas zu glätten: Wer ein solches Bild nur für den Privatgebrauch macht, muss nicht mit juristischen Konsequenzen rechnen. Wer allerdings den beleuchteten Eiffelturm mit kommerziellen Hintergedanken fotografiert, z.B. Reiseblogger oder Influencer, macht sich gegebenenfalls strafbar und darf sich dann auch nicht über ein Verfahren wegen Urheberrechtsverletzung wundern.
Bisher sind zwar noch keine gerichtlichen Urteile über eine solche Urheberrechtsverletzung bekannt, aber es gibt bekanntlich immer ein erstes Mal. Und wer den Eiffelturm tagsüber knipst, ist sowieso fein raus.
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