So halten Sie Ihre Organspende-Entscheidung richtig fest

Der Organspendeausweis ist in Apotheken, Arztpraxen oder online als PDF erhältlich.

Berlin (dpa/tmn) - Mit dem eigenen Tod beschäftigt sich wohl niemand gern. Dabei ist es im Falle des Falles für Angehörige eine große Entlastung, wenn sie über die eigenen Wünsche Klarheit haben. Zum Beispiel darüber, ob man Organe und Gewebe spenden möchte.

Wer also eine Entscheidung zur Organspende getroffen hat, tut gut daran, sie festzuhalten. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) rät zudem, Angehörige über die eigene Entscheidung zu informieren.

1. Der Organspendeausweis

Ihn bekommt man zum Beispiel in Apotheken, Arztpraxen oder auch auf der Webseite «organspende-info.de» der BZgA. Dort kann man sich einen Ausweis als PDF-Datei zum Ausfüllen und Ausdrucken herunterladen. Will man statt dünnem Papier eine feste Plastikkarte haben, kann man diese ebenfalls bei der BZgA bestellen. Und wer auf Reisen sichergehen möchte, findet dort PDF-Vorlagen in rund 30 Sprachen zum Download.

Wichtig, wenn man den Organspendeausweis ausgefüllt hat: Unterschrift nicht vergessen - und die Karte stets bei sich tragen, etwa im Portemonnaie.

2. Das Organspenderegister

Seit März 2024 gibt es die Möglichkeit, die Entscheidung digital zu hinterlegen. Das geht über die Webseite «organspende-register.de», die das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte betreibt. Im Fall der Fälle können Krankenhäuser im Register hinterlegte Erklärungen suchen und abrufen.

Um dort die eigene Entscheidung hinterlegen zu können, muss man sich authentifizieren. Dafür braucht es entweder einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte. E-Mail-Adresse und Krankenversichertennummer sollte man ebenfalls parat haben.

Der Eintrag in das Organspenderegister ist freiwillig und kostenlos, wie es auf dem Portal heißt. Er lässt sich jederzeit ändern oder widerrufen.

Übrigens: Erklärungen zur Organspende kann man auch über die App der eigenen Krankenkasse abgeben. Dafür wird die Gesundheits-ID benötigt.

3. Die Patientenverfügung

Die Entscheidung für eine Organspende kann man laut der BZgA zudem auf jedem anderen Schriftstück festhalten - zum Beispiel in der Patientenverfügung. Auf dem Portal «organspende-info.de» gibt es entsprechende Textbausteine, die man dafür nutzen kann.

Vorsicht: Die Entscheidung zur Organspende im Testament festzuhalten, ist nach Angaben der BZgA nicht sinnvoll. Denn es wird erst zu einem Zeitpunkt geöffnet, an dem es für eine Organspende schon zu spät ist.

Egal, welcher Weg: Wille muss eindeutig sein

Beim Ausfüllen ist es wichtig, dass sich die Angaben nicht widersprechen, so die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Organspendeausweis und -register geben insgesamt fünf Auswahlmöglichkeiten vor. Man kann:

  • der Entnahme von Organen und Gewebe nach der ärztlichen Feststellung des Todes generell zustimmen.

  • ihr komplett widersprechen.

  • bestimmte Organe und Gewebe ausschließen.

  • nur bestimmte Organe und Gewebe freigeben.

  • eine Person benennen, die im Ernstfall die Entscheidung treffen soll.