The Social Pulse: Offene Fenster im geparkten Auto? Warum du ein Knöllchen riskierst

Passiert das nicht jedem Mal im Sommer, dass er vergisst, die Fenster im Auto zu schließen? Nicht selten lässt man die Fenster auch bewusst offen, um etwas frische Luft hineinzulassen. Doch wusstet ihr, dass das gar nicht erlaubt ist? Wer die Fenster am Auto offen lässt, muss mit einer Geldstrafe rechnen.

Mann steigt aus dem Auto, in dem die Fenster offen stehen
Wer sein Auto parkt, sollte daran denken, die Fenster zu schließen (Symbolbild: Getty Images)

Dass es nicht ratsam ist, die Fenster am Auto geöffnet zu lassen, zeigt der Fall eines Mannes aus Rosenheim, von dem die "Bild"-Zeitung berichtet. Der Mann parkte seinen Volkswagen an einem glühend heißen Nachmittag in der Innenstadt, um ein paar Besorgungen in einem Kaufhaus zu erledigen. Weil es so heiß war, hatte er Fahrer- und Beifahrerfenster offen. Das Fahrerfenster schloss er, bei der Hitze vergaß der gute Mann allerdings, das andere Fenster auf der Beifahrerseite zu schließen.

Als er nach dem Einkauf schließlich zu seinem Auto zurückkehrte, fiel er aus allen Wolken. Die Verkehrsüberwachung Rosenheim hatte ihm einen Strafzettel hinterlassen. 15 Euro Bußgeld sollte er bezahlen. Auf dem Verwarnungszettel stand: "Sie haben Ihr Fahrzeug verlassen, ohne es gegen unbefugte Benutzung zu sichern." Ein Foto des Strafzettels teilte der Mann auf Facebook.

"Ich habe brutal viele Reaktionen drauf gekriegt. Keiner kannte das", verriet er der "Bild". Dass die Kontrolleure das Recht hatten, eine Verwarnung zu schreiben, wird jedoch aus der Straßenverkehrsordnung klar. Laut § 14 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung ist man dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass es durch das abgestellte Fahrzeug nicht zu Unfällen und Verkehrsstörungen kommen kann.

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Außerdem gilt: "Kraftfahrzeuge sind gegen unbefugte Benutzung zu sichern“. Dazu gehört es auch, die Fenster zu schließen, den Schlüssel mitzunehmen und das Auto abzusperren.

Dass die Beamten in diesem Fall jedoch ein Auge hätten zudrücken können, zeigen die Reaktionen der Facebook-User:

Jetzt wird es langsam peinlich.

Die Regel gibt es schon immer. Aber wenn es sich im Sommer um ein Fenster handelt, dann schreibt das kaum eine Vekehrsüberwachung auf. Aber Rosenheim natürlich schon.

Ich glaubs nicht, aber gut zu wissen. Das Geld gebe ich lieber fürs Essen aus.

Die Welt wird immer verrückter !! Kann man verstehen muss man aber nicht !

Sowas gibt es bestimmt nur in Deutschland!

Wie weit das Fenster geöffnet ist, entscheidet darüber, ob du verwarnt wirst

Allerdings gibt es einen Unterschied zwischen "einem Spalt offen" und "weit offen". Wenn du das Fenster nur "einen Spalt breit" offen lässt, wirst du in der Regel nicht verwarnt. Wenn das Fenster aber so weit geöffnet ist, dass andere Personen problemlos hineingreifen könnten, kann ein Bußgeld verhängt werden. Um unerwünschte Konsequenzen zu vermeiden, solltest du also auch darauf achten.

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Laut Paragraf 14 ist es bei Cabrios nicht erforderlich, das Verdeck zu schließen, solange andere Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden. Ein Verwarngeld wird erst fällig, wenn die Türen nicht verriegelt sind oder der Schlüssel noch im Zündschloss steckt.

Der Mann aus Rosenheim hat den Strafzettel inzwischen beglichen und sagt: "Mittlerweile kann ich darüber lachen. Aber es ist mir immer noch komplett schleierhaft, wie man so ein Gesetz verabschieden kann. Und wenn ich mir die Reaktionen ansehe, geht's nicht nur mir so.“

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