Wann kann ich im Restaurant mein Essen zurückgehen lassen?
Ein Abendessen in einem schicken Restaurant dürfte bei den meisten eher nicht regelmäßig auf der Tagesordnung stehen, sondern vielmehr eine seltene und daher besondere Ausnahme sein. Verständlich, wenn man sich dann bei solch einem Anlass auf einen gelungenen Abend freut. Doch was, wenn die dargebotenen Speisen nicht den eigenen Erwartungen entsprechen, zum Beispiel schon kalt sind oder völlig versalzen? Darf ich dann das Essen einfach so zurückgehen lassen?
Der ein oder andere wird diese Situation kennen. Mit ordentlich Appetit sitzt man im angesagten Restaurant und kann es kaum erwarten, dass der Ober die georderten Speisen an den Tisch bringt. Das Essen sieht köstlich aus, doch schon nach dem ersten Bissen merkt man: Es schmeckt überhaupt nicht.
Nun lassen sich leichte Mängel bei der Zubereitung vielleicht noch selbst beseitigen, indem man zu Salz- und Pfefferstreuer greift, aber manche geschmacklichen Unannehmlichkeiten lassen sich durch eigenes Nachwürzen eben nicht beseitigen, zum Beispiel, wenn das Gericht völlig versalzen bzw. viel zu stark gewürzt für den eigenen Gaumen ist, das bestellte Steak sich als zäher Fleischlappen entpuppt oder alles schon völlig kalt an den Tisch gebracht wurde. Welche Rechte hat man in solchen Fällen als Restaurantbesucher?
Zu blutig oder total versalzen? Wann man sein Essen beanstanden sollte
Generell gilt, dass sowohl die Qualität als auch die Zubereitung von Speisen und Getränken einwandfrei sein muss, so die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfahlen (NRW) e.V. gegenüber t-online.
"Verdorbene Lebensmittel wie schimmliger Käse oder Salat mit ranzigem Öl dürfen und sollten Sie reklamieren", raten die Verbraucherschützer. "Beanstanden können Sie auch alles, was unüblich ist, so etwa noch fast rohe Nudeln, versalzenen Fisch oder eine kalte Suppe – wenn es nicht gerade Gazpacho ist."
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Eine fehlerhafte Zusammenstellung der bestellten Gerichte muss der Gast eines Restaurants nicht einfach so hinnehmen. Werden beispielsweise die falschen Beilagen gebracht, z.B. Pommes Frites statt des bestellten Reis, kann dies ohne Weiteres beanstandet werden. Auch eine nicht zufriedenstellende Zubereitung kann reklamiert werden, landet statt des bestellten medium zubereiteten Steaks ein noch fast blutiges auf dem Teller, kann der Gast eine Nachbesserung fordern.
Fremdkörper im Essen, wie z.B. Haare, Glassplitter oder gar Insekten wie Raupen oder kleine Schnecken, rechtfertigen ebenso eine Beanstandung des Gerichts. Entspricht das servierte Essen oder Getränk nicht den Angaben in der Speisekarte oder den Empfehlungen des Kellners, kann ebenso reklamiert werden, so Jürgen Benad, Rechtsexperte beim Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e.V. zu t-online.
Übrigens darf auch dreckiges Geschirr, Besteck oder verschmutze Gläser beanstandet und sauberer Ersatz verlangt werden.
Alles kann jedoch nicht beanstandet werden, eine Reklamation muss laut Benad schon gut begründet sein. Dabei gilt hier auch, regionale Besonderheiten und die Unterschiedlichkeit der Betriebe zu beachten.
Ist der Teller leer, kann nicht mehr reklamiert werden
Generell gilt, dass Essen sofort zu reklamieren, nachdem man die Unstimmigkeit festgestellt hat, also spätestens nach dem dritten Bissen. "Ein nahezu verzehrtes Steak geschmacklich zu beanstanden, ist wenig glaubwürdig und berechtigt nicht zur Minderung", erklärt Benad. Wurde das Essen also bereits vollständig aufgegessen ist, kann dieses nicht mehr gerügt werden.
Ausnahme: Stellt man erst kurz vor dem Beenden der Mahlzeit fest, dass sich im Salat ein kleiner Käfer oder in der Suppe ein Fremdkörper befindet, kann das Gericht dann immer noch beanstandet werden, den Grund für die Reklamation kann man ja sehr leicht vorzeigen.
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Doch was passiert, nachdem ich das Essen reklamiert habe? Wurde das Servicepersonal, der Wirt oder der Koch auf den Mangel hingewiesen, muss dieser sofort behoben werden. So muss z.B. das blutige Steak durchgebraten werden, wurde dieses medium bestellt. Es besteht auch die Möglichkeit, dass die servierten Speisen gegen ein gleichwertiges, tadelloses Essen ausgetauscht werden, sollte beispielsweise das Fleisch zu stark angebrannt oder die Suppe völlig versalzen sein.
"Der Gast hat den Anspruch auf fehlerfreie Nachlieferung", so Benad. "Sofern es dem Wirt möglich ist, die Nacherfüllung zu leisten, wird er dies auch tun, um seinen Gast zufriedenzustellen."
Will man im Restaurant den Mangel nicht beheben oder ist dies nicht möglich, so kann dem Gast der Preis erstattet werden, sofern dieser nicht weiteressen möchte, andernfalls können die Kosten für die Bestellung reduziert werden.
Auch Getränke können beanstandet werden
Aber nicht nur Speisen, auch Getränke können beanstandet werden. Ist z.B. der ausgeschenkte Wein korkig, das Glas verschmutzt oder der falsche Saft in der Schorle, kann der Gast dies reklamieren. Trifft das bestellte Getränk jedoch nur nicht den eigenen Geschmack, gestaltet sich eine Beanstandung eher als schwierig. In diesem Fall kann man zwar um Nachbesserung bitten, z.B. etwas mehr Saft in der Schorle, darauf bestehen kann man allerdings nicht.
Kleiner Tipp am Rande: Je freundlicher man als Gast bei einer Reklamation vorgeht, desto höher sind die Chancen, dass sich der Wirt oder das Servicepersonal kulant zeigt.
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