Wohnen im Alter: Wie finanziere ich den nötigen Umbau?
Damit ältere Menschen selbstbestimmt in ihrem gewohnten Zuhause leben können, müssen Barrieren beseitigt werden. Doch oft fehlt Geld für den Umbau. Wie Fördergelder und ein Bausparvertrag die Finanzierung ermöglichen.
Das Wichtigste in Kürze
Ältere Menschen können durch Förderprogramme und Bausparverträge Barrieren in ihrem Zuhause abbauen, um selbstbestimmt zu leben. Ein Bausparvertrag hilft, Umbaumaßnahmen zu finanzieren und von staatlichen Prämien zu profitieren.
Die KfW-Bank bietet Kredite für altersgerechte Umbauten an, die mit einem Bausparvertrag kombiniert werden können, um konstante Zinsen zu sichern. Wohn-Riester ist eine weitere Fördermöglichkeit.
Wohnberater bieten unabhängige Beratung zu geeigneten Umbaumaßnahmen und Fördermitteln. Sie helfen, die Kosten einzuschätzen und die richtigen Finanzierungsquellen zu finden.
Die Pflegeversicherung unterstützt Umbauten mit bis zu 4.000 Euro pro Person, um die Selbstständigkeit zu fördern.
Oma geht ins Seniorenheim? Von wegen! Von 18,3 Millionen Menschen aus der Generation 65 plus leben nur vier Prozent im Alten- oder Pflegeheim. Die Übrigen sind in einer anderen besonderen Wohnform untergebracht, wie Betreutes Wohnen, einer Senioren-Wohngemeinschaft oder einer Pflege-Wohngruppe. Oder aber sie wohnen – und das ist mit 93 Prozent die große Mehrheit – in einer ganz „normalen“ Wohnung oder einem Haus.
Viele werden also in ihrem liebgewonnenem Zuhause alt. Doch nicht immer passt dieses dann noch zu den sich im Alter verändernden Bedürfnissen. So sind 3,1 Millionen Senioren-Haushalte in ihrer Mobilität eingeschränkt. Aktuell verfügt aber nur etwa 1 Million über eine weitestgehend barrierefreie Wohnung. Die Zahlen hat die Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.V. am Wohnungsbautag 2022 vorgetragen, einem Branchentreffen der Bau- und Immobilienwirtschaft.
Umbau mit einem Bausparvertrag vorbereiten
Gerade für viele Eigentümer besteht Handlungsbedarf. Schließlich leben sie oft in (Einfamilien-)Häusern, in denen Treppen den Zugang zu Räumen erschweren. Doch auch kleine Stufen oder Schwellen und mangelnde Bewegungsflächen können das Wohnen im Alter mühsam machen. Das Bewusstsein dafür wächst. Vor allem kurz vor oder nach dem Renteneintritt beschäftigen sich viele Menschen mit Fragen zum Seniorenwohnen. Sie wollen ihr Zuhause komfortabler und sicherer machen, indem sie vorhandene Barrieren abbauen.
Ein Bausparvertrag kann bei der Finanzierung solcher Umbaumaßnahmen helfen. Wer einen barrierereduzierenden Umbau vorbereiten will, kann mit einem Bausparvertrag drei Fliegen mit einer Klappe schlagen: 1. Geld sparen, sich 2. die niedrigen Zinsen sichern und 3. vom Staat fördern lassen.
Von den Fördermöglichkeiten ist für viele Bausparer vor allem die Wohnungsbauprämie (WoP) interessant – insbesondere seit 2021 höhere Einkommensgrenzen eingeführt wurden und somit mehr Menschen Anspruch auf die Prämie haben. Dazu gehören auch Rentner und Rentnerinnen. Verheiratete sind mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 70.000 Euro WoP berechtigt. Wenn diese jährlich 1.400 Euro auf ihren Bausparvertrag einzahlen, bekommen sie pro Jahr 140 Euro, also nach sieben Jahren fast 1.000 Euro geschenkt.
Für Alleinstehende gelten jeweils halb so hohe Werte. Voraussetzung für den Erhalt der Wohnungsbauprämie ist lediglich, dass das geförderte Geld in eine selbstgenutzte Immobilie oder deren Modernisierung fließt. Für den altersgerechten Umbau lässt sich ein WoP-geförderter Bausparvertrag deshalb gut einsetzen. Bausparer können je nach Umfang der Maßnahmen entscheiden: Entweder nutzen sie nach der Zuteilung nur das angesparte Guthaben inklusive Prämien oder zusätzlich die Option auf das günstige Bauspardarlehen, die sie mit Vertragsabschluss erworben haben. Um die Zinsen für die Zukunft abzusichern, ist der Bausparvertrag ideal und Sicherheit zählt bei den meisten Menschen im Alter am meisten.
Maßnahmen sofort umsetzen: mit Hilfe der KfW Förderbank
Bausparen eignet sich nicht nur, um künftige Vorhaben vorzubereiten. Wer schon bald loslegen will, kann eine Finanzierung mit einem Bausparvertrag absichern – und dabei das Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ der staatlichen KfW-Bank einbinden. In dessen Rahmen vergibt die KfW Kredite bis zu 50.000 Euro zu sehr attraktiven Zinsen. Die Zinsbindung beträgt allerdings maximal 10 Jahre. Das heißt: Wenn danach eine Restschuld besteht, können sich die Kosten für Finanzierer deutlich erhöhen. Wer das Risiko nicht eingehen möchte, schließt parallel einen Bausparvertrag ab. Dieser wird so ausgestaltet, dass die Bausparsumme die Restschuld am Ende der Zinsbindung ablöst. Damit sind konstante Zinsen bis zur letzten Rate garantiert.
Alternativ bietet die KfW ein endfälliges Darlehen an, das sich ebenfalls gut mit einem Bausparvertrag verknüpfen lässt. Der Kunde tilgt den KfW-Kredit in der ersten Phase der Finanzierung nicht. Stattdessen zahlt er Sparbeiträge in einen Bausparvertrag ein. Sobald dieser zuteilungsreif ist und den Kredit abgelöst hat, wird nur noch das Bauspardarlehen bedient.
Denken Sie auch an weitere oder alternative Förderungen. Beispielsweise können Wohneigentümer Maßnahmen zur Barrierereduzierung durch Wohn-Riester fördern lassen. Auch dafür ist ein Bausparvertrag sehr gut geeignet.
Beratungsbedarf besteht noch an anderer Stelle: Welche Umbaumaßnahmen sind überhaupt geeignet und förderfähig? Eine Vorstellung davon vermittelt die folgende Grafik.
Umzug vermeiden dank guter Beratung
Wer barrierearm bauen oder umbauen will, kann sich an Sachverständige wenden, etwa aus dem Handwerk (www.shk-barrierefrei.de) oder von der Bundesarchitektenkammer. Zusätzlich gibt es landauf, landab Experten der Wohnraumanpassung, die einen sozialen Ansatz verfolgen. Sie richten sich vor allem an Senioren, behinderte Menschen und deren Familien und beraten häufig sogar kostenlos. Viele dieser Wohnberatungsstellen sind in der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung e. V. organisiert (BAG Wohnungsanpassung). Da sie anbieterunabhängig arbeiten, müssen Ratsuchende nicht befürchten, dass man ihnen Produkte verkaufen oder sie zu bestimmten Maßnahmen drängen will.
Astrid Schultze ist Vorstandsmitglied bei der BAG Wohnungsanpassung e. V. und außerdem in Berlin am Pflegestützpunkt Pankow als Wohnberaterin tätig. Sie erklärt: „Wir kommen in der Regel zu den Betroffenen nach Hause, beurteilen die Lage und geben konkrete Empfehlungen, wie Wohnungen umgestaltet werden können. Wer Interesse hat, kann auch Musterwohnungen besichtigen.“ Außerdem bieten Wohnberater Hilfe bei der Einschätzung der Kosten und loten Finanzierungs- und Fördermittel aus. Geldquellen gibt es viele.
KfW-Kredite aus dem Programm „Altersgerecht Umbauen“ werden unabhängig vom Alter oder einer Pflegebedürftigkeit vergeben. „Menschen mit Einschränkungen können zudem von verschiedenen anderen Stellen finanzielle Unterstützung erhalten. In Frage kommen zum Beispiel die Kranken- und Pflegekasse, das Sozialamt und Stiftungen. Auch einzelne Bundesländer haben Programme aufgelegt“, so Schultze. Wer wann am besten helfen kann, wissen die Wohnberater. Wichtig ist dabei die zeitliche Planung, denn geförderte Umbaumaßnahmen dürfen in der Regel erst in Angriff genommen werden, nachdem der Antrag gestellt und die Mittel genehmigt wurden. Es ist leichter und bequemer, Hindernisse vorsorglich und ohne Zeitdruck zu beseitigen.
Zuschüsse der Pflegeversicherung
Leistungen von der Pflegekasse sind Menschen vorbehalten, die einen anerkannten Pflegegrad und dauerhaft Unterstützungsbedarf haben. Die Kasse zahlt unter anderem Pflegegeld an betreuende Angehörige und Pflegesachleistungen für die mobile Pflegekraft oder Haushaltshilfe. Sie unterstützt aber auch Umbauten, und zwar mit bis zu 4.000 Euro. Voraussetzung für den Zuschuss ist, dass der Pflegebedürftige durch die Maßnahme seinen Alltag selbstständiger meistern kann oder die Pflege erleichtert wird. Beispiele für solche Wohnumfeldverbesserungen sind:
ein bodengleiches Bad mit begehbarer Dusche
ein Treppenlift
eine fest installierte Rampe
die Vergrößerung von Türen für Rollstühle
Leben zwei Pflegebedürftige zusammen, steht übrigens beiden Geld zu. Der Zuschuss summiert sich also auf bis zu 8.000 Euro. In einer Wohngemeinschaft oder Wohngruppe mit vier oder mehr Personen steigt der Gesamtbetrag auf maximal 16.000 Euro. Und falls sich der Bedarf mit der Zeit geändert hat, gibt es den Zuschuss womöglich noch ein zweites Mal.
Die Wohnberaterin weiß, dass Betroffene manchmal Maßnahmen scheuen: „Sie haben Angst vor der Baustelle im Haus. Aber in der Woche, in der die Handwerker im Haus sind, können die Bewohner vorübergehend in die stationäre Pflege gehen.“ Nicht immer ist außerdem ein großer Umbau nötig. Oft können schon kleine Maßnahmen helfen: etwa ein Badewannenlift, höhere Betten oder Sofas, die das Aufstehen erleichtern. Und manchmal reicht es, sperrige Möbelstücke zu entfernen, um mehr Bewegungsfreiheit zu schaffen, oder die Beleuchtung zu verbessern.
Hinweis
Neben alledem spielen auch Nachbarschaftshilfen, Konzepte des Betreuten Wohnens in den eigenen vier Wänden, Mehrgenerationenhäuser und andere alternative Wohnformen eine Rolle. Verschiedenste Angebote können den Verbleib im geliebten Zuhause möglich machen oder zumindest den Umzug in eine Pflege-Einrichtung vermeiden. Sinnvoll ist es, sich schon zu informieren, bevor konkreter Handlungsbedarf besteht.