Better Life: "Kann Spuren von... enthalten" - was bedeutet diese Angabe bei Lebensmitteln?
"Kann Spuren von... enthalten": Diese Formulierung findet sich häufig in der Zutatenliste von Lebensmitteln wieder - allem Anschein nach ein wichtiger Hinweis für Menschen mit Allergien und Unverträglichkeiten. Doch was bedeutet der Spurenhinweis wirklich?
"Kann Spuren von... enthalten" - auf den ersten Blick wirkt das wie ein (potentiell lebens-)wichtiger Hinweis für Allergiker. Doch, wie die Verbraucherzentrale warnt, birgt diese Angabe nur wenig Nutzen für Betroffene - und schränkt sie unter Umständen noch weiter in ihrer Ernährung ein.
Der Unterschied zwischen Allergenkennzeichnung und Spurenkennzeichnung
Rund zwei bis drei Prozent der Deutschen leiden dem Lebensmittelverband zufolge an einer Lebensmittelallergie. Dies ist eine auf den ersten Blick geringe Zahl, doch die Auswirkungen einer allergischen Reaktion auf Proteine in der Nahrung können von Magen-Darm-Problemen über Hautausschläge bis hin zu gefährlichen allergischen Schocks reichen.
Die Allergenkennzeichnung auf der Verpackung von Lebensmitteln ist daher in EU-Ländern gesetzlich vorgeschrieben. 14 häufige Allergene fallen unter diese Kennzeichnungspflicht, von Eiern über Erdnüsse bis hin zu Soja. Ist eines dieser Allergene in einem Lebensmittel enthalten, muss dies eindeutig und klar auf der Verpackung angegeben werden.
Freiwillig ist hingegen die sogenannte Spurenkennzeichnung - der Hinweis auf Bestandteile also, die nicht in der Rezeptur und damit in der Zutatenliste enthalten sind, aber unter Umständen unabsichtlich in dem Nahrungsmittel gelandet sein könnten. Dies wird mit der Formulierung "kann Spuren von... enthalten" angegeben.
Hersteller schützen weniger den Verbraucher als sich selbst
"Zu Verunreinigungen mit Allergenen kann es kommen, wenn andere Lebensmittel auf denselben Anlagen produziert werden", erklärt die Ernährungsexpertin Silke Noll von der Verbraucherzentrale Bayern. Auch über das Personal und sogar über die Luft könnten Spuren von Allergenen auf andere Nahrungsmittel übertragen werden. Dies ist häufig technisch unvermeidbar.
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Allerdings dient diese freiwillige Angabe der Verbraucherzentrale häufig in erster Linie dem Schutz der Hersteller selbst, die sich vor Haftungsansprüchen schützen wollen. Dadurch käme es häufig zu einer "Überdeklaration", bei der pauschal diverse Allergene aufgelistet werden - unabhängig davon, ob diese tatsächlich in dem Lebensmittel gelangt sein können oder nicht.
Für Allergiker bedeutet dies oft eine unnötige Einschränkung in der Ernährung, weil viele Nahrungsmittel nur vermeintlich nicht in Frage kommen. Zudem kann der rein freiwillige Hinweis auch falsche Sicherheiten wecken: Ein Fehlen des Satzes "kann Spuren von... enthalten" bedeutet nämlich nicht zwingend, dass tatsächlich keine Spuren eines Allergens enthalten sind.
Besser: Direkt beim Hersteller nachfragen
Anstatt sich auf die Spurenangabe zu verlassen, rät die Verbraucher Initiative daher, sich gegebenenfalls direkt beim Hersteller zu erkundigen, was in dem Produkt steckt und wie wahrscheinlich eine Verunreinigung mit Allergenen tatsächlich ist - auch dann, wenn der Hinweis "kann Spuren von... enthalten" nicht auf der Verpackung angegeben ist. Bei starken Allergien sollte man die Zutatenliste zudem regelmäßig studieren, da sich die Rezeptur - gerade in Zeiten der sogenannten "Skimpflation", bei der Inhaltsstoffe zwecks Kosteneinsparung ausgetauscht werden - ändern kann.
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