Better Life: Ohne Zuckerzusatz - was bedeutet das eigentlich genau?

Wer Lebensmittel kauft, auf denen der Hinweis "ohne Zuckersatz" zu lesen ist, geht meist davon aus, dass diese Produkte zuckerfrei sind. Doch ist dem wirklich so? Die Verbraucherzentrale klärt auf.

Tasse mit vielen Würfeln Zucker auf einer karierten Tischdecke
Bedeutet "ohne Zuckerzusatz" auch komplett zuckerfrei? (Symbolbild: Getty Imags)

Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) hat nach der Auswertung verschiedener Verzehrstudien festgestellt, dass die Deutschen mit einem Zuckerproblem zu kämpfen haben und im Durchschnitt 25 Prozent mehr Zucker zu sich nehmen als empfohlen wird.

Verwunderlich ist das nicht, denn überall im Supermarkt lauern Zuckerfallen: Schokolade, Kekse, Chips, um nur einige davon zu nennen. Und auch Ketchup, Soßen und viele Wurstwaren enthalten überraschend viel Zucker. Bei unserem schnelllebigen Alltag passiert es sicherlich auch nicht selten, dass man aufgrund von Zeitmangel einen Abstecher in die nächste Dönerbude oder das nächste Fast-Food-Restaurant macht. Eine enorme Zufuhr an Kalorien (und Zucker!) ist damit also vorprogrammiert.

Übermäßiger Zuckerkonsum bleibt auf Dauer jedoch nicht ohne Folgen: Er kann Übergewicht begünstigen und somit das Risiko für Diabetes und Herz-Kreislauf-Erkrankungen erhöhen. Laut einer Studie des Robert-Koch-Instituts aus dem Jahr 2019 sind in Deutschland 53,5 Prozent der Erwachsenen von Übergewicht betroffen, Männer häufiger als Frauen.

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Umso mehr freut man sich über die Aufschrift "ohne Zuckerzusatz", die auf vielen Lebensmitteln wie Smoothies, Joghurts oder Müslis zu lesen ist. Doch bedeutet das automatisch, dass diese Produkte überhaupt keinen Zucker enthalten? Leider nein.

"Ohne Zuckerzusatz" bedeutet nicht zuckerfrei

"Die Werbeaussage 'ohne Zuckerzusatz' auf Süßwaren, Speiseeis, Desserts oder Müsli bedeutet nur, dass bei der Verarbeitung keine sogenannten Einfach- und Zweifachzucker zugesetzt wurden", erklärt die Verbraucherzentrale. Das gelte auch für Glukose, Fruktose und Haushaltszucker. Wie Silke Noll, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern, erklärt, umfasst das Verbot auch den Zusatz von süßenden Lebensmitteln wie Honig, Dicksaft oder Sirup.

Joghurt im Glas mit Honig
Das Verbot umfasst auch den Zusatz von süßenden Lebensmitteln wie Honig (Symbolbild: Getty Images)

Kein Zuckerzusatz, dafür aber Süßungsmittel

Süßungsmittel gehören gemäß der europäischen "Health-Claims“-Verordnung allerdings nicht dazu. Die Zugabe von Süßungsmitteln wie Zuckeralkoholen oder Süßstoffen ist laut Verbraucherzentrale also erlaubt.

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Doch das ist noch nicht alles: Natürlich süße Lebensmittel wie Fruchtsäfte oder Smoothies dürfen das Label "ohne Zuckerzusatz" ebenfalls verwenden. Um sicherzustellen, dass Verbraucher mit derartigen Claims nicht in die Irre geführt werden, empfiehlt die EU-Verordnung in solchen Fällen jedoch die zusätzliche Angabe "enthält von Natur aus Zucker" zu verwenden. Diese Angabe sei jedoch nicht verpflichtend, erklärt die Verbraucherzentrale.

An diesen Begriffen erkennst du Zucker

Nur weil Zucker drin ist, muss er nicht so genannt werden. Genaues Hinsehen lohnt sich also. Folgende Begriffe in der Zutatenliste weisen nämlich ebenfalls darauf hin, dass Zucker in dem Produkt enthalten ist: Maltose (Malzzucker), Laktose (Milchzucker), Fruktose(-sirup), Fruchtzucker, Glukose(-sirup), Traubenzucker, Saccharose (Rüben-, Rohr-, Haushaltszucker, Kristallzucker), Invertzuckersirup, Maissirup, Dextrose, Maltodextrin(e), Dextrine, Honig, Traubenfruchtsüße, Fruchtsüße, Apfelfruchtsüße – um nur einige zu nennen.

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